Warnungen vor extremem Unwetter (Stufe 4)

Anfrage an: Südwestrundfunk

Welche Warnungen vor extremem Unwetter (Stufe 4) haben dem SWR am 14.07.21 vorgelegen?
Definition des DWD: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Stufe 4)

"Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor."

Wie und über welche Kanäle wurden diese Warungen an die Bevölkerung kommuniziert?

Wurde davor gewarnt, dass in den betroffenen Gebieten auch in Gebäuden in der Nähe von Bächen, Flüssen sowie in Tallagen akute Lebensgefahr besteht?

Wie ist der folgende Wetterbericht von SWR Aktuell RP vom 14.07.21 um 21.45 Uhr zu interpretieren?
https://pdodswr-a.akamaihd.net/swr/swraktuell/rp/tv/1496613.xxl.mp4

Transkript ab Zeitstempel 00:13:48

"Wir kommen zum Wetter.

Wir müssen noch ein wenig durchhalten, es ist nass und grau.
Die Seerosen auf dem Walzweiher bei Stelzenberg streckten den Kopf zwar in Richtung Himmel. Die Sonne sahen sie dort aber nicht. Das einzige halbwegs Freundliche an diesem grauen Tag war die lange Regenpause.
Sommerlicher wird es erst Richtung Wochenende, hier unsere Vorhersage:

In der Nacht regnet es zunächst noch leicht. Von Westerwald bis Hunsrück lockert es auf. Teilweise bildet sich Nebel. An der Mosel besteht weiter Hochwassergefahr. Die Temperaturen gehen zurück auf 16 bis 13 bis Grad.

Auch morgen regnet es vielerorts, hin und wieder zeigt sich auch die Sonne. Am Nachmittag gibt es teilweise heftige Gewitter. Nach wie vor Hochwassergefahr.

Die Temperaturen steigen auf 17 bis 24 Grad. Am Wochenende lässt der Regen langsam nach. An Rhein und Mosel weiterhin Hochwasser. Es wird deutlich wärmer.

Es ist kurz vor 22 Uhr, Zeit für den Tatort Gleich im Anschluss.
Wir wünschen gute Unterhaltung und melden uns morgen um 14 Uhr wieder mit Nachrichten, schönen Abend."

