Wasserentnahme mit Saugrohr zur Feldbewässerung/ausgetrenes Öl unter Traktor und Wasserpumpe am Labach/Nussdorf am Inn

Anfrage an: Landratsamt Rosenheim

am 23.06.2021 entdeckte ich einen Traktor der mittels einem fest installierten Saugrohr aus einem biotopkartierten Gebiet, Wasser über einen ebenfalls biotopkartieren Hang hinauf auf ein nahe gelegenes Erdbeerfeld offensichtlich zu dessen Bewässerung gepumpt hatte (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=736124&N=5291330&zoom=14.722957046756514&crosshair=marker). Unter dem Traktor waren überall Kartons ausgelegt und diese von großen Ölflecken übersäht/durchtränkt, alles nur wenige Meter von einem Fließgewässer entfernt, dieses Öl wäre bzw. ist u.U. sogar ggf. bei Regen sicherlich in das anliegende FFH Gebiet über den nur ca. 1-2 Meter entfernten Labach gespült worden. Diesen Sachverhalt meldete ich mit einigen Fotos an das zuständige Wasserwirtschaftsamt, die Wasserentnahme wurde eingestellt und die Angelegenheit an das LRA Rosenheim laut Wasserwirtschaftsamt weitergeleitet.

Meine Fragen bezüglich der Wasserentnahme:
-War o.g. Wasserentnahme genehmigt?
-Wieviel Wasser wurde über welchen Zeitraum dort entnommen?
-Wurde mit der Wasserentnahme das Erdbeerfeld bewässert?
-Seit wieviel Jahren wurde dies bereits durchgeführt?
-Welche Schäden sind u.U. durch diese Wasserentnahme des kleinen Labachs aufgetreten?
-Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet?
-Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?
-Waren diese rechtlichen Maßnahmen straf- oder bussgeldbewährt?
-Ist noch ein Verfahren anhängig?
-Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt?
-Wird diese o.g. Wasserentnahme ggf. zukünftig genehmigt bzw. ist diese überhaupt genehmigungsfähig?

Meine Fragen bezüglich dem ausgetretenen Öl:
-Seit wann war der dortige Traktor vor Ort?
-Welche Umwelt- und Gewässerschäden traten durch o.g. austretendes Öl aus Traktor und Wasserpumpe auf?
-Welche Maßnahmen wurden bezüglich dem austretenden Öl und u.U ggf. schon weggeschwemmten Öl z.B. durch Regenfälle getroffen?
-Welche Gefährdung/Schäden für die naheliegenden Gewässer, FFH Gebiete, Faun&Flora usw. trat ggf. durch das ausgetretene Öl auf?
-Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet?
-Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet?
-Ist noch ein Verfahren anhängig?
-Waren diese rechtlichen Maßnahmen straf- oder bussgeldbewährt?
-Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt?

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    4. Dezember 2021
  • Frist
    8. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Alamac Anonym
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 23.06.2021 …
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
Wasserentnahme mit Saugrohr zur Feldbewässerung/ausgetrenes Öl unter Traktor und Wasserpumpe am Labach/Nussdorf am Inn [#234536]
Datum
4. Dezember 2021 11:18
An
Landratsamt Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 23.06.2021 entdeckte ich einen Traktor der mittels einem fest installierten Saugrohr aus einem biotopkartierten Gebiet, Wasser über einen ebenfalls biotopkartieren Hang hinauf auf ein nahe gelegenes Erdbeerfeld offensichtlich zu dessen Bewässerung gepumpt hatte (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&bgLayer=luftbild_labels&catalogNodes=11&E=736124&N=5291330&zoom=14.722957046756514&crosshair=marker). Unter dem Traktor waren überall Kartons ausgelegt und diese von großen Ölflecken übersäht/durchtränkt, alles nur wenige Meter von einem Fließgewässer entfernt, dieses Öl wäre bzw. ist u.U. sogar ggf. bei Regen sicherlich in das anliegende FFH Gebiet über den nur ca. 1-2 Meter entfernten Labach gespült worden. Diesen Sachverhalt meldete ich mit einigen Fotos an das zuständige Wasserwirtschaftsamt, die Wasserentnahme wurde eingestellt und die Angelegenheit an das LRA Rosenheim laut Wasserwirtschaftsamt weitergeleitet. Meine Fragen bezüglich der Wasserentnahme: -War o.g. Wasserentnahme genehmigt? -Wieviel Wasser wurde über welchen Zeitraum dort entnommen? -Wurde mit der Wasserentnahme das Erdbeerfeld bewässert? -Seit wieviel Jahren wurde dies bereits durchgeführt? -Welche Schäden sind