Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

Warum ist die "Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky" eingeschränkt auf den Hersteller Kaspersky?

Aus welchem Grund ein Produkt eines anderen Herstellers aus der Sicht der Informationssicherheit sicherer, wenn auch diese über weitreichende
Systemberechtigungen verfügen oder dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Warum ist…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
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Betreff
Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky [#245362]
Datum
2. April 2022 20:48
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: Warum ist die "Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky" eingeschränkt auf den Hersteller Kaspersky? Aus welchem Grund ein Produkt eines anderen Herstellers aus der Sicht der Informationssicherheit sicherer, wenn auch diese über weitreichende Systemberechtigungen verfügen oder dauerhafte, verschlüsselte und nicht prüfbare Verbindung zu Servern des Herstellers unterhalten? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245362/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in bei Ihrer untenstehenden Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky [#245362]
Datum
20. April 2022 10:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei Ihrer untenstehenden Anfrage handelt es sich nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetz (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen (Bürgeranfrage). Ich leite Ihre Anfrage daher zur Bearbeitung an das Service-Center des BSI weiter. Von dort werden Sie zeitnah eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Warnung nach §7 BSIG: Virenschutzsoftware des Herstellers Kaspersky [#245362]
Datum
20. April 2022 12:33
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage hat etwas mehr Zeit in Anspruch genommen. Wir hoffen Ihnen nunmehr mit unserer nachfolgenden Antwort weiterhelfen zu können. Virenschutzsoftware hat tiefgehende Eingriffsrechte in PCs, Smartphones, Laptops und andere IT-Infrastrukturen. Vertrauen in die Zuverlässigkeit und den Eigenschutz des jeweiligen Herstellers sowie seiner authentischen Handlungsfähigkeit ist daher entscheidend für den sicheren Einsatz solcher Systeme. Bestehen Zweifel hieran, birgt Virenschutzsoftware eben aufgrund ihrer tiefen Eingriffsrechte ein besonderes Risiko für eine zu schützende IT-Infrastruktur. Im Kontext des Krieges, den Russland gegen die Ukraine führt, könnte ein russischer IT-Hersteller selbst offensive Operationen durchführen, oder gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden. Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können von solchen Operationen betroffen sein, Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen in besonderem Maße. Daher empfiehlt das BSI, Anwendungen aus dem Portfolio von Virenschutzsoftware des Unternehmens Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Für die häufigsten Fragen zur Produktwarnung gemäß §7 BSI-Gesetz (BSIG) wurde ein FAQ auf unserer Homepage eingerichtet: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unt... Wir hoffen, wir konnten Ihnen damit weiterhelfen und verbleiben mit freundlichen Grüßen,