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Wartezeiten bei DSL-Verträgen

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Informationen darüber, wie lange Internetnutzer vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an durchschnittlich warten müssen, bis DSL-Internet in Ihrem Haushalt zur Verfügung steht? Mich interessiert explizit eine Aufschlüsselung in drei Kategorien:
a) Direkte Kunden der Deutschen Telekom AG
b) Kunden bei anderen Anbietern (z.B. 1&1, O2, Vodafone...), die aber das DSL-Netz der Telekom nutzen
c) Kunden bei Anbietern, die nicht unter a) und b) fallen, also eigene Netze nutzen (z.B. Kabel-BW).

2.1 Liegen der Bundesnetzagentur Informationen darüber vor, dass Vorgänge die nur Telekom-Mitarbeiter ausführen dürfen (Techniker/APL-Termine, Konfigurationen an Knotenpunkten...) bei Kunden der Kategorie b) mehr Zeit oder mehrere Anläufe in Anspruch nehmen als bei Kunden der Kategorie a)?

2.2 Liegen der Bundesnetzagentur Informationen zu Fällen vor, in denen die Telekom für fehlgeschlagene Technikertermine (Telekomtechniker erscheint trotz Termin nicht) haftbar gemacht wurde? Wenn ja, genügt mir die Urteilsnummer oder Vergleichbares.

3. Wie viele Schlichtungsanträge gehen bei der Bundesnetzagentur jährlich ein, die DSL-Verträge betreffen? Wenn möglich schlüsseln Sie bitte auf nach Anliegen wie bspw. Ausgleichszahlungen, Kunde wirft ISP vor, vertragliche Leistung nicht zu erbringen (zu wenig Bandbreite), usw. Bitte unterteilen Sie wieder in die oben erklärten Kategorien a), b) und c). Wenn möglich schlüsseln Sie diese Daten bitte auch örtlich (nach Landkreis/Bundesland) auf.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2013
  • Frist
    24. Mai 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Informationen…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wartezeiten bei DSL-Verträgen
Datum
22. April 2013 20:13
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen darüber, wie lange Internetnutzer vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an durchschnittlich warten müssen, bis DSL-Internet in Ihrem Haushalt zur Verfügung steht? Mich interessiert explizit eine Aufschlüsselung in drei Kategorien: a) Direkte Kunden der Deutschen Telekom AG b) Kunden bei anderen Anbietern (z.B. 1&1, O2, Vodafone...), die aber das DSL-Netz der Telekom nutzen c) Kunden bei Anbietern, die nicht unter a) und b) fallen, also eigene Netze nutzen (z.B. Kabel-BW). 2.1 Liegen der Bundesnetzagentur Informationen darüber vor, dass Vorgänge die nur Telekom-Mitarbeiter ausführen dürfen (Techniker/APL-Termine, Konfigurationen an Knotenpunkten...) bei Kunden der Kategorie b) mehr Zeit oder mehrere Anläufe in Anspruch nehmen als bei Kunden der Kategorie a)? 2.2 Liegen der Bundesnetzagentur Informationen zu Fällen vor, in denen die Telekom für fehlgeschlagene Technikertermine (Telekomtechniker erscheint trotz Termin nicht) haftbar gemacht wurde? Wenn ja, genügt mir die Urteilsnummer oder Vergleichbares. 3. Wie viele Schlichtungsanträge gehen bei der Bundesnetzagentur jährlich ein, die DSL-Verträge betreffen? Wenn möglich schlüsseln Sie bitte auf nach Anliegen wie bspw. Ausgleichszahlungen, Kunde wirft ISP vor, vertragliche Leistung nicht zu erbringen (zu wenig Bandbreite), usw. Bitte unterteilen Sie wieder in die oben erklärten Kategorien a), b) und c). Wenn möglich schlüsseln Sie diese Daten bitte auch örtlich (nach Landkreis/Bundesland) auf.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038
Datum
6. Mai 2013 15:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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33,0 KB
Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur   Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihren Antrag. Diesen habe ich an das zuständige Fachreferat meines Hauses weitergeleitet. Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Bitte haben Sie etwas Geduld.     Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice <<E-Mail-Adresse>> http://www.bundesnetzagentur.de 06.05.2013
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wart…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038
Datum
27. Mai 2013 00:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wartezeiten bei DSL-Verträgen" vom 22.04.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ich bitte Sie, mich baldmöglichst über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Sollten die in Punkt 3 geforderten Aufschlüsselungen nach Inhalt der Beschwerden oder nach Landkreisen zu viel Aufwand für Sie bedeuten (der für mich mit Kosten und einer längeren Wartezeit einhergeht) ignorieren Sie diese bitte. Mein Hauptinteresse liegt in den Punkten 1 und 2 sowie der Unterteilung der Beschwerden aus Punkt 3 auf ISP der Kategorien a) b) c). Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 / 216-16 Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesne…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 / 216-16
Datum
31. Mai 2013 13:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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33,0 KB
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8,7 KB
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7,8 KB
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23,5 KB
Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur   Sehr geehrtAntragsteller/in   vielen Dank für Ihre E-Mail mit den darin enthaltenen Hinweisen. Diese habe ich an die zuständige Stelle meines Hauses weitergeleitet. Aufgrund der sehr vielen Anfragen an die Bundesnetzagentur, sind zeitnahe Auskünfte leider nicht immer möglich. Ich darf hierfür um Verständnis bitten.     Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice <<E-Mail-Adresse>> http://www.bundesnetzagentur.de 31.05.2013

