Wasserbrauch und Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013.

Anfrage an: Bundespräsidialamt

1. Eine Übersicht/Auflistung des Wasserbrauch und der Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. März 2014
  • Frist
    16. April 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Übersich…
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Von
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Betreff
Wasserbrauch und Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013. [#5954]
Datum
15. März 2014 23:14
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht/Auflistung des Wasserbrauch und der Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wasserbrauch und Wasserkosten für das Sch…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
AW: Wasserbrauch und Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013. [#5954]
Datum
16. April 2014 00:01
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wasserbrauch und Wasserkosten für das Schloss Bellevue, das Bundespräsidialamt und die Villa Hammerschmidt für die Jahre 2011 bis 2013." vom 15.03.2014 (#5954) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Anfragenr: 5954 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>