Warum ist Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Hallo,

ich würde gerne folgendes wissen :
- Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet?
-Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist?
- Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial?
- Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde?
- Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft?
-Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet?
(Anmerkung: Tirol hatte Ende der 10 KW 46% und war das österreichische Bundesland mit den geringsten Virusvarianten vgl. https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/sars-cov-2-varianten-in-oesterreich/ ).
Seltsamer Weise ist Tirol das einzige Österreich Bundesland als Virusvarianten-Gebiet.
zum Vergleich Deutschland hat 63,5% VOC und München 71,1%
- Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen.
- Wann erfolgt die nächste Überprüfung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. März 2021
  • Frist
    24. April 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, ich würde gerne fo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum ist Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet? [#216160]
Datum
21. März 2021 12:30
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich würde gerne folgendes wissen : - Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet? -Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist? - Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial? - Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde? - Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft? -Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet? (Anmerkung: Tirol hatte Ende der 10 KW 46% und war das österreichische Bundesland mit den geringsten Virusvarianten vgl. https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/sars-cov-2-varianten-in-oesterreich/ ). Seltsamer Weise ist Tirol das einzige Österreich Bundesland als Virusvarianten-Gebiet. zum Vergleich Deutschland hat 63,5% VOC und München 71,1% - Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen. - Wann erfolgt die nächste Überprüfung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216160/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.03.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.03.2021
Datum
22. März 2021 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0115. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 21.03.2021 Sehr Antragsteller/in die von Ihnen verlangten Informationen sind, soweit sie dem RKI…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.03.2021
Datum
23. März 2021 09:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen verlangten Informationen sind, soweit sie dem RKI vorliegen, bereits veröffentlicht. Zunächst ist anzumerken, dass sowohl die Einstufung als Risikogebiet nicht durch das Robert Koch-Institut (RKI) erfolgt, dieses veröffentlicht die Risikogebiete nur auf seiner Homepage. Vielmehr erfolgt die Einstufung nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zu der konkreten Entscheidungsgrundlage für die Ausweisung Tirols als Risikogebiet liegen uns somit keine amtlichen Informationen vor. Zu den allgemeinen Bewertungskriterien des Verfahrens können wir jedoch Folgendes mitteilen: Die Einstufung als Risikogebiet basiert auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über- oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines besonders erhöhten bzw. nicht besonders erhöhten Infektionsrisikos begründet ist. Für den zweiten Bewertungsschritt liefert das AA auf der Grundlage der Berichterstattung der deutschen Auslandsvertretungen sowie ggf. das BMG sowie das BMI qualitative Berichte zur Lage vor Ort, die auch die jeweils getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beleuchten. Maßgeblich für die Bewertung sind insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Die Einstufung als Risikogebiet ist mithin nicht alleinig von dem Inzidenzwert, sondern von weiteren Faktoren abhängig. Zu den hierfür relevanten nicht-epidemiologischen Faktoren liegen dem RKI jedoch keine amtlichen Informationen vor, sondern müssten Sie sich bitte an das AA sowie ggf. das BMG und BMI wenden. Die Einstufung als besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko erfolgt, da in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 verbreitet aufgetreten sind (Virusvarianten-Gebiet). Maßgeblich für die Einstufung als Virusvarianten-Gebiet ist die Verbreitung einer Virusvariante (Mutation), welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht (z.B. hinsichtlich einer vermuteten oder nachgewiesenen leichteren Übertragbarkeit oder anderen Eigenschaften, die die Infektionsausbreitung beschleunigen, die Krankheitsschwere verstärken, oder gegen welche die Wirkung einer durch Impfung oder durchgemachten Infektion erreichten Immunität abgeschwächt ist) (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Im Einzelnen: 1. Wer entscheidet über die Aufnahme als Virusvarianten-Gebiet? Die Einstufung erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). 2. Wie kommt die Entscheidung zu Stande, dass Tirol (Österreich) Virusvarianten-Gebiet ist? Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns zu der konkreten Entscheidung keine amtlichen Informationen vor (s.o.). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI. 3. Basiert diese Entscheidung auf Zahlenmaterial? Allgemein sind für die Bewertung insbesondere die Infektionszahlen und die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), Testkapazitäten sowie durchgeführte Tests pro Einwohner sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.) maßgeblich (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...). Ebenso wird berücksichtigt, wenn keine verlässlichen Informationen für bestimmte Staaten vorliegen. Die Einstufung als Risikogebiet ist mithin nicht alleinig von bestimmten Zahlen wie dem Inzidenzwert, sondern von weiteren Faktoren abhängig. Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns hierzu keine amtlichen Informationen vor (vgl. Frage 2). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI. 4. Wenn ja, auf Grund welche Zahlen liegen dieser Entscheidung zu Grunde? Da das RKI nicht an der Entscheidung beteiligt ist, liegen uns keine amtlichen Informationen dazu vor, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen (vgl. Frage 2). Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das AA sowie ggf. das BMG und BMI. 5. Wie häufig werden diese verifiziert/überprüft? Da wir nicht wissen, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen, können wir nicht wissen, wie häufig die entscheidenden Zahlen verifiziert/überprüft werden. 6. Warum ist Tirol aktuell immer noch Virusvarianten-Gebiet? Das RKI ist nicht die zuständige Behörde für die Entscheidung, ob ein Virusvarianten-Gebiet vorliegt oder nicht, s.o. 7. Ich möchte gerne die aktuellen Zahlen, die dieser Entscheidung zu Grunde liegen. Die von Ihnen geforderten amtlichen Informationen liegen dem RKI mangels Zuständigkeit nicht vor, s.o. 8. Wann erfolgt die nächste Überprüfung? Da wir mangels Zuständigkeit nicht wissen, welche Zahlen der konkreten Entscheidung zugrunde lagen, können wir Ihnen leider den Zeitpunkt der nächsten Überprüfung nicht nennen. Auf der Homepage des BMG wird hierzu ausgeführt: " Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es auch zu kurzfristigen Änderungen, insbesondere zu einer Erweiterung der Liste der Risikogebiete, kommen. Dabei erfolgt die Einstufung als Risikogebiet, Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet jeweils erst mit Ablauf des ersten Tages nach der Veröffentlichung der Feststellung auf der oben genannten Internetseite." (https://www.bundesgesundheitsminister...) Beachten Sie ferner zu der Einstufung als Risikoregebit auch die Informationen * der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-d... * des Auswärtigen Amtes unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re... * https://www.bundesgesundheitsminister... Mit freundlichen Grüßen