Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands

welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung leider nicht mitgeteilt!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juli 2020
  • Frist
    19. August 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche wirksamen Ma…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
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Betreff
Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands [#192987]
Datum
17. Juli 2020 11:31
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche wirksamen Massnahmen werden akut durchgeführt, um sicherzustellen, dass die deutsche Bevölkerung ausreichend mit zertifizierten Qualitäts-FFP-3 Schutzmasken versorgt wird. Derzeit sind diese FFP-3-Masken auf dem Markt vergriffen, über das Internet werden zu Wucherpreisen FF-3-Masken angeboten, deren Herkunft, Wiksamkeit und Qualität für den potentiellen Käufer in keiner Weise überprüfbar ist. Zuverlässige (und kurzfristig auch lieferfähige) Bezugsquellen wurden und werden der Bevölkerung leider nicht mitgeteilt!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192987/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Unser Zeichen: 126-2020#4021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verfügbarkeit von FFP…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands [#192987]
Datum
23. Juli 2020 08:49
Status
Warte auf Antwort
Unser Zeichen: 126-2020#4021 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verfügbarkeit von FFP3-Atemschutzmasken in Deutschland. Partikelfiltrierende Halbmasken des Typs FFP3 gehören zur persönlichen Schutzausrüstung, werden gemäß der Verordnung 2016/425 in Verkehr gebracht und sind keine Medizinprodukte, die gemäß der Richtlinie 93/42/EWG in Verkehr gebracht werden. Daher fallen sie nicht in den Zuständigkeitsbereich des BfArM. Zuständig für persönliche Schutzausrüstungen sind in Deutschland das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Wir bitten Sie daher, sich mit Ihrer Anfrage an diese Behörden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkei…
An Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands [#192987]
Datum
19. August 2020 08:09
An
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands“ vom 17.07.2020 (#192987) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192987/

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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Unser Zeichen: 126-2020#4021 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie beigefügt unsere Antwort vom 23.07…
Von
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Betreff
AW: Warum auch derzeit immer noch keine Verfügbarkeit von funktionsfähigen FFP3-Masken für die Bevölkerung Deutschlands [#192987]
Datum
19. August 2020 08:55
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWWarumauchderzeitimmernochkeineVerf.eml
6,9 KB
Unser Zeichen: 126-2020#4021 Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie beigefügt unsere Antwort vom 23.07.2020. Mit freundlichen Grüßen