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Was ist ein Reichsbürger und was ist eine Reichsbürgerbewegung???

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Mir ist aufgefallen, das oft von Reichsbürgern und Reichsbürgerbewegung geredet wird. Bitte erklären sie mir dies Begriffe etwas genauer!?
Ich selber bin im Internet auf ein Nürnberger Gesetz vom 15. April 1935 gestoßen, wo auch die Rede von Reichsbürgern ist, trifft das Gesetz denn immer noch zu? Warum werden denn Menschen die anderer Meinung sind auch so bezeichnet?

Bitte geben sie mir doch eine Antwort, da ich es gern verstehen möchte, vielen Dank!

Behörde benötigt

  • Datum
    23. Januar 2017
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist aufgefal…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Was ist ein Reichsbürger und was ist eine Reichsbürgerbewegung??? [#20030]
Datum
23. Januar 2017 13:06
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist aufgefallen, das oft von Reichsbürgern und Reichsbürgerbewegung geredet wird. Bitte erklären sie mir dies Begriffe etwas genauer!? Ich selber bin im Internet auf ein Nürnberger Gesetz vom 15. April 1935 gestoßen, wo auch die Rede von Reichsbürgern ist, trifft das Gesetz denn immer noch zu? Warum werden denn Menschen die anderer Meinung sind auch so bezeichnet? Bitte geben sie mir doch eine Antwort, da ich es gern verstehen möchte, vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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