(Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben?

Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel.
Nachdem also die alter Regierung zunächst keine Leichtfahrzeuge fördern wollte und damit unter den Druck der Grünen geriet (Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: „Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“) heißt es nun: Kommando zurück. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf der alten Regierung vorerst kassiert und die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht.
Dabei eignen sich elektrische Leichtfahrzeuge vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar.
Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren.
Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis eines L7e-Fahrzeugs zur Zeit zwischen 12.000 und 17.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich. 
Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind. 
Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.”
Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen.
Wann dürfen wir mit einer Förderung vom Bund für elektrische Leichtfahrzeuge rechnen?

Quellen: www.elektroauto-news.net, www.ari-motors.com, www.mobility-talk.com

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2022
  • Frist
    17. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Elektroautos soll…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240924]
Datum
15. Februar 2022 11:19
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Elektroautos sollten nach dem Willen der Bundesregierung Merkel noch bis Ende 2025 stark gefördert werden. Derzeit gibt es bis zu 9.000 Euro Nachlass auf den Nettolistenpreis eines Autos. Außen vor sind bisher Leichtkraftfahrzeuge der Klassen L5e, L6e und L7e. Das wollte das Ministerium von Wirtschaftsminister Peter Altmaier ändern. Ein Entwurf des Bundesfinanzministeriums für die neue Förderrichtlinie brachte erstmals Prämien für Leichtfahrzeuge ins Spiel. Nachdem also die alter Regierung zunächst keine Leichtfahrzeuge fördern wollte und damit unter den Druck der Grünen geriet (Der Grünen-Abgeordnete Stephan Kühn meinte dazu: „Verkehrsminister Scheuer muss die Kaufprämie endlich für Elektroleichtfahrzeuge öffnen und im Gegenzug für ökologisch bedenkliche Plug-in-Hybride streichen“) heißt es nun: Kommando zurück. Wirtschaftsminister Robert Habeck hat den Entwurf der alten Regierung vorerst kassiert und die neue Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen grundlegend neu aufsetzen, gibt sich dafür aber ein Jahr Zeit. Ab 2023 soll die Förderung stärker an ökologischen Kritierien ausgerichtet sowie schrittweise abgebaut werden. Bis dahin wird die bisherige Regelung verlängert, die keine Förderung elektrischer Leichtfahrzeuge vorsieht. Dabei eignen sich elektrische Leichtfahrzeuge vor allem im Stadtverkehr gut als Ersatz für den herkömmlichen PKW. Mit ihrer geschlossenen Kabine und Lüftung/Klimatisierung sind sie wetterfest, trotzdem benötigen sie deutlich weniger Parkraum als ein „normales“ Auto. Die Beschränkung auf den Stadtverkehr erfordert zudem weniger Reichweite (und damit weniger Akkukapazität). Vor allem im Carsharing, wo oft nur kurze Distanzen zurückgelegt werden, stellen elektrische Leichtfahrzeuge eine praktikable Lösung dar. Der bisherige Entwurf der Förderrichtlinie nennt einen Bundesanteil am Umweltbonus von 500 Euro. Hersteller müssen in gleicher Höhe zuschießen, die Innovationsprämie verdoppelt analog zur Förderung den Bundesanteil. Somit hätte sich, analog zur Pkw-Förderung, eine Gesamtprämie von 1.500 Euro auf den Nettolistenpreis ergeben. Für gebrauchte Modelle betrug der bisher geplante Förderanteil inklusive Innovationsprämie 500 Euro. Der Staat wollte also seinen Anteil gegenüber dem Neuwagenkauf halbieren. Im Vergleich zur Pkw-Förderung wäre das eher bescheiden gewesen. Dabei kosten elektrische Leichtfahrzeuge oft nicht weniger als ein Elektro-Pkw, nach Abzug der bis zu 9.000 Euro Prämie. So beträgt der Preis eines L7e-Fahrzeugs zur Zeit zwischen 12.000 und 17.000 Euro. In diesem Preisbereich gibt es nach Abzug der E-Auto-Prämie bereits eine große Auswahl im Pkw-Bereich.  Möglicherweise will die neue Bundesregierung eine der größten Schwächen noch ausbügeln, die der bisherige Entwurf aufwies: Gefördert werden sollten laut dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums elektrisch betriebene Fahrzeuge der Klassen L5e und L7e, soweit sie zulassungspflichtig sind. Das hätte Mopedautos mit drei oder vier Rädern abgedeckt, die schneller als 45 km/h fahren können und, wenn sie vier Räder haben, einen Pkw-Führerschein erfordern. Nicht aber Elektroroller, E-Motorräder und Fahrzeuge, die auf 45 km/h gedrosselt sind.  Auch der Bundesverband eMobilität e.V. fordert in seiner Arbeitsgruppe “LEV & Mikromobilität” die “Einbindung des Segments LEV in die politischen Rahmenprogramme, insbesondere Aufnahme in das Programm ‘Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus)’ der Bundesregierung (EG-Fahrzeugklassen L1e-L7e)”. Selbiges laut dem Verband auch für die “Förderung von Miet- und Sharing-Flotten sowie Sonderabschreibungen bei kommerziellen Fahrzeugen etc., Abwrackprämie bei Umstieg von Verbrennerfahrzeug auf LEV.” Einige Bundesländer und Kommunen haben diesen Missstand erkannt und fördern unabhängig vom Bund die Anschaffung von leichten Elektrofahrzeugen. Wann dürfen wir mit einer Förderung vom Bund für elektrische Leichtfahrzeuge rechnen? Quellen: www.elektroauto-news.net, www.ari-motors.com, www.mobility-talk.com