Welche Vorkehrungen wird der öffentlich rechtliche Rundfunk treffen um ein derartiges Sytemversagen bei der Warnung der Bevölkerung über Hörfunk und das Fernsehen zukünftig zu verhindern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Warnungen vor ext…
An Südwestrundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warnungen vor extremem Unwetter (Stufe 4) [#225248]
Datum
20. Juli 2021 14:51
An
Südwestrundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Warnungen vor extremem Unwetter (Stufe 4) haben dem SWR am 14.07.21 vorgelegen? Definition des DWD: Amtliche Warnung vor extremem Unwetter (Stufe 4) "Die erwartete Wetterentwicklung ist extrem gefährlich. Es können lebensbedrohliche Situationen entstehen und große Schäden und Zerstörungen auftreten. Häufig sind dabei größere Gebiete betroffen. Vermeiden Sie Aufenthalte im Freien. Verhalten Sie sich sehr vorsichtig und informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der gefährlichen Wettersituation. Folgen Sie auf jeden Fall den u.U. ausgegebenen Anweisungen der Behörden, Ordnungs- und Hilfskräfte. Bereiten Sie sich auf außergewöhnliche Maßnahmen vor." Wie und über welche Kanäle wurden diese Warungen an die Bevölkerung kommuniziert? Wurde davor gewarnt, dass in den betroffenen Gebieten auch in Gebäuden in der Nähe von Bächen, Flüssen sowie in Tallagen akute Lebensgefahr besteht? Wie ist der folgende Wetterbericht von SWR Aktuell RP vom 14.07.21 um 21.45 Uhr zu interpretieren? https://pdodswr-a.akamaihd.net/swr/swraktuell/rp/tv/1496613.xxl.mp4 Transkript ab Zeitstempel 00:13:48 "Wir kommen zum Wetter. Wir müssen noch ein wenig durchhalten, es ist nass und grau. Die Seerosen auf dem Walzweiher bei Stelzenberg streckten den Kopf zwar in Richtung Himmel. Die Sonne sahen sie dort aber nicht. Das einzige halbwegs Freundliche an diesem grauen Tag war die lange Regenpause. Sommerlicher wird es erst Richtung Wochenende, hier unsere Vorhersage: In der Nacht regnet es zunächst noch leicht. Von Westerwald bis Hunsrück lockert es auf. Teilweise bildet sich Nebel. An der Mosel besteht weiter Hochwassergefahr. Die Temperaturen gehen zurück auf 16 bis 13 bis Grad. Auch morgen regnet es vielerorts, hin und wieder zeigt sich auch die Sonne. Am Nachmittag gibt es teilweise heftige Gewitter. Nach wie vor Hochwassergefahr. Die Temperaturen steigen auf 17 bis 24 Grad. Am Wochenende lässt der Regen langsam nach. An Rhein und Mosel weiterhin Hochwasser. Es wird deutlich wärmer. Es ist kurz vor 22 Uhr, Zeit für den Tatort Gleich im Anschluss. Wir wünschen gute Unterhaltung und melden uns morgen um 14 Uhr wieder mit Nachrichten, schönen Abend." Welche Vorkehrungen wird der öffentlich rechtliche Rundfunk treffen um ein derartiges Sytemversagen bei der Warnung der Bevölkerung über Hörfunk und das Fernsehen zukünftig zu verhindern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225248/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Südwestrundfunk
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail zur Frage der Warnungen vor extremen Unwettern. Diese Frage besch…
Von
Südwestrundfunk
Betreff
WG: Warnungen vor extremem Unwetter (Stufe 4) [#225248]
Datum
21. Juli 2021 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail zur Frage der Warnungen vor extremen Unwettern. Diese Frage beschäftigt uns im SWR natürlich ebenfalls sehr. Deshalb möchte ich Sie gerne an unsere Unternehmenskommunikation, an Hannah Basten verweisen. Ich habe Frau Basten gleich in Kopie gesetzt. Mit der Bitte um Ihr Verständnis und mit freundlichen Grüßen

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Südwestrundfunk
Programmkritik vom 20. Juli 2021 Sehr geehrter [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihr Ihr Interesse an unser…
Von
Südwestrundfunk
Via
Briefpost
Betreff
Programmkritik vom 20. Juli 2021
Datum
26. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [geschwärzt], haben Sie vielen Dank für Ihr Ihr Interesse an unserem Programm und für Ihr Schreiben vom 20. Juli dieses Jahres, das uns über die Gremiengeschäftsstelle des SWR erreicht hat. Als für das Landesprogramm zuständige Landessenderdirektorin antworte ich Ihnen hiermit gerne. Sie haben Nachfragen zu Amtlichen Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes gestellt. Der von Ihnen genannte Anspruch auf Information gegenüber dem SWR besteht nicht, da weder das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg noch das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz Anwendung auf den SWR finden. Dort ist jeweils geregelt, dass das Gesetz auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur Anwendung findet, soweit sie Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist. Abgesehen davon, dass es an einer staatsvertraglichen Regelung fehlt, nehmen wir bei der Unwetterberichterstattung auch keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Unabhängig davon kann ich Ihnen aber gerne mitteilen, dass wir sämtliche amtlichen Wetterwarnungen, die uns erreicht haben, redaktionell aufgegriffen und unsere Berichterstattung immer weiter intensiviert haben als deutlich wurde, dass es sich nicht nur um ein Unwetter, sondern um eine Flutkatastrophe handelt. Seit Tagen senden wir über all unsere Kanäle ein umfassendes Sonderprogram und berichten zum Geschehen vor Ort. Außerdem versuchen wir, den Menschen über Aktionen wie den ARD Benefiz-Tag am 23.7.2021 Mut und Zuversicht zu geben und die große Solidarität mit den Flutopfern sowie die Spendenbereitschaft positiv zu verstärken. Mit freundlichen Grüßen