Warmwassererzeugung Mehrbedarf ALGII, Klage vor dem Sozialgericht Speyer

im April 2019 habe ich eine versicherungspflichtige Stelle angenommen welche ein Vertragsende Ende Februar 2020 vorsah. Nach erneuter ALG II Meldung behauptete das Jobcenter Deutsche Weinstraße mittlerweile im Widerspruchsverfahren ich hätte keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwassererzeugung obwohl das Sozialgericht Speyer 2018 bei meiner Klage zu meinen Gunsten diesbezüglich damals entschied. Mit erneuter Meldung d. J. habe ich den selben Ärger wieder. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße unterschlägt Sozialleistungen, die mir rechtlich zustehen. Was ist nun günstiger für den Staat? Die Leistungen den Antragstellern zugestehen, auf die sie einen rechtlichen Anspruch haben oder ein Gerichtsverfahren, welche dem Steuerzahler ein Vielfaches dessen kosten werden was der Streitwert ausmacht, sofern von vorne herein klar ist, dass das Jobcener nur auf Zeit spielt und streng genommen Sozialleistungen bewusst zurück hält?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: im April 2019 habe …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warmwassererzeugung Mehrbedarf ALGII, Klage vor dem Sozialgericht Speyer [#196336]
Datum
31. August 2020 03:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im April 2019 habe ich eine versicherungspflichtige Stelle angenommen welche ein Vertragsende Ende Februar 2020 vorsah. Nach erneuter ALG II Meldung behauptete das Jobcenter Deutsche Weinstraße mittlerweile im Widerspruchsverfahren ich hätte keinen Anspruch auf Mehrbedarf für Warmwassererzeugung obwohl das Sozialgericht Speyer 2018 bei meiner Klage zu meinen Gunsten diesbezüglich damals entschied. Mit erneuter Meldung d. J. habe ich den selben Ärger wieder. Das Jobcenter Deutsche Weinstraße unterschlägt Sozialleistungen, die mir rechtlich zustehen. Was ist nun günstiger für den Staat? Die Leistungen den Antragstellern zugestehen, auf die sie einen rechtlichen Anspruch haben oder ein Gerichtsverfahren, welche dem Steuerzahler ein Vielfaches dessen kosten werden was der Streitwert ausmacht, sofern von vorne herein klar ist, dass das Jobcener nur auf Zeit spielt und streng genommen Sozialleistungen bewusst zurück hält?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196336/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!