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Warum sind die Inhalte des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) nicht mehr im Internet einsehbar?

Anfrage an: Umweltbundesamt

Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, seit wann und warum die Inhalte des APUG für die interessierte Öffentlichkeit nicht mehr im Internet (https://www.apug.de/) einsehbar sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Marion Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Dokumen…
An Umweltbundesamt Details
Von
Marion Stein
Betreff
Warum sind die Inhalte des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) nicht mehr im Internet einsehbar? [#219047]
Datum
23. April 2021 09:29
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente, die Aufschluss darüber geben, seit wann und warum die Inhalte des APUG für die interessierte Öffentlichkeit nicht mehr im Internet (https://www.apug.de/) einsehbar sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marion Stein Anfragenr: 219047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219047/ Postanschrift Marion Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marion Stein
Umweltbundesamt
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zum "Aktionsprogramm Umwelt…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Warum sind die Inhalte des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG) nicht mehr im Internet einsehbar? [#219047]
Datum
23. April 2021 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stein, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zum "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit", die uns über das Internetportal "fragdenstaat.de" erreichte. Ihr Antrag werden derzeit im Haus geprüft. Der Geschäftsgang im Haus wird durch den Bürgerservice koordiniert. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltbundesamt
Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG)
Von
Umweltbundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit (APUG)
Datum
21. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
383,9 KB