Warmwassererzeugung Mehrbedarf ALGII, Klage vor dem Sozialgericht Speyer
im April 2019 habe ich eine versicherungspflichtige Stelle angenommen welche ein Vertragsende Ende Februar 2020 vorsah. Nach erneuter ALG II Meldung behauptete das Jobcenter Deutsche Weinstraße mittlerweile im Widerspruchsverfahren ich hätte keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwassererzeugung obwohl das Sozialgericht Speyer 2018 bei meiner Klage zu meinen Gunsten diesbezüglich damals entschied. Mit erneuter Meldung d. J. habe ich den selben Ärger wieder. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße unterschlägt Sozialleistungen, die mir rechtlich zustehen. Was ist nun günstiger für den Staat? Die Leistungen den Antragstellern zugestehen, auf die sie einen rechtlichen Anspruch haben oder ein Gerichtsverfahren, welche dem Steuerzahler ein Vielfaches dessen kosten werden was der Streitwert ausmacht, sofern von vorne herein klar ist, dass das Jobcener nur auf Zeit spielt und streng genommen Sozialleistungen bewusst zurück hält?
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. August 2020
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2. Oktober 2020
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