u.U. durch diese Wasserentnahme des kleinen Labachs aufgetreten? -Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet? -Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet? -Waren diese rechtlichen Maßnahmen straf- oder bussgeldbewährt? -Ist noch ein Verfahren anhängig? -Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt? -Wird diese o.g. Wasserentnahme ggf. zukünftig genehmigt bzw. ist diese überhaupt genehmigungsfähig? Meine Fragen bezüglich dem ausgetretenen Öl: -Seit wann war der dortige Traktor vor Ort? -Welche Umwelt- und Gewässerschäden traten durch o.g. austretendes Öl aus Traktor und Wasserpumpe auf? -Welche Maßnahmen wurden bezüglich dem austretenden Öl und u.U ggf. schon weggeschwemmten Öl z.B. durch Regenfälle getroffen? -Welche Gefährdung/Schäden für die naheliegenden Gewässer, FFH Gebiete, Faun&Flora usw. trat ggf. durch das ausgetretene Öl auf? -Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet? -Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet? -Ist noch ein Verfahren anhängig? -Waren diese rechtlichen Maßnahmen straf- oder bussgeldbewährt? -Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym
Landratsamt Rosenheim
Anfrage vom 04.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, der zuständige Flussmeister des Wasserwirtschaftsamtes Ros…
Von
Landratsamt Rosenheim
Betreff
Anfrage vom 04.12.2021
Datum
20. Dezember 2021 07:24
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, der zuständige Flussmeister des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim stellte bei einer Ortseinsicht am 23.06.2021 eine Wasserentnahme mit Saugschlauch fest und befragte den Grundstückseigentümer. Dieser erklärte Erdbeerfelder zu bewässern. Er wollte dies bis zum Abschluss einer Brunnenbohrung weiterbetreiben. Er beantragte die Fördererlaubnis und wurde aufgefordert hierzu Planunterlagen vorzulegen. Am 04.11.2021 wurde die Bohrfreigabe erteilt. Nach der Erdbeersaison wurde die Wasserförderung eingestellt. Bei einer erneuten Ortseinsicht durch die fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft konnte 4 Monate nach Ihrer Beobachtung keine Ölverschmutzung mehr festgestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
Alamac Anonym
AW: Anfrage vom 04.12.2021 [#234536]
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Bedauerlicherweise w…
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
AW: Anfrage vom 04.12.2021 [#234536]
Datum
22. Dezember 2021 07:51
An
Landratsamt Rosenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Bedauerlicherweise wurden jedoch die meisten meiner Fragen nicht beantwortet. Ihre Ausführungen werfen leider bezüglich der geschilderten Chronologie und Ausführung weitere zahlreiche Fragen auf. Daher möchte ich Sie erneut bitten mir jede einzelne meine u.g. Fragen detailliert zu beantworten. Im Falle der Ablehnung der Beantwortung einer Frage ist dies entsprechend zu Begründen. • Der Flußmeister stellte die Entnahme auf meine Meldung vom 23.6 hin am 24.6 ein, es besteht daher der Verdacht das es keine Entnahmegenehmigung für das Oberflächengewässer des Labaches gab (Ordnungswidrigkeit nach §103 WHG, §8). • Verstehe ich das richtig, das besagte Fördererlaubnis erst nach der Einstellung (24.6 durch den Flußmeister) der besagten Wasserentnahme beantragt wurde? • Verstehe ich das also richtig, dass als Begründung angegeben wurde die Wasserentnahme mit Saugrohr bis zum Abschluss einer Brunnenbohrung weiterbetreiben zu wollen, welche zu diesem Zeitpunkt am 23/24.6 noch gar nicht beantragt war? • Der Traktor samt Saugrohr war bereits am 24.6 abends nicht mehr vor Ort und wurde von mir seitdem auch nicht mehr gesehen, gleiches gilt für etwaige Bewässerungsschläuche. Wie soll ich dann die Aussage „Nach der Erdbeersaison wurde die Wasserförderung eingestellt“ verstehen, denn nach meinen Beobachtungen war dies ab 24.6 der Fall, oder wurde diese Wasserentnahme zwischenzeitlich noch mit/ohne einer etwaigen amtlichen Genehmigung weitergeführt? • Sie schreiben „konnte 4 Monate nach der Beobachtung keine Ölverschmutzung mehr festgestellt werden“. Nach meinem Verständnis und den Sachverhalten vor Ort (Öllachen) impliziert das jedoch, dass eine Ölverschmutzung