Warum ist Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet?

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Hallo,

ich würde gerne folgendes wissen :
- Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet?
-Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist?
- Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial?
- Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde?
- Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft?
-Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet?
(Anmerkung: Tirol hatte Ende der 10 KW 46% und war das österreichische Bundesland mit den geringsten Virusvarianten vgl. https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/sars-cov-2-varianten-in-oesterreich/ ).
Seltsamer Weise ist Tirol das einzige Österreich Bundesland als Virusvarianten-Gebiet.
zum Vergleich Deutschland hat 63,5% VOC und München 71,1%
- Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen.
- Wann erfolgt die nächste Überprüfung?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich würde gerne fo…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum ist Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet? [#216658]
Datum
25. März 2021 18:31
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich würde gerne folgendes wissen : - Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet? -Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist? - Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial? - Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde? - Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft? -Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet? (Anmerkung: Tirol hatte Ende der 10 KW 46% und war das österreichische Bundesland mit den geringsten Virusvarianten vgl. https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/sars-cov-2-varianten-in-oesterreich/ ). Seltsamer Weise ist Tirol das einzige Österreich Bundesland als Virusvarianten-Gebiet. zum Vergleich Deutschland hat 63,5% VOC und München 71,1% - Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen. - Wann erfolgt die nächste Überprüfung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216658/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10447829] Warum ist Tirol ( Österreich ) Virusvarian ten [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geeh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10447829] Warum ist Tirol ( Österreich ) Virusvarian ten [...]
Datum
26. März 2021 10:15
Status
Warte auf Antwort
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrte/r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage, die an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet wurde. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Ausbreitung von COVID-19 und das Auftreten von Mutationen führen weiterhin zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Bei der Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht. Ob Sie aus einen Risikogebiet einreisen, prüfen Sie bitte hier: www.rki.de/risikogebiete Wie erfolgt die Einstufung als Risikogebiet? Die ausführliche Erklärung dazu können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Institut www.rki.de/risikogebiete nachlesen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst: 1. Schritt: Nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat werden Staaten/Regionen definiert, deren Inzidenz in den letzten sieben Tagen über 50 pro 100.000 Einwohner liegen. 2. Schritt: Das Auswärtige Amt liefert auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere: - Infektionszahlen und Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend) - Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner - Zustand des Gesundheitssystems wie insbesondere die Verfügbarkeit von Intensivbetten - Sterblichkeitsrate sowie - in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Dies ist weiterhin für eine große Zahl von Drittstaaten der Fall, so dass auch offensichtlich niedrigere Infektionszahlen gerade in Anbetracht der weltweiten Entwicklung im Zweifel einen weiterhin restriktiven Ansatz insbesondere bei Drittstaaten erfordern. Fragen und Antworten bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten finden Sie auch hier: https://www.bundesgesundheitsministeriu… Für alle Risikogebiete sind nach der Rückkehr nach Deutschland Quarantänemaßnahmen zu beachten. Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt über Einzelheiten (https://tools.rki.de/PLZTool/). Einreisende aus Risikogebieten müssen eine digitale Einreiseanmeldung unter der Internetadresse www.einreiseanmeldung.de ausfüllen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: www.diplo.de/2371468 Generell ist das Infektionsgeschehen weltweit sehr dynamisch, so dass sich die weitere Entwicklung nicht vorhersagen lässt. Es bleibt nicht aus, dass mit der Einstufung einer ganzen Region oder Provinz als Risikogebiet und der sich daraus ergebenden Reisewarnung in Einzelfällen ein Abgrenzungsproblem entstehen kann. Bitte beachten Sie: Nicht jede Über- und Unterschreitung von sogenannten Grenzwerten führt zu einer Änderung. Wichtig sind vielmehr stabile und verlässliche Trends, insbesondere was die Ausstufung von Ländern oder Gebieten angeht. Die Bundesregierung prüft aber fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste von Risiko- und Hochrisikogebieten, kommen. Mit freundlichen Grüßen