Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

1) Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchen Gesundheitsberufen Medikamente VERSCHRIEBEN (verschreibungspflichtige M.) werden dürfen.

2) In welchem dieser Berufe ist eine Software im Einsatz, die eine
"Automatische Warnung vor potentiellen Wechselwirkungen von Arzneimitteln"
erzeugen kann?

3) Seit wann ist diese Art von Software im Einsatz bzw. ab wann ist deren Einsatz geplant?

4) Ist die Nutzung vorgenannter Software verpflichtend oder freiwillig?

5) Wie oft wird der Inhalt dieser Software aktualisiert (täglich, wöchentlich, usw.)?

6) Wer trägt die Kosten für die Anschaffung bzw. den Betrieb?

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2016
  • Frist
    3. Januar 2017
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Kevin Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Dokumente, au…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware [#19422]
Datum
30. November 2016 10:20
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Dokumente, aus denen hervorgeht, in welchen Gesundheitsberufen Medikamente VERSCHRIEBEN (verschreibungspflichtige M.) werden dürfen. 2) In welchem dieser Berufe ist eine Software im Einsatz, die eine "Automatische Warnung vor potentiellen Wechselwirkungen von Arzneimitteln" erzeugen kann? 3) Seit wann ist diese Art von Software im Einsatz bzw. ab wann ist deren Einsatz geplant? 4) Ist die Nutzung vorgenannter Software verpflichtend oder freiwillig? 5) Wie oft wird der Inhalt dieser Software aktualisiert (täglich, wöchentlich, usw.)? 6) Wer trägt die Kosten für die Anschaffung bzw. den Betrieb? Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um die Nennung der zuständigen Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln du…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware [#19422]
Datum
3. Januar 2017 20:39
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware“ vom 30.11.2016 (#19422) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller
GKV-Spitzenverband
Sehr geehrter Herr Müller, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage zur Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln dur…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.11.2016 zur Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware
Datum
5. Januar 2017 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, wir kommen zurück auf Ihre Anfrage zur Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware vom 30.11.2016. Gesetzliche Regelungen zur Verschreibungspflicht von Arzneimitteln finden sich insbesondere im Arzneimittelgesetz (AMG), der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie der Betäubungsmittelschreibungsverordnung (BtMVV). Darüber hinaus gehende Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welchen Gesundheitsberufen verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden können, liegen dem GKV-Spitzenverband nicht vor. Wir verweisen daher auf die o. g. einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Nach § 73 Abs. 8 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) dürfen Vertragsärzte für die Verordnung von Arzneimitteln nur elektronische Programme verwenden, die die dort aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassen sind. Die Anforderungen an die Zulassung der o. g. Programme sind in Anlage 23 (Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware/Arzneimitteldatenbanken) zu § 29 des Bundesmantelvertrag-Ärzte beschrieben ( https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/aerztliche_versorgung/bundesmantelvertrag/anlagen_zum_bundesmantelvertrag/einzelne_anlagen_zum_bmv/bmv_anlage_23_verordnungssoftware_arzneimitteldatenbanken.jsp ). Der GKV-Spitzenverband hat keine Informationen über die diversen am Markt befindlichen Softwareprodukte und deren einzelner Funktionen im Bereich der Warnung vor Arzneimittelinteraktionen oder deren Einsatz in anderen Gesundheitsberufen. Mit freundlichen Grüßen

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Kevin Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre weiterführenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen Kevin…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
Kevin Müller
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.11.2016 zur Warnung vor Interaktionen von Arzneimitteln durch Praxissoftware [#19422]
Datum
7. Januar 2017 18:39
An
GKV-Spitzenverband
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre weiterführenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller Anfragenr: 19422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kevin Müller