Wartezeit bei den Bürgerdiensten

Guten Tag,

Ich hätte gerne gewusst ob Statistiken über die durchschnittliche Wartezeit bei den Bürgerdiensten in Dortmund existieren.

Sollten diese existieren, senden Sie mir diese bitte zu.
Falls nicht, würde ich gerne den Grund erfahren warum diese Daten nicht erhoben werden.

Bitte senden Sie mir auch die Länge der Wartezeit zu, die die Stadt Dortmund für Ihre Bürger als akzeptabel ansieht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2016
  • Frist
    3. Juni 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wartezeit bei den Bürgerdiensten [#16573]
Datum
2. Mai 2016 23:01
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, Ich hätte gerne gewusst ob Statistiken über die durchschnittliche Wartezeit bei den Bürgerdiensten in Dortmund existieren. Sollten diese existieren, senden Sie mir diese bitte zu. Falls nicht, würde ich gerne den Grund erfahren warum diese Daten nicht erhoben werden. Bitte senden Sie mir auch die Länge der Wartezeit zu, die die Stadt Dortmund für Ihre Bürger als akzeptabel ansieht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Dortmund
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in nach der bei den Bürgerdiensten geführten Auswe…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Wartezeit bei den Bürgerdiensten [#16573]
Datum
2. Juni 2016 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrtAntragsteller/in nach der bei den Bürgerdiensten geführten Auswertung wurden im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2016 insgesamt 126.231 Bürgerinnen und Bürger bedient, die durchschnittlich 53:08 Minuten Wartezeit aufbringen mussten. Mit freundlichen Grüßen