stattgefunden hatte (Verdacht auf §324 StGB Verunreinigung von Gewässern bzw. §324a StGB Bodenverunreinigung siehe meine Lichtbildnachweise). Warum wurde erst 4 Monate nach geschildertem Sachverhalt eine weitere Ortseinsicht durchgeführt? Warum haben Sie meine Fragen (12-20) diesbezüglich nicht beantwortet? • Mit welcher Begründung wurde der Fördererlaubnis/Brunnenbohrung für die Erdbeerfelder von Ihrem Amt genehmigt? Unter welchen Auflagen? Welche Wasserentnahmemengen wurden genehmigt? Meine Fragen bezüglich der Wasserentnahme: 1. War o.g. Wasserentnahme genehmigt (Nicht beantwortet, es besteht der Verdacht das die Entnahme nicht genehmigt war, Ordnungswidrigkeit nach §103 WHG, §8)? 2. Wieviel Wasser wurde über welchen Zeitraum dort wann entnommen (Nicht beantwortet, Messuhren, Datenlogger, Betriebstagebuch, Datum, Uhrzeit, Entnahmemenge sind bei Oberflächenentnahmen verpflichtend)? 3. Wurde mit der Wasserentnahme das Erdbeerfeld bewässert (beantwortet)? 4. Seit wieviel Jahren wurde dies bereits durchgeführt (nicht beantwortet, Sachverhalt ereignete sich 2021 nicht das erste Mal)? 5. Welche Schäden sind u.U. durch diese Wasserentnahme des kleinen Labachs aufgetreten (nicht beantwortet, FFH und LSG ,viele seltene, streng geschützte Tierarten leben dort)? 6. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet (nicht beantwortet, siehe vorherigen Kommentar)? 7. Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet (nicht beantwortet)? 8. Waren diese rechtlichen Maßnahmen Straf- oder Bußgeld bewährt (nicht beantwortet)? 9. Ist noch ein Verfahren anhängig (nicht beantwortet)? 10. Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt (nicht beantwortet)? 11. Wird diese o.g. Wasserentnahme ggf. zukünftig genehmigt bzw. ist diese überhaupt genehmigungsfähig (beantwortet)? Meine Fragen bezüglich dem ausgetretenen Öl: 12. Seit wann war der dortige Traktor vor Ort (nicht beantwortet)? 13. Welche Umwelt- und Gewässerschäden traten durch o.g. austretendes Öl aus Traktor und Wasserpumpe auf (nicht beantwortet, Pumpe und Traktormotor verloren größere Mengen Öl, Öllachen waren auf dem Karton, die Bilder hiervon sollten Ihnen vorliegen, wieviel wurde in den Labach und das Erdreich gespült, wo und wie wurden die Kartons entsorgt)? 14. Welche Maßnahmen wurden bezüglich dem austretenden Öl und u.U. ggf. schon weggeschwemmten Öl z.B. durch Regenfälle getroffen (nicht beantwortet)? 15. Welche Gefährdung/Schäden für die naheliegenden Gewässer, FFH Gebiete, Fauna und Flora usw. trat ggf. durch das ausgetretene Öl auf (nicht beantwortet, dort leben zahlreiche seltene und streng geschützte Tierarten)? 16. Welche Maßnahmen wurden diesbezüglich vor Ort eingeleitet (nicht beantwortet)? 17. Welche rechtlichen Maßnahmen wurden diesbezüglich eingeleitet (nicht beantwortet)? 18. Ist noch ein Verfahren anhängig (nicht beantwortet)? 19. Waren diese rechtlichen Maßnahmen Straf- oder Bußgeld bewährt (nicht beantwortet)? 20. Wenn nein, warum wurden diese mit welcher Begründung eingestellt (nicht beantwortet)? Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Landratsamt Rosenheim
Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedauern, dass Ihnen unsere nach Datenschutzric…
Von
Landratsamt Rosenheim
Betreff
Ihre Mitteilung vom 22.12.2021
Datum
29. Dezember 2021 10:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedauern, dass Ihnen unsere nach Datenschutzrichtlinien allgemein gehaltene Beantwortung Ihrer Anfrage nicht ausreicht. Die von Ihnen zusätzlich geforderten Auskünfte wären allerdings mit personenbezogenen Daten zu betroffenen Beteiligten verbunden. Wie Sie dem bereits von Ihnen zitierten Art. 39 BayDSG entnehmen wollen ist hierzu ein berechtigtes Interesse glaubhaft darzulegen. Zur Prüfung ob ein solches vorliegt ist es erforderlich dass Sie uns zunächst Ihre Identität preisgeben und Ihr persönliches Informationsinteresse darlegen. Mit freundlichen Grüßen
Alamac Anonym
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536] Sehr << Anrede >> danke der Nachricht. Ich möchte gerne …
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536]
Datum
29. Dezember 2021 12:44
An
