Wasserkraftanlage Beck, in der Göltzsch bei Mühlwand, Vogtlandkreis
Anfrage an:
Landratsamt Vogtlandkreis
1. Gibt es für diese WKA eine Stilllegungsverfügung aus der Zeit nach 2015?
2. Ist diese Stilllegungsverfügung noch rechtskräftig oder rechtswirksam aufgehoben/widerrufen?3. Ist die WR-Erlaubnis für den Aufstau der Göltzsch aus 2016 rechtskräftig?
4. Ist die Stilllegungsverfügung mangels Rechtskraft der WR-Erlaubnis zum Aufstau weiterhin rechtwirksam?
5. Wie wird deren Einhaltung überwacht?
6. Gab es seit 2016 Verstöße gegen diese Stilllegungsverfügung?
7. (Wie) wurden diese geahndet?
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Juni 2019
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13. Juli 2019
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