warum ist Korsika noch nicht von der Risikoliste heruntergenommen?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Seit 6 Tagen sind beide Departements in Korsika unter 50, warum ist die Insel noch nicht freigegeben, kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Quatsch, dass Frankreich Hochinzidenzgebiet ist, denn seit dem 2.5.21 ist Frankreich deutlich unter 200 heute sogar nur noch 124, mir kommt es so vor, als ob im RKI so einige Frankreichhasser sitzen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    23. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 6 Tagen sind beide Depar…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
warum ist Korsika noch nicht von der Risikoliste heruntergenommen? [#220808]
Datum
21. Mai 2021 11:24
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit 6 Tagen sind beide Departements in Korsika unter 50, warum ist die Insel noch nicht freigegeben, kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Quatsch, dass Frankreich Hochinzidenzgebiet ist, denn seit dem 2.5.21 ist Frankreich deutlich unter 200 heute sogar nur noch 124, mir kommt es so vor, als ob im RKI so einige [geschwärzt] sitzen Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220808 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/220808/upload/fdb7d51598c0f4f59ae3a0fde3529ec4c93c8cea/ Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr Antra…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...]
Datum
26. Mai 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Ausbreitung von COVID-19 und das Auftreten von Mutationen führen weiterhin zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht. Ob Sie aus einen Risikogebiet einreisen, prüfen Sie bitte hier: www.rki.de/risikogebiete Wie erfolgt die Einstufung als Risikogebiet? Die ausführliche Erklärung dazu können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institut www.rki.de/risikogebiete nachlesen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: 1. Schritt: Nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen als Risikogebiet definiert, deren Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen. Staaten/Regionen, deren Inzidenzwert über 200 pro 100.000 Einwohner überschreitet, werden als Hochinzidenzgebiete eingestuft. Risikogebiete innerhalb Europas werden - wo möglich - anhand der größten Verwaltungseinheit eines Staates ausgewiesen (Regionen, Provinzen, Gespannschaften, etc.), bei Hochinzidenzgebieten erfolgt aufgrund eines erhöhten Infektionsgeschehens im Land keine regionale Differenzierung. 2. Schritt: Das Auswärtige Amt liefert auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere: - Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend) - Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner - Zustand des Gesundheitssystems wie insbesondere die Verfügbarkeit von Intensivbetten - Sterblichkeitsrate sowie - in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von Drittstaaten der Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen gerade in Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin restriktiven Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern. Fragen und Antworten bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch hier: https://www.bundesgesundheitsminister... Für alle Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt über Einzelheiten (https://tools.rki.de/PLZTool/). Einreisende aus Risikogebieten müssen eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.diplo.de/2371468 Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich daraus ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem entstehen kann. Bitte beachten Sie: Nicht jede Über- und Unterschreitung von sogenannten Grenzwerten führt zu einer Änderung. Wichtig sind vielmehr stabile und verlässliche Trends, insbesondere was die Ausstufung von Ländern oder Gebieten angeht. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste von Risiko- und Hochrisikogebieten, kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808] Sehr << Anrede >>…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808]
Datum
26. Mai 2021 08:59
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> was für ein dummes blabla Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220808/
<< Anfragesteller:in >>
AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808] Sehr << Anrede >>…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808]
Datum
28. Mai 2021 07:33
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
untitled-1.jpg
107,1 KB