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240924/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Umweltbonus soll die Verbreitung der umweltschonenden El…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: (Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240924]
Datum
21. Februar 2022 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Umweltbonus soll die Verbreitung der umweltschonenden Elektrofahrzeuge im Markt fördern. Dabei sollen sich die Automobilhersteller an der Finanzierung der Maßnahme beteiligen. Ein Ziel des Umweltbonus ist, einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu leisten. Dieses Ziel kann am ehesten erreicht werden, wenn durch Förderung eines Elektrofahrzeugs Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor der Klassen M1, N1 und N2 mit vergleichsweise hoher CO2-Emission und in großer Zahl ersetzt werden. Gleichzeitig sollen die noch bestehenden Preisunterschiede zu Automobilen mit Verbrennungsmotoren überbrückt und damit ein Anreiz geschaffen werden, bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen auf Elektro-Pkw und -Nutzfahrzeuge umzusteigen. Elektroleichtfahrzeuge können vor allem herkömmliche Pkws der Klasse M1 (ggf. als Zweitfahrzeug) ergänzen, diese aber nicht in jedem Fall ersetzen. Der Umweltbonus zielt seinem Wesen nach tendenziell eher auf den überregionalen Fahrzeugeinsatz in der Masse ab. Elektroleichtfahrzeuge werden aktuell bereits durch verschiedene Förderprogramme auf regionaler bzw. kommunaler Ebene gefördert. Unabhängig davon behält die Bundesregierung die weitere Marktentwicklung im Blick und wird den Umweltbonus weiterhin dort, wo es nötig ist, anpassen. Mit den neuen wesentlich ambitionierteren Zielen der Bundesregierung von 15 Mio. zugelassenen elektrischen Fahrzeugen in 2030 und der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr erscheint eine Förderung von Leichtfahrzeugen derzeit jedoch nicht mehr zielführend. Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen für die Beantwortung Ihrer Anfrage hilfreich sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche und zeitnahe Antwort. Wir sind eine 6-köpfige Fa…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240924]
Datum
22. Februar 2022 13:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre ausführliche und zeitnahe Antwort. Wir sind eine 6-köpfige Familie und benötigen leider zwei Autos. Mein Mann ist selbständig und benötigt ein Auto, welches auch stadtverkehrstauglich ist, desweiteren benötigen wir ein Auto, mit dem wir die gesamte Familie transportieren und unseren Wohnwagen ziehen können (ok das sind fast Luxusprobleme :-) Wir haben uns bereits ein Zwei-Personen-Padelec (leider ohne Förderung, da wir in Schleswig-Holstein leben) zugelegt, um die Autos möglichst oft stehen lassen zu können. Nun würden wir gerne unser "Zweitauto", welches mein Mann zwingend für seine Arbeit benötigt, in ein Elektroauto tauschen. Bei diesem Auto handelt es sich um einen Nissan Micra (EZ 2006), also genau so ein Fahrzeug, wie mit den Förderprogrammen „aus dem Verkehr gezogen werden sollen“. Ein Elektroleichtfahrzeug wäre für meinen Mann absolut ausreichend und würde sich auf die Klimaschutzziele deutlich besser auswirken, als ein "richtiges" Auto. Warum kann es nicht beispielsweise eine Abwrackprämie für E-Fahrzeuge (dann aber auch für E-Bikes, Pedalecs und Elektroleichtfahrzeuge) geben? Dass Elektroleichtfahrzeuge aktuell bereits durch verschiedene Förderprogramme auf regionaler bzw. kommunaler Ebene gefördert werden nützt uns in diesem Fall leider genausso wenig, wie schon bei der Anschaffung unseres Pedalecs, denn wir wohnen wie gesagt in Schleswig-Holstein. Eine Bundesweite Förerung fänden wir da einfach fairer. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240924 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240924/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Einführung der Innovationsprämie (verdoppelter staatli…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: (Wann) Wird es eine Förderung für elektrische Leichtfahrzeuge geben? [#240924]
Datum
9. März 2022 08:13
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Einführung der Innovationsprämie (verdoppelter staatlicher Anteil am Umweltbonus) im Juli 2020 befindet sich die Nachfrage nach E-Autos und der dazugehörigen Förderung auf einem Dauerhoch. 2021 gab es eine Rekordförderung und einen Rekordabsatz von Elektroautos in Deutschland. Ab 2023 soll ein neues Förderdesign für den Umweltbonus greifen. Die Förderung wird deutlich stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. So sollen von 2023 an nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Die Arbeiten an diesem neuen Förderdesign dauern noch an. Ein grundsätzlich anderes Förderdesign, wie zum Beispiel die Einführung einer Abwrackprämie, hätte ein mehrmonatiges Zertifizierungsverfahren der europäischen Kommission zur Folge und wird u.a. deshalb derzeit nicht erwogen. Mit freundlichen Grüßen