Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter

Welche Behörde ist im Land Rheinland-Pfalz für die Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter verantwortlich, welche Aufgaben kommen dabei den Kommunen zu?

Zu welchen Terminen (Datum und Uhrzeit) ist der Krisenstab der Landesregierung seit dem 10.07.2021 zusammengetreten?

Welche Maßnahmen wurden im Land Rheinland-Pfalz vom 10.07.2021 bis 14.07.2021 getroffen um die betroffene Bevölkerung vor den Auswirkungen des extremen Unwetters zu warnen, zu schützen und in Sicherheit zu bringen?

Definition des DWD: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Stufe 4)

"Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörde ist im La…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]
Datum
20. Juli 2021 15:30
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörde ist im Land Rheinland-Pfalz für die Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter verantwortlich, welche Aufgaben kommen dabei den Kommunen zu? Zu welchen Terminen (Datum und Uhrzeit) ist der Krisenstab der Landesregierung seit dem 10.07.2021 zusammengetreten? Welche Maßnahmen wurden im Land Rheinland-Pfalz vom 10.07.2021 bis 14.07.2021 getroffen um die betroffene Bevölkerung vor den Auswirkungen des extremen Unwetters zu warnen, zu schützen und in Sicherheit zu bringen? Definition des DWD: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Stufe 4) "Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor."
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225251/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantwortet wer…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]
Datum
2. August 2021 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage kann aufgrund der Gebundenheit in der Krise nicht unverzüglich beantwortet werden. Wir werden uns aber um eine Beantwortung innerhalb der Maximalfrist von einem Monat bemühen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter“ …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]
Datum
24. August 2021 17:58
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter“ vom 20.07.2021 (#225251) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225251 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225251/

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort auf Ihre Antwort, deren Gründe in der Ihnen …
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]
Datum
9. September 2021 18:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie die verzögerte Antwort auf Ihre Antwort, deren Gründe in der Ihnen übersandten Zwischennachricht liegen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir folgendes mit: Zu 1) Die Warnung vor Unwettern liegt in der Zuständigkeit des Deutschen Wetterdienstes (DWD), der dabei auch die Daten des European Flood Awareness System (EFAS) berücksichtigt. EFAS legt den Schwerpunkt auf mittelfristige Vorhersagen und dient vor allem der Vorinformation der nationalen/regionalen Vorhersagezentralen. Es ist Teil des internen Vorhersagemanagements in der Hochwasservorhersagezentrale des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). EFAS basiert auf einem grobskaligen europaweiten Modell und warnt vor großräumigen Hochwasserereignissen mit einer höchsten, „extremen“ Warnstufe eines 20-jährlichen Ereignisses. Auf dieser Grundlage können keine konkreten Maßnahmen ergriffen werden. Die Hochwasserfrühwarnung des LfU bezieht sich auf Prognosen regional zu erwartender Hochwasser auch durch Starkregenereignisse. Dabei fließen die Daten des DWD sowie die aktuell gemessenen Ergebnisse ein. Die Warnungen erfolgen gegenüber den Kommunen zu deren originären Aufgabenwahrnehmung. Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Rechtsgrundlage ist das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (§§ 4 und 5 LBKG). Diese Aufgabenträger erfüllen die Aufgabe des Katastrophenschutzes im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die Warnung der Bevölkerung erfolgt entsprechend der kommunalen Alarm- und Einsatzpläne. Die Kommunen entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich, wie, wann und in welchem Umfang sie ihre Bevölkerung informieren und warnen und welche Warnmittel sie dafür vorhalten und einsetzen. Zu beachten ist, dass sich der Gesetzgeber mit dem das rheinland-pfälzische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) für ein umfassendes Gesetz entschieden hat. Dies ist vor allem deshalb sinnvoll, weil Übergänge von kleinen und größeren Gefahren oftmals fließend sind und die Gefahrenabwehr daher kontinuierlich geregelt sein muss. Das LBKG bildet daher ein aufwachsendes System der Gefahrenabwehr ab, beginnend mit der Zuständigkeit der Gemeinden für örtliche Gefahren. Sofern es erforderlich ist, kann auf Basis des LBKG die Gefahrenabwehr von der Abwehr von örtlichen oder überörtlichen Gefahren nahtlos, ohne dass erst der Katastrophenfall ausgerufen werden muss, in die Katastrophenbekämpfung übergehen. Zu 2) Der Krisenstab hatte ab dem 15. Juli 2021 täglich getagt. Die Tagungsintervalle wurden in der Folge der Lageentwicklung angepasst Zu 3) Im Rahmen dieser Hochwasserfrühwarnung wurde bereits am Dienstag, 13. Juli 2021, für das Ahrgebiet die Warnklasse 2 ausgegeben. Am 14. Juli 2021 wurde am Vormittag die Situation in Warnklasse 4 (rot, zweithöchste Warnstufe) und für den Kreis Ahrweiler um 17.17 Uhr in die höchste Warnklasse 5 eingestuft. Diese Hochwasserwarnungen werden vom LfU auch über die App „KATWARN“ verbreitet. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat auf Grundlage der bis Mittwochvormittag (14. Juli 2021) ergangenen Meldungen des DWD und des LfU sehr schnell entschieden, vorsorglich ihre Koordinierungsstelle zu aktivieren. Die Koordinierungsstelle der ADD unterstützt bei Bedarf die für den Katastrophenschutz zuständigen Kommunen. Zudem hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) bereits am Mittwoch, den 14. Juli 2021 um 11.03 Uhr sämtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure in den Kommunen darüber informiert, dass laut Meldung des DWD in großen Teilen des Landes vor ergiebigem Dauerregen und speziell in der Eifel mit extrem ergiebigem Dauerregen, also der höchsten Warnstufe, zu rechnen ist. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Wasserpegel aufgrund der zurückliegenden Niederschläge und der damit einhergehenden Wassersättigung der Böden unmittelbar und deutlich ansteigen werden, falls die prognostizierten Regenfälle eintreten sollten. Die ADD hat im Zusammenhang mit dieser Information auf die Einrichtung der Koordinierungsstelle und die ihre jederzeitige Erreichbarkeit hingewiesen sowie ihre Unterstützung angeboten. Wie bereits zu 1 beschrieben, sind Katastrophenschutzmaßnahmen inklusive der Warnung der Bevölkerung von den zuständigen Aufgabenträgern der Kommunen zu veranlassen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu der Kleinen Anfrage, Drs. 18/684 verwiesen. https://opal.rlp.de/starweb/OPAL_exte.... Mit freundlichen Grüßen