Wartezeiten Notfallambulanz

Bitte um genaue Darlegung der durchschnittlichen Wartezeiten von Patient/inn/en, die seit Januar 2010 die Notaufnahme des St. Elisabeth-Krankenhauses Bad Kissingen (jetzt Helios-Klinik St. Elisabeth Bad Kissingen) aufgesucht haben; diese in Minutendauer gestaffelt nach Monaten, Tag- u. Nachtzeit, Wochentag/Wochenende und Abteilung (Innere Medizin/Chirurgie). Diese Zahlen existieren, werden dem Personal jedoch nicht mitgeteilt und stehen damit auch Patient/inn/en nicht zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zu den Gründen hierfür Stellung.
Die Ärzt/inn/e/n dieser Notaufnahme müssen am Tag nach eigener Aussage teilweise über 60 Patient/inn/en versorgen (dies bezieht sich am Wochenende auf Notaufnahme UND Stationen) und zeitweilig vier Dienstbereitschaften pro Woche (!) zusätzlich zum normalen Stationsdienst leisten. Bitte nehmen Sie Stellung, wie dies mit europäischen Richtlinien und Gesetzen zur Arbeitszeitbegrenzung für medizinisches Personal vereinbar ist und welche Maßnahmen Helios zu ergreifen gedenkt, um diesem katastrophalen Mißstand Abhilfe zu leisten.
In der Klinik fällt auf, daß ärztliches Personal keine Zeit hat, auch nur eine Tasse Kaffee zu trinken, während z.B. Verwaltungspersonal und Röntgenpersonal nach langem Warten seitens der Patient/inn/en aus Kaffeepausen gerufen werden müssen. Wer trifft Entscheidungen über den Personalschlüssel? Sind diese Zustände bekannt und was wird dagegen unternommen?
Wie steht es um die Fluktuation medizinischen Personals? Bitte geben Sie tabellarisch Auskunft um die Anzahl der ärztlichen Stellen, nach Monaten und Fachbereichen gestaffelt, einschließlich Anzahl der Kündigungen, Neueinstellungen und freien Stellen seit 2010.
Die gegenwärtigen Entwicklungen bereiten großen Anlaß zur Sorge - nicht zuletzt ist die Patient/inn/ensicherheit gefährdet.
Vielen Dank für die Information.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
  • Ein:e Follower:in
Klara Fall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um genaue …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Klara Fall
Betreff
Wartezeiten Notfallambulanz [#10095]
Datum
7. Juni 2015 22:24
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um genaue Darlegung der durchschnittlichen Wartezeiten von Patient/inn/en, die seit Januar 2010 die Notaufnahme des St. Elisabeth-Krankenhauses Bad Kissingen (jetzt Helios-Klinik St. Elisabeth Bad Kissingen) aufgesucht haben; diese in Minutendauer gestaffelt nach Monaten, Tag- u. Nachtzeit, Wochentag/Wochenende und Abteilung (Innere Medizin/Chirurgie). Diese Zahlen existieren, werden dem Personal jedoch nicht mitgeteilt und stehen damit auch Patient/inn/en nicht zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zu den Gründen hierfür Stellung. Die Ärzt/inn/e/n dieser Notaufnahme müssen am Tag nach eigener Aussage teilweise über 60 Patient/inn/en versorgen (dies bezieht sich am Wochenende auf Notaufnahme UND Stationen) und zeitweilig vier Dienstbereitschaften pro Woche (!) zusätzlich zum normalen Stationsdienst leisten. Bitte nehmen Sie Stellung, wie dies mit europäischen Richtlinien und Gesetzen zur Arbeitszeitbegrenzung für medizinisches Personal vereinbar ist und welche Maßnahmen Helios zu ergreifen gedenkt, um diesem katastrophalen Mißstand Abhilfe zu leisten. In der Klinik fällt auf, daß ärztliches Personal keine Zeit hat, auch nur eine Tasse Kaffee zu trinken, während z.B. Verwaltungspersonal und Röntgenpersonal nach langem Warten seitens der Patient/inn/en aus Kaffeepausen gerufen werden müssen. Wer trifft Entscheidungen über den Personalschlüssel? Sind diese Zustände bekannt und was wird dagegen unternommen? Wie steht es um die Fluktuation medizinischen Personals? Bitte geben Sie tabellarisch Auskunft um die Anzahl der ärztlichen Stellen, nach Monaten und Fachbereichen gestaffelt, einschließlich Anzahl der Kündigungen, Neueinstellungen und freien Stellen seit 2010. Die gegenwärtigen Entwicklungen bereiten großen Anlaß zur Sorge - nicht zuletzt ist die Patient/inn/ensicherheit gefährdet. Vielen Dank für die Information.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Klara Fall <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Fall, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Dieses Schreiben ist …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: [IVBV] FW: Wartezeiten Notfallambulanz [#10095]
Datum
