was tut der Staat gegen terriorisierende Sekten?

Ich lebe seit 2016 in Berlin Waidmannslust. Wie sich herausstellt in einem Stadtteil wo eine Sekte tun und lassen kann was sie will und Deutschland weg sieht. Tag und Nacht Hetze und Geschrei, Terror mit Hilfe eines Aggregats um ein Senioren Haus zu terrorisieren. Wer sieht weg? Vermieter Caritas, Ordnungsamt, Polizei! Ein Deutscher wird zum Idioten Test geschickt und diese Sekte spielt sich als Besatzer auf - der Name der Sekte Assambleia de Deus.

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  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
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Peter Büge
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich lebe …
An Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter Details
Von
Peter Büge
Betreff
was tut der Staat gegen terriorisierende Sekten? [#154370]
Datum
5. Juli 2019 16:12
An
Ministerium für Inneres und Sport - Bürgerbeauftragter
Status
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich lebe seit 2016 in Berlin Waidmannslust. Wie sich herausstellt in einem Stadtteil wo eine Sekte tun und lassen kann was sie will und Deutschland weg sieht. Tag und Nacht Hetze und Geschrei, Terror mit Hilfe eines Aggregats um ein Senioren Haus zu terrorisieren. Wer sieht weg? Vermieter Caritas, Ordnungsamt, Polizei! Ein Deutscher wird zum Idioten Test geschickt und diese Sekte spielt sich als Besatzer auf - der Name der Sekte Assambleia de Deus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Büge <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Büge << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Büge

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