Sehr
Antragsteller/in
die von Ihnen verlangten Informationen sind, soweit sie dem RKI vorliegen, bereits veröffentlicht.
Zunächst ist anzumerken, dass sowohl die Einstufung als Risikogebiet nicht durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt, dieses veröffentlicht die Risikogebiete nur auf seiner Homepage. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zu der konkreten Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung Tirols als Risikogebiet liegen uns somit keine amtlichen Informationen vor. Zu den allgemeinen Bewertungskriterien des Verfahrens können wir jedoch Folgendes mitteilen:
Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über- oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines besonders erhöhten bzw. nicht besonders erhöhten Infektionsrisikos begründet ist. Für den zweiten Bewertungsschritt liefert das AA auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das BMG sowie das BMI qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Die Einstufung als Risikogebiet ist mithin nicht alleinig von dem Inzidenzwert, sondern von weiteren Faktoren abhängig. Zu den hierfür relevanten nicht-epidemiologischen Faktoren liegen dem RKI jedoch keine amtlichen Informationen vor, sondern müssten Sie sich bitte an das AA sowie ggf. das BMG und BMI wenden.
Die Einstufung als besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko erfolgt, da in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind (Virusvarianten-Gebiet). Maßgeblich für die Einstufung als Virusvarianten-Gebiet ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist) (siehe
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...).
Im Einzelnen:
1. Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet?
Die Einstufung erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...).
2. Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist?
Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns zu der konkreten Entscheidung keine amtlichen Informationen vor (s.o.). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI.
3. Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial?
Allgemein sind für die Bewertung insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.) maßgeblich (
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Die Einstufung als Risikogebiet ist mithin nicht alleinig von bestimmten Zahlen wie dem Inzidenzwert, sondern von weiteren Faktoren abhängig. Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns hierzu keine amtlichen Informationen vor (vgl. Frage 2). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI.
4. Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde?
Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns keine amtlichen Informationen dazu vor, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen (vgl. Frage 2). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI.
5. Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft?
Da wir nicht wissen, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen, können wir nicht wissen, wie häufig die entscheidenden Zahlen verifiziert/überprüft werden.
6. Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet?
Das RKI ist nicht die zuständige Behörde für die Entscheidung, ob ein Virusvarianten-Gebiet vorliegt oder nicht, s.o.
7. Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen.
Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen dem RKI mangels Zuständigkeit nicht vor, s.o.
8. Wann erfolgt die nächste Überprüfung?
Da wir mangels Zuständigkeit nicht wissen, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen, können wir Ihnen leider den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung nicht nennen.
Auf der Homepage des BMG wird hierzu ausgeführt: " Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste der Risikogebiete, kommen. Dabei erfolgt die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet jeweils erst mit Ablauf des ersten Tages nach der Veröffentlichung der Feststellung auf der oben genannten Internetseite." (
https://www.bundesgesundheitsminister...)
Beachten Sie ferner zu der Einstufung als Risikoregebit auch die Informationen
* der Bundesregierung unter
https://www.bundesregierung.de/breg-d...
* des Auswärtigen Amtes unter
https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re...
*
https://www.bundesgesundheitsminister...
Mit freundlichen Grüßen