Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben?
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformationsgesetz, Stadtsatzung, Gemeindeordnung und Kommunalverfassung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir ihre Akten zu den betreffenden Entscheidungen zu und geben Sie sonstige Auskunft bzgl.:
Die Stadtverwaltung Lübben vertreten durch den Bürgermeister Lars Kolan
(SPD), und somit vermutlich auch der SÜW-Aufsichtsrat, haben sich der
Auskunftsverweigerung der kommunalen Stadtwerks GmbH (Geschäftsführer Hr.
Heinz Schlumberger) angeschlossen und Auskunft zu den von mir angefragten
Grund- und Trinkwasser-Daten abgelehnt.
Ich stellte heraus das diese Weigerung rechtswidrig, also illegal, und
unbegründet ist. Siehe dazu das UIG.
Außerhalb des Klage-Verfahrens am Verwaltungsgericht folgende Fragen an die
Stadt als verantwortlichen Gesellschafter der SÜW:
1. Was ist an den Laborberichten und Daten zur lübbener
Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit des Stadtwerkes SÜW geheimhaltungswürdig?
2. Warum werden die v.g. Wasserwerte geheim gehalten?
3. Warum schützt die Stadtkörperschaft die SÜW-GmbH und
bildet sich keine eigene Rechtsmeinung?
4. Warum wird zur neuen Wasserfassung bei Neuendorf mir
gegenüber keine Auskunft gegeben oder Akteneinsicht gewährt?
S.a. zum SVV-Termin im Rathaus am 14.09.2015:
http://www.budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
http://www.budich.org/luebbens/sv150914.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Presserecht des Landes Brandeburg.
Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail, Textform) § 8 EGovG oder in Schriftform.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage erfolgreich
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Datum9. September 2015
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13. Oktober 2015
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