Warum werden Tests auf Coronavirus trotz Symptome nicht grundsätzlich durchgeführt?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Warum wird bei Fieber und Erkältungssymptome nicht grundsätzlich auf Corona getestet? Und wenn, warum dauert es nach wie vor noch 1 Woche bis das Testergebnis vorliegt? Es hieß doch, das jetzt ausreichend Tests und Laborkapazitäten vorhanden seien. Und mit einer umfangreicheren und schnelleren Testung die Ausbreitung des Virus deutlich eingegrenzt werden könnte. So verbleibt diese Möglichkeit scheinbar nur den Fußballprofis vorbehalten. Mein Unmut wächst, dass man nun wegen eines kleinen Infekts zuhause bleiben, muss nicht arbeiten gehen kann. Warum wird daher die Testung nicht häufiger und schneller durchgeführt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Mai 2020
  • Frist
    17. Juni 2020
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Sabine Kranzusch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Sabine Kranzusch
Betreff
Warum werden Tests auf Coronavirus trotz Symptome nicht grundsätzlich durchgeführt? [#186814]
Datum
15. Mai 2020 19:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird bei Fieber und Erkältungssymptome nicht grundsätzlich auf Corona getestet? Und wenn, warum dauert es nach wie vor noch 1 Woche bis das Testergebnis vorliegt? Es hieß doch, das jetzt ausreichend Tests und Laborkapazitäten vorhanden seien. Und mit einer umfangreicheren und schnelleren Testung die Ausbreitung des Virus deutlich eingegrenzt werden könnte. So verbleibt diese Möglichkeit scheinbar nur den Fußballprofis vorbehalten. Mein Unmut wächst, dass man nun wegen eines kleinen Infekts zuhause bleiben, muss nicht arbeiten gehen kann. Warum wird daher die Testung nicht häufiger und schneller durchgeführt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sabine Kranzusch Anfragenr: 186814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186814 Postanschrift Sabine Kranzusch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabine Kranzusch
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Mai 2020 19:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Frau Kranzusch, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, uns erreiche…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Warum werden Tests auf Coronavirus trotz Symptome nicht grundsätzlich durchgeführt? [#186814]
Datum
25. Juni 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kranzusch, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, uns erreichen derzeit sehr viele Anliegen. Allgemein empfiehlt das RKI eine niederschwellige Testung aller Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung. Konkret wird eine labordiagnostische Untersuchung empfohlen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist : - Akute respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs-/Geschmackssinn bei ALLEN Patienten unabhängig von Risikofaktoren - Kontakt zu laborbestätigtem COVID-19-Fall bis max. 14 Tage vor Erkrankungsbeginn UND jegliche mit COVID-19 vereinbare Symptome (siehe Steckbrief zu COVID-19) - Klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Pneumonie UND Zusammenhang mit einer Häufung von Pneumonien in einer Pflegeeinrichtung/Krankenhaus Diese Kriterien werden an die aktuelle Situation in Deutschland angepasst. Das RKI hat ein Flussschema erstellt, das Ärztinnen und Ärzten Hilfestellungen für die Verdachtsabklärung, zu ergreifende Schutzmaßnahmen und Veranlassung einer Diagnostik auf SARS-CoV-2 gibt, www.rki.de/covid-19-flussschema Die Dauer bis zur Befunderstellung im Labor wird maßgeblich durch die Logistik im jeweiligen Labor, das Probenaufkommen und andere Faktoren beeinflusst (z. B. Transport) Die Zahl der durchgeführten Tests in Deutschland wird immer Mittwochs im Situationsbericht veröffentlicht (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Testzahl.html ). Demnach werden derzeit pro Woche ca 1 Million Proben getestet. Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Frau Kranzusch, zuerst möchten wir uns für die verspätete Bearbeitung Ihrer Frage entschuldigen. Wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Warum werden Tests auf Coronavirus trotz Symptome nicht grundsätzlich durchgeführt? [#186814]
Datum
25. Juni 2020 15:04
Status
Sehr geehrte Frau Kranzusch, zuerst möchten wir uns für die verspätete Bearbeitung Ihrer Frage entschuldigen. Wir erhalten zurzeit sehr viele Anfragen und es kommt daher zur Verzögerung bei der Beantwortung. Die Entscheidung, einen Test auf COVID-19 zu testen, liegt grundsätzlich bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder dem zuständigen Gesundheitsamt. Seit Anfang Juni können Tests auf COVID-19 auch bei Abwesenheit von Symptomen oder untypischen Symptomen von den Krankenkassen übernommen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/corona-test-vo.html Somit sollte es leichter geworden sein, einen Test zu erhalten. Die Wartezeit zwischen Probenabnahme und Ergebnismitteilung ist sehr unterschiedlich, im Mittel aber recht kurz geworden und hängt stark von der Kapazität des durchführenden Labors und der aktuellen Lage in der Region ab. Mit freundlichen Grüßen