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Warnungen vor schlechter Luft

Anfrage an: Umweltbundesamt

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Hamburg war g…
An Umweltbundesamt Details
Von
Sven Anders
Betreff
Warnungen vor schlechter Luft [#26524]
Datum
11. Februar 2018 14:58
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten. Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc. Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sven Anders <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Anders, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "War…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26524]
Datum
12. Februar 2018 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Informationen zu "Warnungen bei Grenzwertüberschreitungen durch Luftschadstoffe", die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichem Gruß
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Anders, im Zeitraum vom 07.02.2018 – 10.02.2018 traten in Deutschland großräumig erhöhte Feins…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
WG: Warnungen vor schlechter Luft
Datum
16. Februar 2018 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, im Zeitraum vom 07.02.2018 – 10.02.2018 traten in Deutschland großräumig erhöhte Feinstaubwerte auf. Auch in Hamburg lagen am 9. und 10. Februar die Messwerte aller Hamburger Messstationen im Tagesmittel über 50 µg/m³. Die Karten der Feinstaub-Tagesmittwerte vom 7.-11.2.2018 haben wir Ihnen angehängt. Laut EU-Richtlinie 2008/50/EG dürfen an maximal 35 Tagen in einem Kalenderjahr die Tagesmittelwerte an einer Station 50 µg/m³ überschreiten, d.h. erst ab 36 Überschreitungstagen gilt der Grenzwert als überschritten. Die Zahl der Tage mit Feinstaub (PM10) Tagesmittelwerten > 50 µg/m³ für das laufende Jahre können Sie unserem Aktualdatensystem unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/lu… entnehmen. Diese hohen Tagesmittelwerte sind in den Wintermonaten nicht außergewöhnlich. Solche Episoden hoher PM10-Werte treten typischerweise in den Wintermonaten auf: Kalte, kontinental geprägte Luftmassen, meist aus östlichen Richtungen und die (temperaturbedingt erhöhten) Emissionen vor Ort (Hausbrand) können dann im Zusammenspiel mit windschwachen Hochdruckwetterlagen zu flächendeckend hohen PM10-Werten führen. Bei herbstlichen und winterlichen Hochdruckwetterlagen wird durch eine fehlende Wolkendecke die nächtliche Auskühlung begünstigt, so dass es im Gegensatz zur sonst üblichen Abnahme der Temperatur mit der Höhe zu einer Zunahme der Temperatur mit der Höhe in der bodennahen Luftschicht kommt: Die kalte schwerere Luft liegt dann in einer dünnen Schicht unter der warmen leichteren. Bei diesem atmosphärisch stabilen Zustand können sich Schadstoffe dann über mehrere Tage hinweg bei schwachen Winden in der bodennahen Luftschicht wie unter einer Glocke anreichern. In 2017 trat eine deutlich längere Episode vom 18.01.2017 – 17.02.2017 auf. Dennoch wurde der Tagesgrenzwert in 2017 ausschließlich an der Messstation Stuttgart Neckartor (45 Überschreitungstage) überschritten. Weiterführendes zur Entwicklung der Feinstaubwerte in Deutschland können Sie unserer vorläufigen Auswertung zur Luftqualität 2017 unter https://www.umweltbundesamt.de/publikat… entnehmen. In den Abbildungen 3 und 4 wird deutlich, dass die Feinstaubbelastung aufgrund der Minderung der Feinstaub-Emissionen aber auch aufgrund der milden Winter deutlich rückläufig ist. Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. Die Landesumweltämter und das UBA informieren allerdings zeitnah über die aktuelle Belastungssituation vor Ort. Darüber informieren manche Kommunen im Falle hoher Feinstaubwerte aktiv mit Pressemitteilungen oder ergreifen Sofortmaßnahmen, z.B. mit dem Feinstaubalarm in Stuttgart http://www.stuttgart.de/feinstaubalarm. Das UBA vertritt die Auffassung, dass die Belastung mit Feinstaub in Deutschland zu hoch ist und wir mittel- bis langfristig überall nicht nur die derzeit geltenden Grenzwerte einhalten müssen, sondern auch ein Belastungsniveau erreichen sollten, das den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation entspricht. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es dauerhafter Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Feinstaub und Gasen, aus denen sich in der Atmosphäre Feinstaub bildet. Dazu wird momentan ein nationales Luftreinhalteprogramm erarbeitet, in dem Maßnahmen dargestellt werden, mit denen Deutschland die Verpflichtungen zur Reduktion von Emissionen erfüllt, die sich aus der EU-Richtlinie 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe ergeben. Mit freundlichem Gruß
Sven Anders
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. Sie schrieben: "Für Feinstau…
An Umweltbundesamt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26524]
Datum
16. Februar 2018 13:02
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort. Sie schrieben: "Für Feinstaub existieren laut Richtlinie/deutschem Recht keine Informations- oder Alarmschwellen wie beispielsweise für Ozon. " Unabhängig davon dürften Sie doch trotzdem Aktionen (wie informieren der Bevölkerung / Pressemitteilungen / E-Mail an den zuständigen Minister) unternehmen, oder? Gitbt es einen solchen Plan, ab wann man so etwas tut? Außerdem haben Sie meine zweite Bitte: "Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern." nicht beantwortet, oder habe ich etwas überlesen? Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrter Herr Anders, zur Beantwortung Ihrer ergänzenden Fragen haben wir nochmals Rücksprache im Haus genomm…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: AKTION: Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen
Datum
28. Februar 2018 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, zur Beantwortung Ihrer ergänzenden Fragen haben wir nochmals Rücksprache im Haus genommen. Die gesundheitlichen Wirkungen von Ozon sind wegen seiner z.T. extremen Reaktivität mit kurzzeitigen Spitzenkonzentrationen (im Stundenbereich) korreliert. Da die photochemische Ozonbildung von Vorläufersubstanzen und insbesondere auch von der Sonnenstrahlung abhängt, treten die höchsten Konzentrationen während des Tages auf. Daher basieren der Informations- und der Alarmschwellenwert für Ozon auf einem Einstundenmittelwert und wird die Bevölkerung aufgrund der Messdaten im Laufe eines Tages informiert/gewarnt. Kurzzeitige Feinstaubwirkungen hingegen sind assoziiert mit der 24-Stunden PM10-Konzentration (50µg/m³). Diese können auf den Internetseiten des UBA unter https://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten#/start?s=q64FAA==&_k=ccbhcp tagesaktuell für den jeweiligen Vortag abgerufen werden. Für eine „prognostische“ Information/Warnung der Bevölkerung bedürfte es Vorhersagen der PM10-Konzentration, die das UBA momentan nicht anbietet. Das UBA arbeitet aber derzeit an der Entwicklung einer App (Android und IOS) zur Luftqualität, in der Vorhersagen und Gesundheits- und Verhaltenshinweise angeboten werden. Die Veröffentlichung ist für Sommer 2018 vorgesehen. Die für die Überwachung der Luftqualität verantwortlichen Behörden der Länder informieren zudem via Internet über die aktuelle Luftqualität, einige zusätzlich in Situationen hoher Luftschadstoffbelastung auch mit Informationen an Medien (z.B. Rundfunk). Hier https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/messenbeobachtenueberwachen/luftmessnetze-der-bundeslaender finden Sie die Links zu den Informationsportalen der Landesbehörden. Die Frage, ob und welche konkreten Informationen für ihren Wohnort an dem betreffenden Wochenende herausgegeben wurden, können wir nicht beantworten. Bitte erfragen Sie dies beim für Ihren Wohnort zuständigen Hamburger Luftmessnetz Institut für Hygiene und Umwelt Hamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen Marckmannstraße 129a 20539 Hamburg Tel.: 040-428.45.3650 Fax.: 040-427.310890 Email: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, diese Informationen beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Sven Anders
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Umfangreichen Infromationen. Mit freundlichen Grüßen Sve…
An Umweltbundesamt Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: AW: AKTION: Warnungen vor schlechter Luft [#26524] - hier ergänzende Fragen [#26524]
Datum
28. Februar 2018 13:46
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Umfangreichen Infromationen. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sven Anders << Adresse entfernt >>