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Bundesnetzagentur
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 / 216-16 Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesne…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Vorgangsnummer: 2013-04-23-0038 / 216-16
Datum
15. Juli 2013 08:53
Status
Information nicht vorhanden
Nicht-öffentliche Anhänge:
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33,0 KB
Vorgangsnummer 2013-04-23-0038/216-16   Verbraucherservice der Bundesnetzagentur   Sehr geehrtAntragsteller/in   bitte entschuldigen Sie die aufgrund zahlreicher Anfragen verzögerte Bearbeitung Ihres Fragenkatalogs. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Aspekten wird wie folgt Stellung genommen:   Frage 1:   Informationen darüber, wie lange Internetnutzer vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an durchschnittlich warten müssen, bis DSL-Internet in Ihrem Haushalt zur Verfügung steht? Mich interessiert explizit eine Aufschlüsselung in drei Kategorien: a) Direkte Kunden der Deutschen Telekom AG b) Kunden bei anderen Anbietern (z.B. 1&1, O2, Vodafone...), die aber das DSL-Netz der Telekom nutzen c) Kunden bei Anbietern, die nicht unter a) und b) fallen, also eigene Netze nutzen (z.B. Kabel-BW).   Antwort:   Eine detaillierte Aufschlüsselung der durchschnittlichen Wartezeit zur Bereitstellung von Neuanschlüssen liegt - insbesondere bezogen auf individuelle Unternehmen - nicht vor. Die Beschwerdesituation bei der Bereitstellung von Neuanschlüssen im Rahmen der Grundversorgung (Universaldienst) wird intensiv beobachtet. Die Telekom wurde in diesem Zusammenhang zur Abhilfe aufgefordert (vgl. zuletzt Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2012, S. 90).        Frage 2.1:   Liegen der Bundesnetzagentur Informationen darüber vor, dass Vorgänge die nur Telekom-Mitarbeiter ausführen dürfen (Techniker/APL-Termine, Konfigurationen an Knotenpunkten...) bei Kunden der Kategorie b) mehr Zeit oder mehrere Anläufe in Anspruch nehmen als bei Kunden der Kategorie a)?   Antwort:   Hierzu liegen keine weiteren Informationen vor.     Frage 2.2:   Liegen der Bundesnetzagentur Informationen zu Fällen vor, in denen die Telekom für fehlgeschlagene Technikertermine (Telekomtechniker erscheint trotz Termin nicht) haftbar gemacht wurde? Wenn ja, genügt mir die Urteilsnummer oder Vergleichbares.   Antwort:   Siehe Antwort 2.1.        Frage 3:   Wie viele Schlichtungsanträge gehen bei der Bundesnetzagentur jährlich ein, die DSL-Verträge betreffen? Wenn möglich schlüsseln Sie bitte auf nach Anliegen wie bspw. Ausgleichszahlungen, Kunde wirft ISP vor, vertragliche Leistung nicht zu erbringen (zu wenig Bandbreite), usw. Bitte unterteilen Sie wieder in die oben erklärten Kategorien a), b) und c). Wenn möglich schlüsseln Sie diese Daten bitte auch örtlich (nach Landkreis/Bundesland) auf.   Antwort:   Die niedrige Gesamtzahl der diesen Sachverhalt betreffenden Schlichtungsverfahren ermöglicht hierzu keine repräsentative Aussage. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichungen im Jahresbericht 2012 (S. 85) verwiesen.     Mit freundlichen Grüßen Ihr Verbraucherservice <<E-Mail-Adresse>> http://www.bundesnetzagentur.de 15.07.2013
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.