Wasserqualität des Spoykanals

Wie ist die Wasserqualität des Spoykanals in Kleve?
(Messwerte o.Ä. wären wünschenswert)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Juni 2014
  • Frist
    2. August 2014
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Philip Janßen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist die Wass…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein Details
Von
Philip Janßen
Betreff
Wasserqualität des Spoykanals [#6647]
Datum
30. Juni 2014 12:12
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist die Wasserqualität des Spoykanals in Kleve? (Messwerte o.Ä. wären wünschenswert)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Philip Janßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Philip Janßen

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Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
Sehr geehrter Herr Janßen, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass die Gewässergüte …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein
Betreff
AW: Wasserqualität des Spoykanals [#6647]
Datum
16. Juli 2014 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Janßen, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass die Gewässergüte von Fließ- und Oberflächengewässer nicht in den Aufgabenbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung fällt und ich Ihnen daher keine Auskunft über die Wasserqualität des Spoykanals geben kann. Die Wasser- und Schifffahrtsämter des Bundes sind für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs zuständig (§8 WaStrG). Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Gewässergüte, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Daher bitte ich Sie, Ihre Anfrage an das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) zu richten. Mit freundlichen Grüßen