Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard)

Dokumente, Anlagen sowie vorliegende Pläne und/oder Konzepte zur Wasserhaltung der RAG bzw. RAG Stiftung, speziell für den Bereich Recklinghausen, Datteln, Redder Str. 450 (Schacht an der Haard1)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard) [#35609]
Datum
7. Januar 2019 12:19
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, Anlagen sowie vorliegende Pläne und/oder Konzepte zur Wasserhaltung der RAG bzw. RAG Stiftung, speziell für den Bereich Recklinghausen, Datteln, Redder Str. 450 (Schacht an der Haard1)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren o.a. habe ich erhalten. Da die hier vorliegenden Unterlagen in Art und Inhalte…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard) #[35609] Ihr Antrag vom 07.01.20109
Datum
10. Januar 2019 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren o.a. habe ich erhalten. Da die hier vorliegenden Unterlagen in Art und Inhalte vielfältigster Natur sind, benötige ich zur Beurteilung/Bearbeitung Ihres Antrages detailliertere Informationen. Ich bitte Sie daher um kurze telefonische Rücksprache unter den unten angegebenen Telefonnummer. Ich stehe Ihnen in der Dienstzeit von 07:00 Uhr-15:00 Uhr gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir nur die Unterlagen zu, wel…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard) #[35609] Ihr Antrag vom 07.01.20109 [#35609]
Datum
14. Januar 2019 09:17
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte senden Sie mir nur die Unterlagen zu, welche den Schacht an der Haard1 betreffen. Die RAG hat laut Aussagen RAG MI das gesamte Gelände für eventuelle Wasserhaltung geblockt. Daher würde ich gern wissen in wie weit dem Bergamt diese Pläne bekannt sind bzw. was zu dieser Schacht Anlage (Redder Str 450, Datteln) vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr geehrtAntragsteller/in der o.a. Schacht "An der Haard 1" wird verantwortlich vom "RAG Service…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard) #[35609] Ihr Antrag vom 07.01.20109 [#35609]
Datum
22. Januar 2019 13:46
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in der o.a. Schacht "An der Haard 1" wird verantwortlich vom "RAG Servicebereich Technik und Logistik BT-GP (Grubenwasserhaltung Planung)" betrieben. Der Schacht ist bis zu einer Teufe von 750 m dauerstandsicher Teilverfüllt. Im Schacht befinden sich eine Entgasungs- und eine Lotungsleitung, die zum Schutz vor diffusen Ausgasungen an der Tagesoberfläche, bzw. zur Kontrolle des Grubenwasserstandes erforderlich sind und daher regelmäßig befahren werden müssen. Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Erblastenvertrags vom 14.08. 2007 wurde auf Veranlassung der RAG Stiftung die RAG AG dazu verpflichtet, ein Konzept mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung zu entwickeln, dieses fortlaufend zu aktualisieren und den Ländern (NRW und Saarland) zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Vertragsparteien des Erblastenvertrags sind das Land Nordrhein-Westfalen, das Saarland und die RAG-Stiftung. Das Konzept ist im September 2014 vorgestellt worden. Dieses Konzept beinhaltet im Wesentlichen: 1. Die Zusammenlegung von Wasserprovinzen nach Stilllegung von Bergwerken und untertägigen Zentralen Wasserhaltungsanlagen durch Anhebung des Pumpniveaus und 2. den Umbau der Zentralen Grubenwasserhaltungen in Brunnenbetriebe. Langfristig sollen nur noch 6 Zentrale Wasserhaltungen im Ruhrrevier betrieben werden. Neben diesen Wasserhaltungsstandorten sind verschiedene Schachtstandorte im Ruhrrevier als Sicherungsstandorte vorgesehen, an denen für den Fall, dass Störungen des Durchflusses von Grubenwasser auftreten sollten, Grubenwasser gehoben werden kann. Einen solchen Sicherungsstandort stellt auch der Schacht "An der Haard" dar. Die jeweils durchzuführenden Arbeiten unterliegen gem. Bundesberggesetz der Betriebsplanpflicht. Diese Betriebspläne werden (falls erforderlich) der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Aufsichtsbehörde vorgelegt. Weitere grundlegende Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der RAG unter: http://www.bid.rag.de/bid/PDFs/GWA/Konzept_Grubenwasserhaltung.pdf Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen. Sollte über dies hinaus Ihrerseits noch Informationsbedarf bestehen, bitte ich Sie ein detailliertes Auskunftsersuchen mit Bezug auf konkrete Fragestellungen vorzulegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Anfrage ist damit natürlich beantwortet.…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wasserhaltung im Naturpark Hohe Mark (Haard) #[35609] Ihr Antrag vom 07.01.20109 [#35609]
Datum
28. Februar 2019 13:50
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Anfrage ist damit natürlich beantwortet. herzlichen Dank ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>