Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben?

Anfrage an: Stadt Lübben

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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformationsgesetz, Stadtsatzung, Gemeindeordnung und Kommunalverfassung.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir ihre Akten zu den betreffenden Entscheidungen zu und geben Sie sonstige Auskunft bzgl.:

Die Stadtverwaltung Lübben vertreten durch den Bürgermeister Lars Kolan
(SPD), und somit vermutlich auch der SÜW-Aufsichtsrat, haben sich der
Auskunftsverweigerung der kommunalen Stadtwerks GmbH (Geschäftsführer Hr.
Heinz Schlumberger) angeschlossen und Auskunft zu den von mir angefragten
Grund- und Trinkwasser-Daten abgelehnt.
Ich stellte heraus das diese Weigerung rechtswidrig, also illegal, und
unbegründet ist. Siehe dazu das UIG.
Außerhalb des Klage-Verfahrens am Verwaltungsgericht folgende Fragen an die
Stadt als verantwortlichen Gesellschafter der SÜW:

1. Was ist an den Laborberichten und Daten zur lübbener
Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit des Stadtwerkes SÜW geheimhaltungswürdig?

2. Warum werden die v.g. Wasserwerte geheim gehalten?

3. Warum schützt die Stadtkörperschaft die SÜW-GmbH und
bildet sich keine eigene Rechtsmeinung?

4. Warum wird zur neuen Wasserfassung bei Neuendorf mir
gegenüber keine Auskunft gegeben oder Akteneinsicht gewährt?

S.a. zum SVV-Termin im Rathaus am 14.09.2015:
http://www.budich.org/luebbens/index.ssi#20150914
http://www.budich.org/luebbens/sv150914.pdf

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Presserecht des Landes Brandeburg.

Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail, Textform) § 8 EGovG oder in Schriftform.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
  • 4 Follower:innen
Thomas Budich
<small> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformatio…
An Stadt Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297]
Datum
9. September 2015 12:58
An
Stadt Lübben
Status
Warte auf Antwort
<small> Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG/UIGbbg, Umweltinformationsgesetz, Stadtsatzung, Gemeindeordnung und Kommunalverfassung. Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir ihre Akten zu den betreffenden Entscheidungen zu und geben Sie sonstige Auskunft bzgl.: Die Stadtverwaltung Lübben vertreten durch den Bürgermeister Lars Kolan (SPD), und somit vermutlich auch der SÜW-Aufsichtsrat, haben sich der Auskunftsverweigerung der kommunalen Stadtwerks GmbH (Geschäftsführer Hr. Heinz Schlumberger) angeschlossen und Auskunft zu den von mir angefragten Grund- und Trinkwasser-Daten abgelehnt. Ich stellte heraus das diese Weigerung rechtswidrig, also illegal, und unbegründet ist. Siehe dazu das UIG. Außerhalb des Klage-Verfahrens am Verwaltungsgericht folgende Fragen an die Stadt als verantwortlichen Gesellschafter der SÜW: 1. Was ist an den Laborberichten und Daten zur lübbener Grund- und Trinkwasser-Beschaffenheit des Stadtwerkes SÜW geheimhaltungswürdig? 2. Warum werden die v.g. Wasserwerte geheim gehalten? 3. Warum schützt die Stadtkörperschaft die SÜW-GmbH und bildet sich keine eigene Rechtsmeinung? 4. Warum wird zur neuen Wasserfassung bei Neuendorf mir gegenüber keine Auskunft gegeben oder Akteneinsicht gewährt? S.a. zum SVV-Termin im Rathaus am 14.09.2015: http://www.budich.org/luebbens/index.ssi#20150914 http://www.budich.org/luebbens/sv150914.pdf Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Presserecht des Landes Brandeburg. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail, Textform) § 8 EGovG oder in Schriftform. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen </small>
Thomas Budich <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Lübben
Antwort in Hauptausschuss-Sitzung Der Vorgang ist auf http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914 dokumentiert. …
Von
Stadt Lübben
Via
Briefpost
Betreff
Antwort in Hauptausschuss-Sitzung
Datum
14. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Vorgang ist auf http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914 dokumentiert. Die Stadt bestätigt das die von Thomas Budich angeforderten Daten nicht geheim sind, erklärt aber nicht (korrekt/aktuell) warum deren Tochter-GmbH-Stadtwerk die Auskunft nicht erteilt. Die Stadtwerke SÜW werden derzeit auf Basis des Umweltinformationsgesetz verklagt. http://budich.org/_intern/151k1201/index.htm Der Anwalt Matthias Werner (Erkner) der Stadtfirma strebt schon wieder illegale Zensur mittels Unterlassungsforderung an. Die behauptete Vollmacht hat er nicht vorgelegt. Evtl. handelt er ohne Auftrag der SÜW in eigenen (dubiosen) Interesse? http://budich.org/luebbens/suwerner.pdf MfG

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Thomas Budich
<pre> Antwort wurde von Stadtverwaltung gegeben. http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914 Die Daten si…
An Stadt Lübben Details
Von
Thomas Budich
Betreff
AW: Warum illegale Geheimhaltung von Daten zur Trinkwasser-Beschaffenheit in Lübben? [#11297]
Datum
14. Oktober 2015 11:10
An
Stadt Lübben
Status
<pre> Antwort wurde von Stadtverwaltung gegeben. http://budich.org/luebbens/index.ssi#20150914 Die Daten sind auch lt. Bürgermeister Herr Kolan SPD nicht geheim, werden dennoch im Schutz der Stadtverwaltung von deren Stadtwerk-GmbH (Günther+Schlumberger, Modrowerlass-Anwalt Werner/Erkner und Rechtsbrecher am AGLN) dennoch illegal geheim gehalten. Normale Rote Unrechtspraxis im Land Brandenburg. http://budich.org/luebbens/sv150914.pdf http://budich.org/public/_dir.htm MfG </pre> Anfragenr: 11297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>