Wasserbeschaffungsverband Eglharting
auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, und des BayPrG wird um Auskunft gebeten:
1. Welche Wasserentnahmemengen (/sec, /Tag, /Jahr) sind für die beiden Brunnen des WBV Eglharting unter welchen Auflagen jeweils genehmigt?
2. Bis wann ist die Bewilligung ggf. befristet?
3. Von wann datiert diese Bewilligung?
4. Welche Gesamtjahresentnahme hatte der WBV jeweils in den letzten 3 Jahren?
5. (Wann) Hat das LRA oder eine andere Wasserbehörde den WBV Eglharting die Erschließung weiterer Quellen angeregt/vorgeschlagen oder dazu aufgefordert?
6. Ist das Vorhaben der Gde. Kirchseeon, mit dem WBV Eglharting einen Notverbund zu errichten und einen neuen, zusätzlichen Brunnen zu erschließen, mit dem LRA abgesprochen oder abgestimmt oder gar vom LRA vorgeschlagen?
6a. Falls ja, wo sieht das LRA mögliche Standorte für einen zusätzlichen Brunnen?
Anfrage erfolgreich
-
Datum28. April 2021
-
1. Juni 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!