Warnung der Bevölkerung / Warntag 2020

Anfrage an: Gemeinde Lichtenstein

- Wie wurde die Bevölkerung am Warntag im Gemeindegebiet gewarnt?
- Sind funktionsfähige Sirenen im Gemeindegebiet vorhanden?
- Wo sind die Standorte der Sirenen?
- Wurden Sirenen im Gemeindegebiet nach der Übernahme vom Bund abgebaut? Wenn ja, wo?
- Wurden Defizite am Warntag bezüglich der Warnung der Bevölkerung im Gemeindegebiet festgestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie wurde die B…
An Gemeinde Lichtenstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnung der Bevölkerung / Warntag 2020 [#196958]
Datum
10. September 2020 21:38
An
Gemeinde Lichtenstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie wurde die Bevölkerung am Warntag im Gemeindegebiet gewarnt? - Sind funktionsfähige Sirenen im Gemeindegebiet vorhanden? - Wo sind die Standorte der Sirenen? - Wurden Sirenen im Gemeindegebiet nach der Übernahme vom Bund abgebaut? Wenn ja, wo? - Wurden Defizite am Warntag bezüglich der Warnung der Bevölkerung im Gemeindegebiet festgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196958/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Lichtenstein
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie auf Ihre Anfrage vom 10.09.2020 folgende Informationen: Der P…
Von
Gemeinde Lichtenstein
Betreff
WG: Warnung der Bevölkerung / Warntag 2020 [#196958]
Datum
17. September 2020 18:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit erhalten Sie auf Ihre Anfrage vom 10.09.2020 folgende Informationen: Der Probelauf im Rahmen des Warntages 2020 wurde in Baden-Württemberg vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration unter Einbeziehung der jeweiligen Landratsämter koordiniert. Es gibt im gesamten Gemeindegebiet Lichtenstein nur noch stillgelegte Sirenen, so dass an diesem Tag keine Probe-Warnung erfolgen konnte. Die Sirenentechnik ist nicht mehr Bestandteil der Alarmierungskette in der Gemeinde. Die Standorte der stillgelegten Sirenen sind die Karl-Bröger-Schule und die Schule Holzelfingen. Da die Sirenen nicht mehr aktiv sind, gibt es auch keine laufenden Akten für diese Anlagen. Ergänzend möchte ich auf den Bericht im Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein am kommenden Wochenende verweisen. Hier wird auf die Hintergründe und Zielsetzungen des Warntages eingegangen. Da es sich in diesem Fall nur um eine einfache Auskunft mit geringfügigem Aufwand handelt, fallen keine Gebühren an. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen