Warnungen vor schlechter Luft

In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten.

Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc.

Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
Sven Anders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Sven Anders
Betreff
Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
11. Februar 2018 14:55
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
In Hamburg war gestern der Messwert für PM10 fast um das doppelte des Grenzwertes überschritten. Bitte senden Sie mir Unterlagen dazu, ab welchem Werten Aktionen ausgelöst werden, wie z.B. Information von zuständigen Behördenleitern, Ministern, Bürgermeister, Warnung der Bevölkerung vor Aufenthalt im Freien / Sport, Fahrverbote, bitte um Abschaltung von Industrieanlagen etc. Senden Sie mir bitte außerdem zu, welche Aktionen an diesem Wochenende unternommen wurden um die Bevölkerung zu warnen und die Luftqualität zu verbessern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sven Anders <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sven Anders
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Guten Tag, vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz e…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
Automatische Antwort: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
11. Februar 2018 14:55
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Sie ist erfolgreich bei der Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen. Ihr Anliegen wird in die zust?ndige Abteilung weitergeleitet und schnellstm?glich bearbeitet. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz handelt, m?chten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass Geb?hren f?r die Bearbeitung sowie f?r die Anfertigung von Kopien anfallen k?nnen. Mit freundlichen Gr??en Ihre Beh?rde f?r Gesundheit und Verbraucherschutz Billstra?e 80, 20539 Hamburg <<E-Mail-Adresse>> www.hamburg.de/bgv
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrter Herr Anders, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Ich …
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
13. Februar 2018 08:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, vielen Dank für Ihre Anfrage an die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Ich habe sie zuständigkeitshalber an die Behörde für Umwelt und Energie weitergeleitet. Freundliche Grüße,
Sven Anders
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihrer Antwort/Weiterleitung. Bei der Behörde für Umwelt und …
An Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020) Details
Von
Sven Anders
Betreff
AW: WG: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
13. Februar 2018 09:04
An
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihrer Antwort/Weiterleitung. Bei der Behörde für Umwelt und Energie hatte ich jedoch schon die gleiche Anfrage gestellt. Kümmert sich ihre Behörde denn gar nicht um das Thema Luftverschmutzung und Schutz der Bürger davor? Hätte erwartet, dass Ihr Haus den Gesundheitsaspekt und den Schutz-Aspekt besser beurteilen kann, als die BuE. Mit freundlichen Grüßen Sven Anders Anfragenr: 26523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die BUE weitergeleitet worden. Mit freundli…
Von
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 30. Juni 2020)
Betreff
AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
13. Februar 2018 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anders, Ihre Anfrage ist zuständigkeitshalber an die BUE weitergeleitet worden. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Anders, grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sog…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: Warnungen vor schlechter Luft [#26523]
Datum
6. März 2018 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anders, grundsätzlich sieht die 39. BImSchV vor, dass die Bevölkerung bei Überschreitungen sogenannter Informations- und Alarmschwellen zu informieren ist. Für PM10 und PM2,5 sind jedoch keine Alarm- und Informationsschwellen festgelegt. Daher ist eine Informationsverpflichtung nicht gegeben. Der Feinstaubalarm in Stuttgart ist eine Maßnahme des dortigen integrierten Luftreinhalteplans (Feinstaub und NO2), der nachfolgend weitere Aktionen auslöst (z.B. Information über die Presse, das verbilligtes ÖPNV-Umweltticket etc.). Stuttgart hatte sie in den geltenden Luftreinhalteplan aufgenommen, da sowohl der Kurzzeitgrenzwert als auch der Langzeitgrenzwert für Feinstaub überschritten waren. In Hamburg werden seit 2011 die Grenzwerte (Jahresmittel- und Tagesmittelgrenzwert) für Feinstaub PM10 eingehalten. Mit freundlichen Grüßen