Sehr << Anrede >> mir kommt es so vor, als ob sie ausländische Landkreise mit einem anderen Maß messen, als deutsche Landkreise, Korsika ist jetzt schon über 14 Tage unter 50, wenn Korsika zu Deutschland gehören würde, dann wären sie nach 7 Tagen von der Risikoliste genommen worden. Ihr seid einfach nur ein trauriger Verein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - untitled-1.jpg Anfragenr: 220808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220808/

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Auswärtiges Amt
RE: AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808] [aed38d85-6562-4f86-b5ab…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
RE: AW: [Ticket#: 10202386] warum ist Korsika noch nicht von der Risikoli [...] [#220808] [aed38d85-6562-4f86-b5ab-33217277a121]
Datum
28. Mai 2021 07:37
Status
Auswärtiges Amt - Bürgerservice   Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in Antragsteller/in [#220808], Dies ist eine --automatisch-- erzeugte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail-Anfrage.   Wir lesen jede E-Mail. Wir beantworten Ihre Anfrage jedoch nur noch individuell, wenn diese nicht bereits durch die nachfolgenden Hinweise und Informationen, unsere FAQ [https://www.auswaertiges-amt.de/de/se...] oder durch die stets aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise [http://www.diplo.de/sicherreisen] beantwortet ist. Prüfen Sie daher bitte unbedingt, ob Sie eine Antwort auf Ihre Frage nicht bereits dort finden.   Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung ist das Ministerium für die Bearbeitung von Anfragen und Stellungnahmen zuständig, in dessen Aufgabenbereich das Anliegen fällt. Bitte wenden Sie sich daher für Fragen, die nachfolgende Themen betreffen, direkt an die zuständige Behörde: Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat [http://www.bmi.bund.de] mit eigenem Bürgerservice unter Telefon 030-18681-0 Im Hinblick auf Einreise nach Deutschland, Grenzkontrollen, Befugnisse der Bundespolizei, Zug- und Flugverkehr. [http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faq...] * Reisende aus Risikogebieten müssen sich unter www.einreiseanmeldung.de [http://www.einreiseanmeldung.de] vor der Einreise nach Deutschland registrieren. Für Flugreisende besteht seit 30.03.2021 eine Testpflicht vor Einreise. Nähere Informationen hierzu bietet das Bundesgesundheitsministerium [http://www.bundesgesundheitsministeri...].   Bundesministerium für Gesundheit [http://www.bundesgesundheitsministeri...] mit eigenem Bürgerservice unter Telefon 030-18441-0 * Fragen zu den Auswirkungen des Corona-Virus auch auf (Wieder-)Einreisen nach Deutschland [http://www.diplo.de/2371468] und den Coronaregelungen in den einzelnen Bundesländern [http://www.bundesregierung.de/breg-de...]. Bei Fragen zu den Quarantänebestimmungen bei Rückreise aus dem Ausland sowie Transitaufenthalten im Ausland, wenden Sie sich bitte direkt an das für Ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt [https://tools.rki.de/PLZTool/].   Fragen und Antworten zur Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie in den gemeinsamen FAQ [https://www.bundesgesundheitsminister...] des Bundesministerium für Gesundheit und des Auswärtigen Amts.   Über Impfmöglichkeiten in Deutschland informieren Sie die zuständigen Gesundheitsministerien der einzelnen Bundesländer.   Bundesministerium für Arbeit und Soziales [http://www.bmas.de]: * Arbeitsrechtliche Fragen im Hinblick auf die SARS-CoV-2 Pandemie richten Sie bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales [http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/In...].   Bitte beachten Sie, dass das Auswärtige Amt keine Fragen zu Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie innerhalb Deutschlands beantworten kann (z.B. zu Reisebeschränkungen und Beherbergungsverboten innerhalb Deutschlands). Wenden Sie sich dazu bitte an das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes.    Covid-19 Risikogebiete/Reisewarnung [http://www.diplo.de/corona]:   Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen [http://www.diplo.de/corona] in eine Vielzahl an Ländern wird derzeit gewarnt.   Die Bundesregierung hat zum generellen Verzicht auf touristische Reisen wegen der Corona-Pandemie aufgerufen. Der Appell ist, auf jede nicht unbedingt notwendige Reise zu verzichten und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen, insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland sind zu vermeiden. Eine Ausreise aus Deutschland ist davon abhängig, ob der Zielstaat dieser Einreise zustimmt. Die Reisewarnung [http://www.diplo.de/2320112] für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich für alle Länder bzw. Regionen, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft wurden. Eine Reisewarnung gilt solange fort, bis die Infektionszahlen wieder über einen längeren Zeitraum stetig zurückgegangen sind und stabil auf einem niedrigen Wert bleiben. Eine Vorhersage über die zeitliche Dauer ist daher nicht möglich.    