Landratsamt Rosenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke der Nachricht. Ich möchte gerne folgendes klarstellen: Keine einzige meiner Fragen zielt direkt oder indirekt darauf ab, in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten zu erfragen oder in Erfahrung zu bringen. Dies ist bzw. war nie Gegenstand meiner Anfragen, wie aus meinen allgemeinen und definitiv nicht personenbezogenen Formulierungen und Fragestellungen zu entnehmen ist. Leider wurde erneut keine einzige Frage (siehe Schreiben vom 22.12.2021) von beantwortet. Nach aktuellem Sachstand ist als zuständige Verwaltungsbehörde das LRA Rosenheim für meine Anfragen (diese betreffen z.B. Wasser, Umwelt, Umweltverschmutzung, Boden, Biodiversität, Lebensräume, Schutzgebiete, Artenvielfalt, Freisetzung von Stoffen in die Umwelt, Schutz, Maßnahmen und Tätigkeiten die diese Betreffen) laut BayUIG diesbezüglich die zuständige auskunftspflichtige Stelle. Sollte dem wider Erwarten nicht so sein, möchte ich Sie bitten mich darüber zu informieren und mir die richtige Ansprechstelle zu benennen. Meine o.g. Anfragen beziehen sich inhaltlich auf BayUIG, Art. 2 wozu ich nach laut BayUIG Art. 3 auch auskunftsberechtigt bin. Entgegen den dargebrachten Ausführungen muss für o.g. angefragte Auskünfte, laut BayUIG, Art. 3, Abs(1) kein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Daher sehe ich es als unzutreffend, dass hier pauschal und undifferenziert einfach nur auf Art. 39 BayDSG verwiesen und einzig und allein Bezug genommen wird. Ich möchte Sie also bitten mir die Fragen Nr. 1-20 meines letzten Schreibens hinsichtlich o.g. Ausführungen zu beantworten. Sollten Sie die Beantwortung bedauerlicherweise ablehnen ist dies nach BayUIG, Art.6 entsprechend zu begründen. Ebenso würde ich Sie bitten mir darzulegen, welche meiner gestellten Fragen sich denn vermeintlich auf personenbezogenen Daten beziehen, damit ich das ggf. korrigieren könnte. Die Beantwortung der Fragen kann hier natürlich gerne differenziert erfolgen. Ich möchte hier nochmals ausdrücklich erwähnen und klarstellen, dass ich keinerlei personenbezogenen Auskünfte oder Daten in Erfahrung bringen möchte und dies auch nicht Absicht meiner Anfragen ist. Die meisten Fragen können schlichtweg mit Ja und/oder Nein beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Alamac Anonym
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „W…
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536]
Datum
8. Januar 2022 08:31
An
Landratsamt Rosenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserentnahme mit Saugrohr zur Feldbewässerung/ausgetrenes Öl unter Traktor und Wasserpumpe am Labach/Nussdorf am Inn“ vom 04.12.2021 (#234536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Landratsamt Rosenheim
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536] Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf Ihre erneute Anfrage ver…
Von
Landratsamt Rosenheim
Betreff
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536]
Datum
10. Januar 2022 08:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf Ihre erneute Anfrage verweisen wir auf unser Schreiben vom 29.12.2021. Mit freundlichen Grüßen
Alamac Anonym
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „W…
An Landratsamt Rosenheim Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
AW: Ihre Mitteilung vom 22.12.2021 [#234536]
Datum
15. Januar 2022 10:19
An
Landratsamt Rosenheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserentnahme mit Saugrohr zur Feldbewässerung/ausgetrenes Öl unter Traktor und Wasserpumpe am Labach/Nussdorf am Inn“ vom 04.12.2021 (#234536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Alamac Anonym
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wasserentnahme mit Saugrohr zur Feldbewässerung/ausgetrenes Öl unter Traktor und Wasserpumpe am Labach/Nussdorf am Inn“ [#234536]
Datum
15. Januar 2022 10:38
