Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020

Kann die Ausgabe des Warenverzeichnisses für die AHStat für das Jahr 2020 wieder beim StBA bezogen werden?
Falls nein:
Welche Verlage werden eine Printausgabe auflegen?
Ist für den Druck eine Lizenz erforderlich?
Stellt das StBA eine kostenlose Druckvorlage zur Verfügung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
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Karl-H. Palmes
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann die Au…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Karl-H. Palmes
Betreff
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 [#165739]
Datum
2. September 2019 16:57
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann die Ausgabe des Warenverzeichnisses für die AHStat für das Jahr 2020 wieder beim StBA bezogen werden? Falls nein: Welche Verlage werden eine Printausgabe auflegen? Ist für den Druck eine Lizenz erforderlich? Stellt das StBA eine kostenlose Druckvorlage zur Verfügung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-H. Palmes <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-H. Palmes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-H. Palmes
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Palmes, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 305: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 [#165739]
Datum
4. September 2019 08:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Palmes, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 02. September 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30305 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Palmes, Sie haben mit Nachricht vom 02. September 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30305) eine…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020 (Az.: A-IR/11100100-IF30305)
Datum
19. September 2019 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Palmes, Sie haben mit Nachricht vom 02. September 2019 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30305) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Beantwortung folgender Fragen: Kann die Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik für das Jahr 2020 wieder beim Statistischen Bundesamt bezogen werden? Falls nein: Welche Verlage werden eine Printausgabe auflegen? Ist für den Druck eine Lizenz erforderlich? Stellt das StBA eine kostenlose Druckvorlage zur Verfügung? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung mit, dass die Ausgabe des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik für das Jahr 2020 wieder beim Statistischen Bundesamt bezogen werden kann. Die weiteren Fragen erübrigen sich somit. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und verbleiben mit freundlichen Grüßen