Detaillierte Informationen zur epidemiologischen Lage, Maßnahmen und Beschränkungen im Land, wie auch Ein- und Durchreisebestimmungen samt Quarantäne- und Testbestimmungen und Apps zur Kontaktverfolgung in der Ländern der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz bietet die Europäische Union auf Re-open EU [https://reopen.europa.eu/de], verfügbar auch als Gratis-App als Android-Version [https://u8829618.ct.sendgrid.net/ls/c...] sowie als iOS-Variante [https://u8829618.ct.sendgrid.net/ls/c...].   Die aktuellen Risikogebiete [https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...] sind auf der Seite des Robert-Koch-Instituts  ausgewiesen. (Ältere Veröffentlichungen finden sich am Ende der Seite im Archiv.)   Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Covid-19 Hinweise für Reisende [http://www.diplo.de/corona-box],  FAQ Covid-19-Reisewarnung [http://www.diplo.de/2320112] sowie wissenschaftliche Informationen [http://www.diplo.de/2369826] finden Sie auf unserer Webseite.     Einreisebestimmungen für Ihr Reiseland: Rechtsverbindliche Auskunft zur Ein- und Ausreisebedingungen, sowie Antworten auf Fragen die nicht durch die Reise- und Sicherheitshinweise beantwortet werden, können Ihnen ausschließlich die jeweiligen Botschaften bzw. Konsulate der Ziel- bzw. Reiseländer [http://www.diplo.de/199284] (z.B. Botschaft von Frankreich in Berlin) erteilen.  Lesen Sie dazu bitte auch die aktuelle Reise- und Sicherheitshinweisen [http://www.diplo.de/sicherreisen] Ihres Reiselandes.   Die Entscheidung über den Antritt einer Reise kann das Auswärtige Amt einem Reisenden nicht abnehmen. Die Hinweise in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen [http://www.diplo.de/sicherreisen] sollen Sie in die Lage versetzen, diese Entscheidung in Abwägung aller Risiken selbst zu treffen.   Reisestornierung: Ob eine Reise kostenfrei storniert werden kann oder nicht ist eine reiserechtliche Frage, die vom Auswärtigen Amt nicht beantwortet werden kann. Reisen können in der Regel kostenfrei storniert werden, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen, so sagt es das  Gesetz (BGB). Eine Reisewarnung oder das Abraten des Auswärtigen Amt ist dafür ein Indiz, aber NICHT NOTWENDIG. In unseren FAQ [http://www.diplo.de/de/service/fragen...] finden Sie dazu weitere Informationen.   Öffnungszeiten der Visastellen an deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland: Die weltweite COVID-19-Pandemie wirkt sich auch auf die Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaften und Konsulate aus.  Maßnahmen zum gesundheitlichen Schutz des Personals und der Antragstellenden machen eine Begrenzung des Publikumsverkehrs unvermeidbar. Dadurch kann es zu verlängerten Terminwartezeiten an Botschaften und Konsulaten kommen, an einigen können Visaanträge nur in besonderen Notfällen angenommen und bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie daher regelmäßig die Veröffentlichungen auf der Webseite [http://www.diplo.de/adressen] der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.   Bitte beachten Sie, dass wir keine Möglichkeiten haben Termine in den Auslandsvertretungen zu buchen oder Ihnen Auskunft über den Bearbeitungsstand eines laufenden Visumverfahrens zu geben.   HILFE: Deutsche Staatsangehörige die im Ausland die konsularische Hilfe [http://www.diplo.de/2100826] benötigen, wenden sich bitte direkt an die für Ihren Aufenthaltsort zuständige deutsche Auslandsvertretung [http://www.diplo.de/adressen].   Anfragen zu anderen Themen können nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden. Wir lesen jede E-Mail. Wir beantworten Ihre Anfrage jedoch nur noch individuell, wenn diese nicht schon durch die obigen Hinweise und Informationen, unsere FAQ [http://www.diplo.de/antworten] oder durch die stets aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise [http://www.diplo.de/sicherreisen] beantwortet ist. Prüfen Sie daher bitte unbedingt, ob Sie eine Antwort auf Ihre Frage nicht bereits dort finden:   www.diplo.de/sicherreisen [http://www.diplo.de/sicherreisenwww.diplo.de/antworten [http://www.diplo.de/antwortenwww.diplo.de/cleverreisen [http://www.diplo.de/cleverreisen] www.diplo.de/gesuenderreisen [http://www.diplo.de/gesuenderreisen]      Wir danken für Ihr Verständnis Ihr Bürgerservice im Auswärtigen Amt     Bei der Bearbeitung Ihres Anliegens werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Auswärtigen Amts unter: www.diplo.de/de/datenschutz-node [http://www.diplo.de/de/datenschutz-node]   Bitte antworten Sie direkt auf diese E-Mail und ändern Sie nicht die Betreffzeile und Ticketnummer. 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