Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Die vom Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) an Regierungsbeamte übersandte Abhandlung von angeblichen Sicherheitsrisiken durch die Verwendung von Huawei-Produkten im 5G-Netz (https://www.golem.de/news/huawei-wartungsschnittstellen-sind-keine-hintertueren-1902-139554.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die vom Berliner…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei [#58942]
Datum
21. Februar 2019 23:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die vom Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) an Regierungsbeamte übersandte Abhandlung von angeblichen Sicherheitsrisiken durch die Verwendung von Huawei-Produkten im 5G-Netz (https://www.golem.de/news/huawei-wartungsschnittstellen-sind-keine-hintertueren-1902-139554.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
25. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
55,4 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
1. April 2019 19:13
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei“ vom 21.02.2019 (#58942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informations…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
14. April 2019 22:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung des Berliner Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics) vor Huawei“ vom 21.02.2019 (#58942) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
15. April 2019 21:25
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
15. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
845,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrteAntragsteller/in gegen die am 18. Apr…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
1. Mai 2019 15:04
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gegen die am 18. April 2019 bekannt gegebene Ablehnung eines Antrages auf Übersendung der vom Berliner Thinktank Mercator Institute for China Studies (Merics) an Regierungsbeamte übersandten Abhandlung von angeblichen Sichereitsrisiken durch die Verwendung von Huawei-Produkten im 5G-Netz (https://www.golem.de/news/huawei-wartungsschnittstellen-sind-keine-hintertueren-1902-139554. html ), erhebe ich Widerspruch. Der Verwaltungsakt wurde ohne den erforderlichen Antrag erlassen und ist daher aufzuheben. Im IFG beseht ein Antragserfordernis (Schoch IFG/Schoch IFG § 7 Rn. 11). Der Antrag wurde am 15. April 2019 zurückgenommen. Ohne den Antrag liegt der Verfahrensfehler des § 45 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG vor. Eine Heilung erfolgte nicht. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens sind nach § 80 VwVfG durch den Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, zu erstatten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 79c38f18747d0b82b640adcb5cc9973d.pdf Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrteAntragsteller/in es wird höflich an d…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
4. Juni 2019 15:52
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird höflich an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
6. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
65,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 70 VwGO kann …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
16. Juni 2019 20:19
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach § 70 VwGO kann der Widerspruch schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Die übersandte E-Mail genügt der elektronischen Form. Überdies darf nach Art. 25 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie in elektronischer Form vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942] Sehr geehrteAntragsteller/in es wird erneut an di…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#58942]
Datum
7. Juli 2019 23:23
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in es wird erneut an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58942 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
12. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB