Waserqualität

bitte teilen Sie mir mit, ob das Wasser in Bad Neuenahr nach der Flutkatastrophe nun wieder Trinkwasserqualität erreicht hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte teilen Sie mir mit…
An Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waserqualität [#226043]
Datum
2. August 2021 22:45
An
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte teilen Sie mir mit, ob das Wasser in Bad Neuenahr nach der Flutkatastrophe nun wieder Trinkwasserqualität erreicht hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in Das Trinkwasser im Leitungsnetz kann aufgrund von Schäden infolge Überschwemmungen mit veru…
Von
Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betreff
AW: Waserqualität [#226043]
Datum
3. August 2021 14:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.png
33,8 KB


Sehr Antragsteller/in Das Trinkwasser im Leitungsnetz kann aufgrund von Schäden infolge Überschwemmungen mit verunreinigtem Oberflächenwasser mikrobiologisch mit Krankheitserregern belastet sein. Deshalb besteht in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler mit Ausnahme von Ramersbach und Kirchdaun weiterhin ein Abkochgebot. Das Trinkwasser muss weiterhin gechlort werden. Das Leitungswasser ist für die Toilettenbenutzung, zum Duschen und für Reinigungszwecke ohne Einschränkungen nutzbar. Für den direkten Verzehr von Wasser und zum Zubereiten wie Speisen oder dem Zähneputzen soll abgekochtes Wasser oder Flaschenwasser verwendet werden. Siehe auch städtische Pressemitteilung vom 03.08.2021 Link: https://www.bad-neuenahr-ahrweiler.de/pressearchiv/pressemitteilung/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8835&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=055208ad3eb3a4d10637e1c225b19fdc Mit freundlichen Grüßen