Wasserbeschaffungsverband Eglharting

Anfrage an: Landratsamt Ebersberg

auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:

1. Welche Wasserentnahmemengen (/sec, /Tag, /Jahr) sind für die beiden Brunnen des WBV Eglharting unter welchen Auflagen jeweils genehmigt?

2. Bis wann ist die Bewilligung ggf. befristet?

3. Von wann datiert diese Bewilligung?

4. Welche Gesamtjahresentnahme hatte der WBV jeweils in den letzten 3 Jahren?

5. (Wann) Hat das LRA oder eine andere Wasserbehörde den WBV Eglharting die Erschließung weiterer Quellen angeregt/vorgeschlagen oder dazu aufgefordert?

6. Ist das Vorhaben der Gde. Kirchseeon, mit dem WBV Eglharting einen Notverbund zu errichten und einen neuen, zusätzlichen Brunnen zu erschließen, mit dem LRA abgesprochen oder abgestimmt oder gar vom LRA vorgeschlagen?
6a. Falls ja, wo sieht das LRA mögliche Standorte für einen zusätzlichen Brunnen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Rechtsgrundlage …
An Landratsamt Ebersberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserbeschaffungsverband Eglharting [#219431]
Datum
28. April 2021 21:47
An
Landratsamt Ebersberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, und des BayPrG wird um Auskunft gebeten: 1. Welche Wasserentnahmemengen (/sec, /Tag, /Jahr) sind für die beiden Brunnen des WBV Eglharting unter welchen Auflagen jeweils genehmigt? 2. Bis wann ist die Bewilligung ggf. befristet? 3. Von wann datiert diese Bewilligung? 4. Welche Gesamtjahresentnahme hatte der WBV jeweils in den letzten 3 Jahren? 5. (Wann) Hat das LRA oder eine andere Wasserbehörde den WBV Eglharting die Erschließung weiterer Quellen angeregt/vorgeschlagen oder dazu aufgefordert? 6. Ist das Vorhaben der Gde. Kirchseeon, mit dem WBV Eglharting einen Notverbund zu errichten und einen neuen, zusätzlichen Brunnen zu erschließen, mit dem LRA abgesprochen oder abgestimmt oder gar vom LRA vorgeschlagen? 6a. Falls ja, wo sieht das LRA mögliche Standorte für einen zusätzlichen Brunnen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 219431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219431/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich …
Von
Landratsamt Ebersberg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. April 2021 21:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird so schnell wie möglich bearbeitet. Bitte geben Sie immer eine Abteilung, ein Sachgebiet, ein Aktenzeichen oder eine/n Sachbearbeiter/in an. Das Landratsamt Ebersberg gibt diese aktuelle Rufnummern bekannt. - Corona-Bürgertelefon 0 80 92 85 16 16 - Impfzentrum 0 80 92 86 31 40 - Diagnostikzentrum 0 80 92 82 36 86 Die online-Registrierung zur Corona-Impfung ist unter https://impfzentren.bayern/ möglich, jedoch kann es auf Grund der erhöhten Nachfrage zu Problemen kommen. Ihren Account können nur Sie selbst löschen, indem Sie sich bitte einloggen und weiter unter „Mein Profil“ auf "Daten und Account löschen" gehen. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Ebersberg
nachfolgend übermitteln wir Ihnen die gewünschten Auskünfte: zu 1. Der Verband ist berechtigt, bis zu 30 l/s und …
Von
Landratsamt Ebersberg
Via
Briefpost
Betreff
AW: Wasserbeschaffungsverband Eglharting [#219431]
Datum
6. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
nachfolgend übermitteln wir Ihnen die gewünschten Auskünfte: zu 1. Der Verband ist berechtigt, bis zu 30 l/s und bis zu 160 000 m³/a zu entnehmen; die Auflagen beziehen sich vor allem auf die durchzuführende Eigenüberwachung, auf quantitative und qualitative Untersuchungen, auf Fragen zur Unterhaltung der Anlage und zum Wasserschutzgebiet. Zu 2: Die Grundwasserentnahme beruht derzeit auf der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 20.12.2017. Zu 3: Die Erlaubnis ist befristet bis zum 31.12.2022. Zu 4: 2018: 162.000 m³ 2019: 132.000 m³ 2020:143.000 m³ Zu 5: Das Landratsamt hat die Erschließung weiterer Quellen weder gefordert noch angeregt. Zu 6: Es existiert bereits ein (einseitiger) Notverbund mit dem Wasserwerk Kirchseeon, über den das Verbandsgebiet von Eglharting im Bedarfsfall versorgt werden kann. Dem Landratsamt ist bekannt, dass der Markt Kirchseeon seit längerem Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgungssicherheit prüft, u.a. auch die Errichtung eines neuen Brunnens; entsprechende Bemühungen werden seitens des Landratsamtes begrüßt. Zu 6a: Die Klärung der Standortfrage für einen neuen Brunnen obliegt nicht dem Landratsamt. In der Regel stimmt sich der Wasserversorger hierzu unter Begleitung eines fachkundigen Ingenieurbüros mit dem Wasserwirtschaftsamt ab.