Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Die vom Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) an Regierungsbeamte übersandte Abhandlung von angeblichen Sicherheitsrisiken durch die Verwendung von Huawei-Produkten im 5G-Netz (https://www.golem.de/news/huawei-wartungsschnittstellen-sind-keine-hintertueren-1902-139554.html)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vom Berliner…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei [#58941]
Datum
21. Februar 2019 23:52
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vom Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) an Regierungsbeamte übersandte Abhandlung von angeblichen Sicherheitsrisiken durch die Verwendung von Huawei-Produkten im 5G-Netz (https://www.golem.de/news/huawei-wartungsschnittstellen-sind-keine-hintertueren-1902-139554.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019
Datum
22. Februar 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nac…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019
Datum
15. März 2019 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die Begründungspflicht gegenüber der Behörde besteht nach dem Regelungszweck allei…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019 [#58941]
Datum
1. April 2019 20:01
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Begründungspflicht gegenüber der Behörde besteht nach dem Regelungszweck allein bei Betroffenheit Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 31). Soweit der Antrag Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG betrifft, können diese geschwärzt werden. Somit ist eine Begründung gegenüber der Behörde entbehrlich. Im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens dürfen Angaben zur Person weitergegeben werden (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 30). Sollte der Dritte seine Entscheidung an den Interessen des Antragsstellers ausrichten wollen, kann ihm gegenüber eine Begründung erfolgen. Nach derzeitigem Stand scheint es jedoch fernliegend, dass gegen die Nutzung von Huawei-Produkten sprechende Gründe im Diskurs nicht berücksichtigt werden sollten. Bei zu erwartenden Gebühren im unteren bis mittleren zweistelligen Bereich soll der Antrag aufrechterhalten bleiben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.04.2019. Wenn ich Sie richtig verstehe,…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019
Datum
3. April 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 01.04.2019. Wenn ich Sie richtig verstehe, sollen Daten Dritter geschwärzt werden, da dann die Begründung Ihrerseits entfällt. Es geht hier aber nicht zuvorderst um Schutz personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 1 IFG. Vielmehr handelt es sich bei dem angefragten Dokument der Berliner Thinktanks Mercator Institute um ein Dokument Dritter, an dem möglicherweise Urheberrechte (und somit geistiges Eigentum) gem. §6 Satz 1 IFG bestehen, so dass das gesamte Dokument geschwärzt werden müsste bzw. nicht herausgegeben werden darf, wenn der Dritte nicht einwilligt. Ich verweise insoweit auf das hiesige Schreiben vom 15.03.2019, welches ich nochmals beifüge. Bitte teilen Sie mir daher mit, wie Sie weiter verfahren möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG k…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019 [#58941]
Datum
3. April 2019 19:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Daten Dritter im Sinne von § 5 Abs. 1 und 2 IFG können diese geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten E-Mail vom 03.04.2019. Wie ich Ihnen in mein…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019
Datum
4. April 2019 11:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten E-Mail vom 03.04.2019. Wie ich Ihnen in meiner E-Mail vom 03.04.2019 (und im Schreiben vom 15.03.3019) bereits dargelegt habe, geht es hier zuvorderst nicht um den Schutz personenbezogener Daten nach § 5 Abs.1 IFG, sondern um ein Dokument Dritter an dem möglicherweise Urheberrechte gem. § 6 Abs. 1 IFG bestehen, so dass der Dritte (in diesem Fall das Berliner Thinktanks Mercator Institut) der Herausgabe zustimmen muss. Betrifft ein Antrag nach dem IFG auf Zugang zu amtlichen Informationen Daten Dritter, muss er § gem. 7 Absatz 1 Satz 3 IFG begründet werden. Ich bitte Sie daher nochmals darum, insoweit eine detaillierte Begründung für Ihren IFG-Antrag einzureichen. Bitte teilen Sie mir außerdem mit, ob das Auswärtige Amt im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens Ihren Namen an die betroffenen Dritten weitergeben dürfte. Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis, dass Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet werden kann, sollten die erwähnten Voraussetzungen durch Sie für die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren nicht erfüllt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei, Vg. Nr. 083-2019 [#58941]
Datum
14. April 2019 22:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>