Warum PCR Massentests? Und fehlende Anamense?

Bitte eine umfassende Erklärung warum zur Zeit wöchentlich über eine Million Menschen in Deutschland per PCR Test getestet werden?

Die Testkits sind bestimmt zum Testen von Zitat: "... von Personen, bei denen der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht..."
Erklären Sie mir bitte welche Verdachtsannahmen bei Millionen Menschen vorliegen?

Desweiteren Zitat: "...zur Bestimmung des Patienteninfektionsstatus müssen sie in klinischer Korrelation zur Anamnese des Patienten und sonstigen diagnostischen Informationen gesehen werden."
Eine Anamnese der positiv getesten Personen vermisse ich jedoch komplett?!
Sollte mir hier etwas entgangen sein, bitte ich um Erklärung und ggf. eine anonyme Aufstellung der jeweiligen Anamnesen.

Vielen Dank

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte eine umfas…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Warum PCR Massentests? Und fehlende Anamense? [#197863]
Datum
26. September 2020 14:41
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte eine umfassende Erklärung warum zur Zeit wöchentlich über eine Million Menschen in Deutschland per PCR Test getestet werden? Die Testkits sind bestimmt zum Testen von Zitat: "... von Personen, bei denen der Verdacht auf eine COVID-19-Infektion besteht..." Erklären Sie mir bitte welche Verdachtsannahmen bei Millionen Menschen vorliegen? Desweiteren Zitat: "...zur Bestimmung des Patienteninfektionsstatus müssen sie in klinischer Korrelation zur Anamnese des Patienten und sonstigen diagnostischen Informationen gesehen werden." Eine Anamnese der positiv getesten Personen vermisse ich jedoch komplett?! Sollte mir hier etwas entgangen sein, bitte ich um Erklärung und ggf. eine anonyme Aufstellung der jeweiligen Anamnesen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 197863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197863/ Postanschrift Cornelia Reppert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Warum PCR Massentests? Und fehlende Anamense? [#197863]
Datum
30. September 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen