Wasserleitungen aus Blei

1. Befinden sich in Ihrer Region noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

Wenn ja:
2. Befinden sich in Ihrer Region Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

3. Befinden sich in Ihrer Region Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei?

4. Befinden sich in Ihrer Region Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei?

5. Befinden sich in Ihrer Region Gebäude der Regionsverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei?

6. Befinden sich in Ihrer Region Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei?

7. Befinden sich in Ihrer Region Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    11. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Befinden sich in Ih…
An Region Hannover - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserleitungen aus Blei [#179871]
Datum
10. Februar 2020 00:21
An
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Befinden sich in Ihrer Region noch Gebäude mit Wasserleitungen aus Blei? Wenn ja: 2. Befinden sich in Ihrer Region Mietwohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 3. Befinden sich in Ihrer Region Eigentumswohnungen mit Wasserleitungen aus Blei? 4. Befinden sich in Ihrer Region Geschäftsgebäude mit Wasserleitungen aus Blei? 5. Befinden sich in Ihrer Region Gebäude der Regionsverwaltung mit Wasserleitungen aus Blei? 6. Befinden sich in Ihrer Region Grundschulen mit Wasserleitungen aus Blei? 7. Befinden sich in Ihrer Region Kindertagesstätten mit Wasserleitungen aus Blei?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179871
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserleitungen aus Blei“ vom 10.02.2020 (#17987…
An Region Hannover - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserleitungen aus Blei [#179871]
Datum
11. März 2020 02:13
An
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserleitungen aus Blei“ vom 10.02.2020 (#179871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179871

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Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10. Februar 20120 nachfolgende Antwort. Vereinzelt kann es in …
Von
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Wasserleitungen aus Blei [#179871]
Datum
11. März 2020 19:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 10. Februar 20120 nachfolgende Antwort. Vereinzelt kann es in Gebäuden in der Region Hannover, welche vor dem Jahr 1973 gebaut wurden noch zu Bleifunden in Teilbereichen einer Trinkwasserinstallation kommen. In diesen Fällen wird kurzfristig eine Einschätzung der Situation vorgenommen (u.a. Umfang und Lokalisierung der Leitungen, gestaffelte Probenahme und Untersuchung auf den Parameter Blei), um anschließend gezielte Sanierungsmaßnahmen durch den Eigentümer durchzuführen. Um Bleisanierungen voranzutreiben, hat die Niedersächsische Landesregierung im Zeitraum 2004 - 2014 ein Blei-Programm initiiert. Im Hinblick auf Ihr Anliegen verweisen wir dazu auch auf den Abschlussbericht, den Sie unter https://www.nlga.niedersachsen.de/startseite/umweltmedizin/wasser/blei_im_trinkwasser/niedersachsisches_blei_programm_2004_2014/abschlussbericht-130042.html finden. Mit freundlichen Grüßen