Warnung des BSI an Twitter im Jahr 2020 zur Kampagne #PeoplesVaccine / #joinCTAP

Am 16.01.2023 veröffentlichte das Medium The Intercept einen Mailverlauf zwischen Mitarbeiterinnen der Unternehmen BionTech und Twitter, in dem beide Unternehmensvertreterinnen von einer Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sprachen, die eine Online-Kampagne der britischen Organisation Global Justice Now unter den Hashtags #PeoplesVaccine und #joinCTAP (CTAP = COVID-19 technology access pool) betraf. Laut der Twitter-Mitarbeiterin habe das BSI Twitter kontaktiert und gewarnt, dass im Kontext dieser Kampagne eine hohe Gefahr bestehe, dass es zu zahlreichen Verstößen gegen Twitters Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Übernahme von User-Accounts kommen werde. Der Mailwechsel ist abrufbar unter:
https://www.documentcloud.org/documents/23572270-biontech-email
https://theintercept.com/2023/01/16/twitter-covid-vaccine-pharma/

Bitte teilen Sie mir mit, ob das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik tatsächlich im Kontext dieser Online-Kampagne im Kontakt mit Twitter, BionTech oder anderen Unternehmen oder Organisationen stand, welche Informationen der mutmaßlichen Einschätzung des BSI zu Grunde lagen, dass von der Online-Kampagne eine Gefahr ausgeht, die in den Aufgabenbereich des BSI fällt, sowie den genauen Wortlaut der Warnung, die das BSI mutmaßlich gegenüber Twitter ausgesprochen hat. Bitte geben Sie außerdem Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage das BSI diese Warnung ausgesprochen hat.

Bitte senden Sie mir darüber hinaus alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorliegen, die im Zusammenhang mit der Organisation Global Justice Now oder der Kampagne #PeoplesVaccine oder #joinCTAP stehen. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es beispielsweise um die BSI-interne IT-sicherheitstechnische, rechtliche oder regulatorische Bewertung der Kampagne, sowie die Vorbereitung der mutmaßlichen Warnung an Dritte geht, ebenso wie Kommunikation mit Dritten im Zusammenhang mit der Kampagne wie beispielsweise Kommunikation mit den Unternehmen Twitter oder BionTech. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 31 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 16.01.2023 veröffentlichte das Med…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnung des BSI an Twitter im Jahr 2020 zur Kampagne #PeoplesVaccine / #joinCTAP [#267963]
Datum
17. Januar 2023 14:15
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 16.01.2023 veröffentlichte das Medium The Intercept einen Mailverlauf zwischen Mitarbeiterinnen der Unternehmen BionTech und Twitter, in dem beide Unternehmensvertreterinnen von einer Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sprachen, die eine Online-Kampagne der britischen Organisation Global Justice Now unter den Hashtags #PeoplesVaccine und #joinCTAP (CTAP = COVID-19 technology access pool) betraf. Laut der Twitter-Mitarbeiterin habe das BSI Twitter kontaktiert und gewarnt, dass im Kontext dieser Kampagne eine hohe Gefahr bestehe, dass es zu zahlreichen Verstößen gegen Twitters Allgemeine Geschäftsbedingungen und der Übernahme von User-Accounts kommen werde. Der Mailwechsel ist abrufbar unter: https://www.documentcloud.org/documents/23572270-biontech-email https://theintercept.com/2023/01/16/twitter-covid-vaccine-pharma/ Bitte teilen Sie mir mit, ob das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik tatsächlich im Kontext dieser Online-Kampagne im Kontakt mit Twitter, BionTech oder anderen Unternehmen oder Organisationen stand, welche Informationen der mutmaßlichen Einschätzung des BSI zu Grunde lagen, dass von der Online-Kampagne eine Gefahr ausgeht, die in den Aufgabenbereich des BSI fällt, sowie den genauen Wortlaut der Warnung, die das BSI mutmaßlich gegenüber Twitter ausgesprochen hat. Bitte geben Sie außerdem Auskunft, auf welcher Rechtsgrundlage das BSI diese Warnung ausgesprochen hat. Bitte senden Sie mir darüber hinaus alle Informationen wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle, die dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorliegen, die im Zusammenhang mit der Organisation Global Justice Now oder der Kampagne #PeoplesVaccine oder #joinCTAP stehen. Dies umfasst also auch solche Informationen, in denen es beispielsweise um die BSI-interne IT-sicherheitstechnische, rechtliche oder regulatorische Bewertung der Kampagne, sowie die Vorbereitung der mutmaßlichen Warnung an Dritte geht, ebenso wie Kommunikation mit Dritten im Zusammenhang mit der Kampagne wie beispielsweise Kommunikation mit den Unternehmen Twitter oder BionTech. Mit Informationen meine ich auch E-Mails, Kurznachrichten und Mitteilungen Dritter an die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267963/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreihe…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Warnung des BSI an Twitter im Jahr 2020 zur Kampagne #PeoplesVaccine / #joinCTAP [#267963]
Datum
16. Februar 2023 11:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 17.01.2023 wird sich leider verzögern. Sie erhalten den Bescheid schnellstmöglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrag…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Warnung des BSI an Twitter im Jahr 2020 zur Kampagne #PeoplesVaccine / #joinCTAP [#267963]
Datum
10. März 2023 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer persönlichen E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf dem Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen <&…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
AW: Warnung des BSI an Twitter im Jahr 2020 zur Kampagne #PeoplesVaccine / #joinCTAP [#267963]
Datum
20. März 2023 16:30
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine persönliche E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267963/