Warum keine Mehrwertsteuersenkung auf Heizöl?

laut Herrn Lindner darf der Staat nicht Profiteur hoher Energiepreise sein und es wurde daher zur Entlastung der Bürger eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent beschlossen.

Dieser Beschluss ist absolut zu begrüßen. Aber was ist mit den Verbrauchern von Heizöl? Auch hier sind die Preise explodiert und machen das Leben immer teurer. Meine Mutter ist Rentnerin und lebt alleine in einem Einfamilienhaus im Saarland. Ihre Heizölrechnung hat sich im Vergleich zum letzten Jahr mehr als verdoppelt! Wo bleibt hier die Entlastung?

Man fühlt sich als Verbraucher von Heizöl ziemlich alleine gelassen und vergessen und fragt sich, warum man nicht die gleichen Hilfen wie die Verbraucher von Gas oder Fernwärme erhält.

Zusammenfassend: Warum wird angesichts explodierender Heizölpreise nicht auch die Mehrwertsteuer auf Heizöl gesenkt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
  • 38 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Herrn Lindne…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warum keine Mehrwertsteuersenkung auf Heizöl? [#260032]
Datum
1. Oktober 2022 11:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Herrn Lindner darf der Staat nicht Profiteur hoher Energiepreise sein und es wurde daher zur Entlastung der Bürger eine temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent beschlossen. Dieser Beschluss ist absolut zu begrüßen. Aber was ist mit den Verbrauchern von Heizöl? Auch hier sind die Preise explodiert und machen das Leben immer teurer. Meine Mutter ist Rentnerin und lebt alleine in einem Einfamilienhaus im Saarland. Ihre Heizölrechnung hat sich im Vergleich zum letzten Jahr mehr als verdoppelt! Wo bleibt hier die Entlastung? Man fühlt sich als Verbraucher von Heizöl ziemlich alleine gelassen und vergessen und fragt sich, warum man nicht die gleichen Hilfen wie die Verbraucher von Gas oder Fernwärme erhält. Zusammenfassend: Warum wird angesichts explodierender Heizölpreise nicht auch die Mehrwertsteuer auf Heizöl gesenkt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260032/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2022 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2022
Datum
6. Oktober 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium der Finanzen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
AW: Warum keine Mehrwertsteuersenkung auf Heizöl? [#260032]
Datum
6. Oktober 2022 11:03
Status
geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Das für IFG-Anträge zuständige Referat hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 30.09.2022 beschlossen, dass die Umsatzsteuer auf Gas sowie Fernwärme temporär auf 7 % reduziert wird. Die Frage, ob die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer nicht auch auf andere Energieträger wie Heizöl oder auch Holzpellets gesenkt werden kann ist daher nachvollziehbar. Im Falle von Holzpellets ist dies zum Beispiel bereits geschehen. Hier gilt bereits seit mehreren Jahren der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das Mehrwertsteuerrecht ist darüber hinaus innerhalb der EU harmonisiert. Die Mitgliedstaaten dürfen ermäßigte Mehrwertsteuersätze auf Waren und Dienstleistungen nur dann anwenden, soweit dies von Artikel 98 ff. i.V.m. Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) zugelassen ist. Anhang III Nr. 22 benennt ausgewählte Energieträger (u.a. Elektrizität, Fernwärme und Erdgas). Heizöl gehört hingegen nicht zu diesem abschließenden Katalog und ist deshalb auch nicht begünstigungsfähig. Eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Heizöl ist also unionsrechtlich nicht möglich. Die Federführung für die Ausgestaltung der von der Bundesregierung geplanten Strom- und Gaspreisdeckel obliegt den Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz<https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Arti...>. Gerne wenden Sie sich bei Fragen zur Preisbildung dieser und anderer Energieträger direkt an die dortigen Kolleginnen und Kollegen. Mit freundlichen Grüßen,