Warungen über Cell Broadcast

Die Kommunikation der Behörden im Geschäftsbereich des BMI mit den Telekommunikations-Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica sowie der Bundesnetzagentur zum Thema "Warnungen über Cell Broadcast".

Begründung:

Laut Aussage der Telekom könne Cell Broadcast selbstverständlich eingeführt werden. Die Telekom selbst sei dafür nicht zuständig. Der Auftrag dafür müsse vom Bund kommen.

Laut Auskunft des BBK vom 08.10.2020 könne Cell-Broadcasting in Deutschland aktuell nicht eingesetzt werden, weil der Dienst von keinem der in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber angeboten wird. (Aktenzeichen: IFG-Beauftr. – 10109 / 2020 # 00)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kommunikation der Behö…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Warungen über Cell Broadcast [#225260]
Datum
20. Juli 2021 16:56
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kommunikation der Behörden im Geschäftsbereich des BMI mit den Telekommunikations-Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica sowie der Bundesnetzagentur zum Thema "Warnungen über Cell Broadcast". Begründung: Laut Aussage der Telekom könne Cell Broadcast selbstverständlich eingeführt werden. Die Telekom selbst sei dafür nicht zuständig. Der Auftrag dafür müsse vom Bund kommen. Laut Auskunft des BBK vom 08.10.2020 könne Cell-Broadcasting in Deutschland aktuell nicht eingesetzt werden, weil der Dienst von keinem der in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber angeboten wird. (Aktenzeichen: IFG-Beauftr. – 10109 / 2020 # 00)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225260/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Warnungen über Cell Broadcast [#225260] (#3091) ZII4-13002/4#3091 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Warnungen über Cell Broadcast [#225260] (#3091)
Datum
21. Juli 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3091 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag und Ihr damit verbundenes Interesse am Thema Cell Broadcast. In Ihrem Schreiben bitten Sie um die Übersendung der Kommunikation der Behörden im Geschäftsbereich des BMI mit den Telekommunikations-Anbietern Telekom, Vodafone und Telefónica sowie der Bundesnetzagentur zum Thema "Warnungen über Cell Broadcast". Bitte wenden Sie sich hierfür in Bezug auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat unmittelbar an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das BBK ist die Geschäftsbereichsbehörde des BMI, die mit den drei Netzbetreibern hinsichtlich Cell Broadcast in Kontakt steht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Warnungen über Cell Broadcast [#225260] (#3091) [#225260] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede &g…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Warnungen über Cell Broadcast [#225260] (#3091) [#225260]
Datum
26. Juli 2021 14:54
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Stellungnahmen oder Erwägungen des BMI zu Artikel 110 RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018. Warum hat das BMI darauf hingewirkt, dass, statt über Cell Broadcasting, öffentliche Warnungen auch über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung, übertragen werden können? Sind dem BMI Studien oder Modelle bekannt die darauf hindeuten, dass die derzeit in Deutschland eingesetzten öffentlichen Warnsysteme ohne Cell Broadcasting bis zum 21.06.2022 eine gleichwertige Effektivität des, in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, erreichen werden? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225260/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Zwischennachricht und Gebühreninformation Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 26. Juli…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Zwischennachricht und Gebühreninformation
Datum
30. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 26. Juli 2021 beantragen Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Ihnen folgendes zuzusenden: Alle Stellungnahmen oder Erwägungen des BMI zu Artikel 110 RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018. Warum hat das BMI darauf hingewirkt, dass, statt über Gell Broadcasting, öffentliche Warnungen auch über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung, übertragen werden können? Sind dem BMI Studien oder Modelle bekannt die darauf hindeuten, dass die derzeit in Deutschland eingesetzten öffentlichen Warnsysteme ohne Gell Broadcasting bis zum 21.06.2022 eine gleichwertige Effektivität des, in Bezug auf Abdeckung und Kapazität ·zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, erreichen werden? Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: 1. Zur Beantwortung der ersten Frage ist eine umfangreiche ggf. auch ressortübergreifende Recherche und Zusammenstellung erforderlich, die eine einfache und kostenfreie Auskunft übersteigt. Nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger als 30 Minuten dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15 Euro und 500 Euro erhoben werden. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. In welcher Höhe Gebühren und Auslagen im vorliegenden Fall tatsächlich anfallen werden, vermag ich noch nicht abschließend festzustellen, da ich den Verwaltungsaufwand erst im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags feststeDen kann. Nach ersten Schätzun-. gen werden für die Aktenrecherchen, die Sichtung der Akten und die teilweisen erforderlichen Schwärzungen von Unterlagen Gebühren im unteren dreistelligen Bereich anfallen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auch in Ansehung dieser Kosten an Ihrem IFG-Antrag festhalten möchten. 2. Zur Beantwortung der zweiten Frage weise ich darauf hin, dass die dort in Rede stehende Gleichwertigkeitsprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beauftragte Studie liegt noch nicht vor. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich nach § 10 IFG gehalten bin, Gebühren zu erheben. Bis zu Ihrer Rückmeldung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit - Zwischennachricht und Gebühreninformation [#225260] Sehr << Anrede >> ange…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit - Zwischennachricht und Gebühreninformation [#225260]
Datum
3. August 2021 17:46
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> angesichts der hohen Gebühren möchte ich meinen Antrag nach dem IFG zurückziehen. Bitte Senden Sie mir nur vorliegenden Informationen zu, die eine "einfache Auskunft" nicht übersteigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225260 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225260/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Warnungen über Cell Broadcas Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 3. August 2021 nehmen si…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Warnungen über Cell Broadcas
Datum
10. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
630,8 KB
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 3. August 2021 nehmen sie Ihren !FG-Antrag vom 26. Juli 2021 zurück und bitten, Ihnen vorliegenden Informationen zuzusenden, die eine einfache Auskunft nicht übersteigen. Hierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Ihr Antrag kann im Rahmen einer einfachen und damit kostenfreien Auskunft nicht zielführend bearbeitet werden. Dies würde konkret nur eine sehr oberflächliche, kursorische Prüfung und damit in der Folge eine zwangsläufig unvollständige Informationsübermittlung bedeuten, was in diesem Vorgang nicht sachgerecht ist. Zu bedenken ist zudem, dass der in Rede stehende Vorgang ohnehin nicht allein vom BMI, sondern maßgeblich auch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bearbeitet wurde, das in Sachen Telekommunikation innerhalb der Bundesregierung federführend zuständig ist. Insofern könnte das BMI selbst bei einer aufwändig recherchierten, kostenpflichtigen Auskunft nur einen Teil des Prozesses abbilden. Mit freundlichen Grüßen