Warum werden Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr diskriminiert?
In meiner letzten Frage an das BASt ("Ab welchen Drogen-Grenzwerten gibt es eine Beeinträchtigung vergleichbar mit 0,3 bzw. 0,5 Promille?") wurde auf den DRUID-Abschlussbericht verwiesen, den ich genüsslich las. Auf Seite 31 wurde durch eine große Metaanalyse festgestellt, dass der Alkoholgrenzwert von 0.5 Promille 3.7 ng/mL THC entspricht. Ansonsten greift auch der akutelle EMCDDA-Bericht "Cannabis and driving (May 2018)" dieses Thema auf und verweist auf selbigen Wert mittels jener Referenz:
Berghaus, G., Sticht, G., Grellner, W. with Lenz, D., Naumann, T, and Wiesenmüller, S. (2010), Meta-analysis of empirical studies concerning the effects of medicines and illegal drugs including pharmacokinetics on safe driving, DRUID Deliverable 1.1.2b, Bundesanstalt für Strassenwesen, Cologne.
Einem Menschen ab 1 ng/ml THC eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) zu unterstellen ist unangemessen und verstößt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Auch der Arbeitskreis V des Deutschen Verkehrsgerichtstages, der Ende Januar 2018 in Goslar getagt hatte, spricht sich für eine signifikante Erhöhung aus (vgl. https://straffrei-mobil.de/nutzungsbedinungen/167-politik/939-verkehrsgerichtstag-spricht-sich-fuer-hoeheren-cannabis-grenzwert-aus).
Werden Sie jene Diskriminierung durch ein Anheben des Grenzwertes beenden?
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Januar 2019
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9. Februar 2019
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