Wartezeit der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in RLP

In der Kleinen Anfrage 1454 vom 21.03.13 an die Landesregierung wurde aufgeschlüsselt, wie lange die Wartezeiten der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in den letzten Zyklen waren, aufgezeigt nach Schulform sowie Wartepunktzahl.

Das Bildungsministerium kann diese Frage nicht beantworten und verweist auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (s. aus der Antwort des Bildungsministeriums:
Ihre Frage, die sich auf die Kleine Anfrage 1454 vom 21. März 2013 bezieht („Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit eines Bewerbers für eine Referendariats-stelle, Bewerbung bis Einstellung?“), kann an dieser Stelle wiederum nicht beantwortet werden, da diese Informationen im Bildungsministerium nicht vorliegen. Sie können sich mit dieser Frage an die für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zuständige Behörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, wenden (§ 11 Abs. 3 Satz 2 LTranspG,).)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Thomas Bäcker
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Kleinen…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Thomas Bäcker
Betreff
Wartezeit der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in RLP [#207772]
Datum
4. Januar 2021 09:36
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Kleinen Anfrage 1454 vom 21.03.13 an die Landesregierung wurde aufgeschlüsselt, wie lange die Wartezeiten der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in den letzten Zyklen waren, aufgezeigt nach Schulform sowie Wartepunktzahl. Das Bildungsministerium kann diese Frage nicht beantworten und verweist auf die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (s. aus der Antwort des Bildungsministeriums: Ihre Frage, die sich auf die Kleine Anfrage 1454 vom 21. März 2013 bezieht („Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit eines Bewerbers für eine Referendariats-stelle, Bewerbung bis Einstellung?“), kann an dieser Stelle wiederum nicht beantwortet werden, da diese Informationen im Bildungsministerium nicht vorliegen. Sie können sich mit dieser Frage an die für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst zuständige Behörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, wenden (§ 11 Abs. 3 Satz 2 LTranspG,).)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker Anfragenr: 207772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207772/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Wartezeit der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in RLP [#207772]
Datum
4. Januar 2021 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bäcker, Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird überprüft. Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, eine durchschnittliche Wartezeit bei Bewerbungen um eine Einstellung in den Vorbereitu…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Wartezeit der Lehramtsanwärter*innen auf einen Referendariatsplatz in RLP [#207772]
Datum
6. Januar 2021 08:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
VD_Einst_Wartepunkte.xlsx
13,2 KB
Sehr geehrter Herr Bäcker, eine durchschnittliche Wartezeit bei Bewerbungen um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird nicht erfasst. Als Wartezeit wird diejenige Zeit verstanden, die vergeht, wenn die Bewerbung auf einen Platz im Vorbereitungsdienst nicht bereits im ersten auf die Bewerbung folgenden Einstellungstermin erfolgreich ist. Dies hängt nicht nur von der Anzahl der Bewerbungen für das jeweilige Lehramt und der konkreten Bewerberzusammensetzung ab, sondern wird auch entscheidend davon beeinflusst, welche Fächer und Prüfungsnoten die Bewerberinnen und Bewerber haben und ob sie über soziale Härtegesichtspunkte (z. B. Schwerbehinderung), Zeiten, für die ein Nachteilsausgleich zuerkannt wird (z. B. freiwilliges soziales Jahr, Wehrdienst) oder über sonstige Wartepunkte verfügen, die für jeden Zulassungsantrag zugeteilt werden, dem nicht entsprochen wurde. Der beigefügten Tabelle kann entnommen werden, ob die Bewerberinnen und Bewerber bei den Einstellungsterminen der letzten Jahre gemäß den dargelegten Grundsätzen und aufgeschlüsselt nach Lehrämtern Wartezeiten hatten oder mit Wartepunkten in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurden. Gerne weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit besteht. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (und § 43 Landesdatenschutzgesetz) finden Sie unter https://add.rlp.de/de/ueber-die-add/dat…. Mit freundlichen Grüßen