Warum sind Rentenerhöhungen prozentual

Was ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Rentenerhöhungen stets prozentual erfolgen und nicht linear? Prozentuale Erhöhungen vergrößern auf Dauer die Renteneinkommensunterschiede immer mehr. Warum versucht das BMAS nicht, durch lineare Faktoren zu verhindern, dass sich die Renteneinkommensschere weiter öffnet?

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  • Datum
    14. November 2019
  • Frist
    19. Februar 2020
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Sabine Becker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was ist die…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Sabine Becker
Betreff
Warum sind Rentenerhöhungen prozentual [#170375]
Datum
14. November 2019 13:17
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass Rentenerhöhungen stets prozentual erfolgen und nicht linear? Prozentuale Erhöhungen vergrößern auf Dauer die Renteneinkommensunterschiede immer mehr. Warum versucht das BMAS nicht, durch lineare Faktoren zu verhindern, dass sich die Renteneinkommensschere weiter öffnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Becker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sabine Becker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Becker

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Frau Becker, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Warum sind Rentenerhöhungen prozentual [#170375]
Datum
14. November 2019 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Becker, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß