Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie um Informationen zur Qualität der Berliner Gewässer innerhalb der Innenstadt bitten. Analog zu den Wasserqualitätsdaten an öffentlichen Badestellen, die über www.berlin.de eingesehen werden können, bitte ich um Daten zu den fließenden Gewässern, insbesondere der Spree (zwischen Spandau und Köpenick, inklusive Rummelsburger Bucht), Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal und Britzer Verbindungskanal.

Bitte informieren Sie mich über:

1.) Umfang der Daten über die Wasserqualität: Welche Werte werden erhoben? Wie oft und an welchen Tagen wurden diese 2015 erhoben? In welcher Form liegen die Daten vor?

2.) Zeitliche Veränderung: Welche Daten stehen Ihnen über eine Veränderung der Wasserqualität in den letzten 20 Jahren zur Verfügung?

3.) Zuständigkeiten: Wer ist für die Erhebung der Daten zuständig und wie werden diese genutzt?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Julia Propp

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. November 2015
  • Frist
    29. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Julia Propp
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie um…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Julia Propp
Betreff
Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich [#12069]
Datum
25. November 2015 18:09
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie um Informationen zur Qualität der Berliner Gewässer innerhalb der Innenstadt bitten. Analog zu den Wasserqualitätsdaten an öffentlichen Badestellen, die über www.berlin.de eingesehen werden können, bitte ich um Daten zu den fließenden Gewässern, insbesondere der Spree (zwischen Spandau und Köpenick, inklusive Rummelsburger Bucht), Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal und Britzer Verbindungskanal. Bitte informieren Sie mich über: 1.) Umfang der Daten über die Wasserqualität: Welche Werte werden erhoben? Wie oft und an welchen Tagen wurden diese 2015 erhoben? In welcher Form liegen die Daten vor? 2.) Zeitliche Veränderung: Welche Daten stehen Ihnen über eine Veränderung der Wasserqualität in den letzten 20 Jahren zur Verfügung? 3.) Zuständigkeiten: Wer ist für die Erhebung der Daten zuständig und wie werden diese genutzt? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julia Propp
Julia Propp <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julia Propp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrte Frau Propp, Ihre Anfrage ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin eingegangen. Ich kann Ih…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
WG: Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich [#12069]
Datum
26. November 2015 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Propp, Ihre Anfrage ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin eingegangen. Ich kann Ihre Fragen nicht beantworten, da das Landesamt für Gesundheit und Soziales nur für die hygienische Überwachung der nach EU-Badegewässerrichtlinie sowie Berliner Badegewässerverordnung festgelegten Badestellen während der Badesaison zuständig ist. Die Qualität der Oberflächengewässer in Berlin prüft folgende Stelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Abteilung Integrativer Umweltschutz 10173 Berlin Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter folgendem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/index.shtml Ich habe Ihre Anfrage an diese Stelle weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Julia Propp
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wasserqualität öffentlicher Gewässer im B…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Julia Propp
Betreff
AW: WG: Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich [#12069]
Datum
9. Februar 2016 00:11
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich" vom 25.11.2015 (#12069) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Julia Propp Anfragenr: 12069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julia Propp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrte Frau Propp, ich habe Ihre Anfrage am 26.11.2015 beantwortet. Das Landesamt für Gesundheit und Sozial…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Wasserqualität öffentlicher Gewässer im Berliner Innenstadtbereich [#12069]
Datum
9. Februar 2016 08:51
Status
Sehr geehrte Frau Propp, ich habe Ihre Anfrage am 26.11.2015 beantwortet. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales ist nicht zuständig. Ihre Anfrage wurde weitergeleitet. Ihre Anfrage ist daher für das Landesamt für Gesundheit und Soziales erledigt. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, finden Sie Informationen zur Wassergüte der Oberflächengewässer in Berlin (also auch im Innenstadtbereich) auf folgenden Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/ogewaesser/index.shtml und im Umweltatlas Berlin: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dinh_02.htm Mit freundlichen Grüßen