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/234536/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meiner Fragen zum wiederholten Male in keiner Art und Weise adequat beantwortet wurden, selbst die Ablehnung der Beantwortung würde nicht wie gesetzlich notwendig detailliert erklärt. Nach aktuellem Sachstand ist als zuständige Verwaltungsbehörde das LRA Rosenheim für meine Anfragen (diese betreffen z.B. Wasser, Umwelt, Umweltverschmutzung, Boden, Biodiversität, Lebensräume, Schutzgebiete, Artenvielfalt, Freisetzung von Stoffen in die Umwelt, Schutz, Maßnahmen und Tätigkeiten die diese Betreffen). Meine o.g. Anfragen beziehen sich inhaltlich auf BayUIG, Art. 2 wozu ich nach laut BayUIG Art. 3 auch auskunftsberechtigt bin. Entgegen den dargebrachten Ausführungen muss für o.g. angefragte Auskünfte, laut BayUIG, Art. 3, Abs(1) kein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Daher sehe ich es als unzutreffend, dass hier pauschal und undifferenziert einfach nur auf Art. 39 BayDSG verwiesen und einzig und allein Bezug genommen wird. Wie gesagt ich war und bin an keinerlei personenbezogenen Daten interessiert. Wie mehrfach bereits dargestellt habe ich keinerlei Interesse an personenbezogenen Daten, dennoch wird hier ausschließlich darauf Bezug genommen und damit versucht meine Anfragen abzulehnen, interessanter Weise nicht nach dem UIG sondern dem Datenschutzgesetz. Bei keiner meiner Anfragen wird differenziert, wie von mir angefragt, welche denn angeblich personenbezogen wären und welche nicht (und somit auch beantwortet werden könnten), stattdessen wird pauschal einfach von der Beantwortung meiner Fragen nach BayUIG Abstand genommen. Es besteht zweifelsohne der Verdacht, das es hier lediglich darum geht meine Idendität in Erfahrung zu bringen und meine Fragen unter dem unberechtigten Vorwand des Datenschutzgesetzes gar nicht erst zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Alamac Anonym Anhänge: - 234536.pdf - 2021-12-20_1-image001.jpg Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Alamac Anonym
AW: Ihre Nachricht vom 15. Januar 2022 [#234536] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführung un…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
Alamac Anonym
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 15. Januar 2022 [#234536]
Datum
30. Januar 2022 12:19
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführung und Antwort. So wie ich die Sache verstanden habe, ist also die Vorgehensweise des LRA Rosenheim, bezüglich meiner Anfrage nach dem UIG, einfach auf Art. 39 Abs. 1 BayDSG zu verweisen und mir die Beantwortung meiner UIG Fragen nicht nachzukommen aufgrund des nachrangigen Status so nicht zulässig. Ich habe mir auch die von Ihnen genannten Unterlagen durchgelesen. Dem Dokument https://www.datenschutz-bayern.de/0/Auskunftsrecht_geltend_machen.pdf Punkt 25 ist zu entnehmen das ich mich auch an Sie wenden kann (nachdem meine angeforderten Informationen nach dem UIG trotz mehrfacher wiederholter Anfragen bislang nicht beantwortet wurden mit dem unzulässigen Rückgriff auf auf Art. 39 BayDSG) damit Sie sich diesbezüglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzten würden. Ich möchte Sie daher bitten mit dem LRA Rosenheim diesbezüglich Kontakt aufzunehmen und sich der Sache anzunehmen. Ich möchte nun gerne davon Gebrauch machen, dass Sie mich bei der Erlangung meiner Informationsanfragen nach dem UIG in der Sache: https://fragdenstaat.de/a/234536/ mit dem zuständigen Landratsamt Rosenheim ( Landratsamt Rosenheim, Wasserrecht und Wasserwirtschaft, Wittelsbacherstraße 55, 83022 Rosenheim, Tel.: 08031 392-3409m, <<E-Mail-Adresse>> ) unterstützten und sich bitte mit der Behörde diesbezüglich in Verbindung setzen. Hiermit erkläre ich Ihnen diesbezüglich mein notwendiges und schriftliches Einverständnis. An etwaigen personenbezogenen Daten war und bin ich nicht interessiert. Alle meine Anfragen beziehen sich inhaltlich auf BayUIG, Art. 2 wozu ich nach laut BayUIG Art. 3 auch auskunftsberechtigt bin. Entgegen den dargebrachten Ausführungen des Herrn Feichtner muss für meine angefragten Auskünfte, laut BayUIG, Art. 3, Abs(1) kein berechtigtes Interesse dargelegt werden. Ich möchte Sie bitten mich über den Fortschritt/Ausgang ih der Angelegenheit zu informieren. Für etwaige Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus Alamac Anonym Anfragenr: 234536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234536/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Februar 2022 16:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.