11. Juni 2015 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Fall, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns auch anrufen. Wir helfen gern. - Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 01 - Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 02 - Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 03 Mit freundlichem Gruß Cathrin Junck Kommunikationscenter im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit Weitere Informationsangebote: <<E-Mail-Adresse>> Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte: - Fax 030 340 60 66 07 - E-Mail <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> - Gebärdentelefon / ISDN-Bildtelefon 030 340 60 66 08 - Gebärdentelefon / Video over IP Zieladresse für Ihr Endgerät: <<E-Mail-Adresse>> Gesundheitspolitische Informationen Die "Gesundheitspolitischen Informationen" erscheinen alle drei Monate und berichten aus der Arbeit des Bundesgesundheitsministeriums rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention. Die Publikation im A4-Format wird Ihnen per Post zugesandt. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_aktuell Der E-Mail-Newsletter GP_aktuell informiert zur aktuellen Gesundheitspolitik. Er wird ein- bis zweimal im Monat versandt und bietet umfangreiche Informationen zur politischen Diskussion, zu laufenden Gesetzesvorhaben, zur fachlichen Arbeit des BMG und seiner nachgeordneten Behörden und zu weiteren Angeboten des Hauses wie Veranstaltungen und neuen Broschüren. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de GP_Infoblätter Von A wie Arzneimittelzuzahlung bis Z wie Zusatzbeitrag: Die monatlich erscheinenden "GP_Infoblätter" bieten Ratgeberinformationen für Patienten und Verbraucher zu wichtigen Einzelthemen der Gesundheitsversorgung. Sie liegen den gedruckten "Gesundheitspolitischen Informationen" regelmäßig bei, können darüber hinaus aber auch im E-Mail-Abonnement bezogen werden. Kostenloses Abonnement unter: www.bmg-gp.de Publikationsverzeichnis Das aktuelle Publikationsverzeichnis des BMG können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 kostenlos per E-Mail anfordern: <<E-Mail-Adresse>> Internet Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Weiterleitung oder Kopieren, auch auszugsweise, darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Absenders erfolgen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. 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Juni 2015 14:23:18 To: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Wartezeiten Notfallambulanz [#10095] Auto forwarded by a Rule Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um genaue Darlegung der durchschnittlichen Wartezeiten von Patient/inn/en, die seit Januar 2010 die Notaufnahme des St. Elisabeth-Krankenhauses Bad Kissingen (jetzt Helios-Klinik St. Elisabeth Bad Kissingen) aufgesucht haben; diese in Minutendauer gestaffelt nach Monaten, Tag- u. Nachtzeit, Wochentag/Wochenende und Abteilung (Innere Medizin/Chirurgie). Diese Zahlen existieren, werden dem Personal jedoch nicht mitgeteilt und stehen damit auch Patient/inn/en nicht zur Verfügung. Bitte nehmen Sie zu den Gründen hierfür Stellung. Die Ärzt/inn/e/n dieser Notaufnahme müssen am Tag nach eigener Aussage teilweise über 60 Patient/inn/en versorgen (dies bezieht sich am Wochenende auf Notaufnahme UND Stationen) und zeitweilig vier Dienstbereitschaften pro Woche (!) zusätzlich zum normalen Stationsdienst leisten. Bitte nehmen Sie Stellung, wie dies mit europäischen Richtlinien und Gesetzen zur Arbeitszeitbegrenzung für medizinisches Personal vereinbar ist und welche Maßnahmen Helios zu ergreifen gedenkt, um diesem katastrophalen Mißstand Abhilfe zu leisten. In der Klinik fällt auf, daß ärztliches Personal keine Zeit hat, auch nur eine Tasse Kaffee zu trinken, während z.B. Verwaltungspersonal und Röntgenpersonal nach langem Warten seitens der Patient/inn/en aus Kaffeepausen gerufen werden müssen. Wer trifft Entscheidungen über den Personalschlüssel? Sind diese Zustände bekannt und was wird dagegen unternommen? Wie steht es um die Fluktuation medizinischen Personals? Bitte geben Sie tabellarisch Auskunft um die Anzahl der ärztlichen Stellen, nach Monaten und Fachbereichen gestaffelt, einschließlich Anzahl der Kündigungen, Neueinstellungen und freien Stellen seit 2010. Die gegenwärtigen Entwicklungen bereiten großen Anlaß zur Sorge - nicht zuletzt ist die Patient/inn/ensicherheit gefährdet. Vielen Dank für die Information. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,