(Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben?

Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel.
Nachdem also die alter Regierung zunächst keine Leichtfahrzeuge fördern wollte und damit unter den Druck der Grünen geriet (Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: „Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“) heißt es nun: Kommando zurück. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf der alten Regierung vorerst kassiert und die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht.
Dabei eignen sich elektrische Leichtfahrzeuge vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar.
Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren.
Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis eines L7e-Fahrzeugs zur Zeit zwischen 12.000 und 17.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich. 
Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind. 
Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.”
Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen.
Wann dürfen wir mit einer Förderung vom Bund für elektrische Leichtfahrzeuge rechnen?

Quellen: www.elektroauto-news.net, www.ari-motors.com, www.mobility-talk.com

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Elektroautos soll…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
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Betreff
(Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240927]
Datum
15. Februar 2022 11:24
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel. Nachdem also die alter Regierung zunächst keine Leichtfahrzeuge fördern wollte und damit unter den Druck der Grünen geriet (Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: „Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“) heißt es nun: Kommando zurück. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf der alten Regierung vorerst kassiert und die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht. Dabei eignen sich elektrische Leichtfahrzeuge vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar. Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren. Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis eines L7e-Fahrzeugs zur Zeit zwischen 12.000 und 17.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich.  Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind.  Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.” Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen. Wann dürfen wir mit einer Förderung vom Bund für elektrische Leichtfahrzeuge rechnen? Quellen: www.elektroauto-news.net, www.ari-motors.com, www.mobility-talk.com
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240927/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach der derzeit gültigen Richtlinie zur Förderung des Absatz…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
WG: (Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240927]
Datum
23. Februar 2022 12:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach der derzeit gültigen Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) vom 21. Oktober 2020 i. V. m. der Änderung dieser Richtlinie vom 24.11.2021 sind nur Fahrzeuge der Klassen M1, N1 und N2 förderfähig (vgl. Nummer 3.1 1. Spiegelstrich der o.g. Richtlinie). Bezüglich der Fragen zur Förderung von Leichtfahrzeugen würde ich Sie gerne an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als Richtliniengeber verweisen. Mit freundlichen Grüßen