(Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben?
Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel.
Nachdem also die alter Regierung zunächst keine Leichtfahrzeuge fördern wollte und damit unter den Druck der Grünen geriet (Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: „Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“) heißt es nun: Kommando zurück. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf der alten Regierung vorerst kassiert und die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht.
Dabei eignen sich elektrische Leichtfahrzeuge vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar.
Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren.
Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis eines L7e-Fahrzeugs zur Zeit zwischen 12.000 und 17.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich.
Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind.
Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.”
Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen.
Wann dürfen wir mit einer Förderung vom Bund für elektrische Leichtfahrzeuge rechnen?
Quellen: www.elektroauto-news.net, www.ari-motors.com, www.mobility-talk.com
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. Februar 2022
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17. März 2022
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