Warum bleibt die NSU-Akte 120 Jahre unter Verschluss?

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

vom BMI wurde ich an Sie verwiesen!
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- die Anweisung auf Akteneinstufung wie in https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84106974/warum-bleibt-die-nsu-akte-120-jahre-unter-verschluss-.html berichtet
- Name und Emailadresse des Urhebers zum Zwecke der persönlichen Diskussion
- eine substantiierte Begründung für die Einstufung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2020
  • Frist
    17. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Landesamt für Verfassungsschutz Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum bleibt die NSU-Akte 120 Jahre unter Verschluss? [#180371]
Datum
14. Februar 2020 10:48
An
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vom BMI wurde ich an Sie verwiesen! bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Anweisung auf Akteneinstufung wie in https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84106974/warum-bleibt-die-nsu-akte-120-jahre-unter-verschluss-.html berichtet - Name und Emailadresse des Urhebers zum Zwecke der persönlichen Diskussion - eine substantiierte Begründung für die Einstufung Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180371 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Antwort des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV)…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Betreff
AW: Warum bleibt die NSU-Akte 120 Jahre unter Verschluss? [#180371]
Datum
24. Februar 2020 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Antwort des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hessen finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass der Schutz von V-Leuten h…
An Landesamt für Verfassungsschutz Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Warum bleibt die NSU-Akte 120 Jahre unter Verschluss? [#180371]
Datum
25. Februar 2020 14:39
An
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Ich entnehme Ihrem Schreiben, dass der Schutz von V-Leuten höher gewichtet ist, als die Aufklärung der massiven Versäumnisse bis hin zur Vernichtung von Akten, wie sie der U-Ausschuss festgestellt hat. Weder hat es personelle, noch organisatorische Konsequenzen gegeben, andernfalls wären diese ja der Öffentlichkeit mitgeteilt. Dass nun erneut eine Geheimsache daraus gemacht wird, obwohl, wie Sie selbst schreiben, deutlich kürzere Schutzfristen möglich wären, lässt bei mir den Eindruck entstehen, dass erneut etwas vertuscht werden soll. Auch irren Sie, dass ich keinen Auskunftsanspruch habe: nach Art 20-4 GG und aufgrund der Tatsache, dass Sie auch mit meinem Steuergeld finanziert werden, habe ich auch das Recht, das Handeln Ihres Hauses zu überprüfen. Ich prüfe nun andere Wege zum Ziel. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180371