Wasserqualität in Kruft

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten mir den aktuellen Grenzwert für Nitrat sowie den aktuellen Nitratgehalt
in unserem Trinkwasser in Kruft mitzuteilen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Januar 2017
  • Frist
    4. Februar 2017
  • Ein:e Follower:in
Jörg Kohlhaas
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte D…
An Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz Details
Von
Jörg Kohlhaas
Betreff
Wasserqualität in Kruft [#19745]
Datum
3. Januar 2017 17:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten mir den aktuellen Grenzwert für Nitrat sowie den aktuellen Nitratgehalt in unserem Trinkwasser in Kruft mitzuteilen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Kohlhaas <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Kohlhaas

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Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
Guten Morgen, zuständig ist der Wasserversorgungszweckverband Maifeld Eifel mit Sitz Mayen Mit freundlichen Grüß…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Pellenz
Betreff
AW: Wasserqualität in Kruft [#19745]
Datum
4. Januar 2017 06:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen, zuständig ist der Wasserversorgungszweckverband Maifeld Eifel mit Sitz Mayen Mit freundlichen Grüßen