Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Euflassungsverfahren

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

1. Kann der Inhaber eines unbefristeten Wasserrechts für eine gemeindliche Wasserversorgung nur so "per Verbandsbeschluss" auflassen, oder ist für die Auflassung eine Wasserrechts die Durchführung eines förmlichen,öffentlichen Auflassungsverfahrens nach WHG/BayWG, mit Beteiligung Bertoffener durchzuführen?
2. Welche Behörde muss auf welche Weisen prüfen ob die dafür nach VVWas 3. 1. …… erforderlichen Ausnahmegründe für die Abweichung von § 50 (2) WHG vorliegen.
3. Ist eine Auflassung zulässig wenn der Nachweis dafür nicht extern nachprüfbar dokumentiert ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Kann d…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Euflassungsverfahren [#145516]
Datum
23. Mai 2019 13:06
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Kann der Inhaber eines unbefristeten Wasserrechts für eine gemeindliche Wasserversorgung nur so "per Verbandsbeschluss" auflassen, oder ist für die Auflassung eine Wasserrechts die Durchführung eines förmlichen,öffentlichen Auflassungsverfahrens nach WHG/BayWG, mit Beteiligung Bertoffener durchzuführen? 2. Welche Behörde muss auf welche Weisen prüfen ob die dafür nach VVWas 3. 1. …… erforderlichen Ausnahmegründe für die Abweichung von § 50 (2) WHG vorliegen. 3. Ist eine Auflassung zulässig wenn der Nachweis dafür nicht extern nachprüfbar dokumentiert ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516] Sehr geehrte<< Anrede…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516]
Datum
9. Juli 2019 12:59
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Euflassungsverfahren“ vom 23.05.2019 (#145516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Wollen sie noch antworten, oder darf ich die Anfrage zur Auskunftsklage über fragdenstaat.de freigeben? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 145516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516] Sehr geehrte<< Anrede…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516]
Datum
6. Januar 2020 07:01
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Euflassungsverfahren“ vom 23.05.2019 (#145516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 145516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/145516 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Leopold Mayer
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516] Sehr geehrte<< Anrede…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren [#145516]
Datum
6. Januar 2020 07:08
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrecht, unbefristete Erlaubnis WHG (alt 1956), Auflassungsverfahren“ vom 23.05.2019 (#145516) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 198 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage- oder äußern sie sich verbindlich aus welchen Gründen sie die Auskunft verweigern, damit ich beim VG-BT Auskunftsklage führen kann. Mit Grußformel Leopold Mayer Anfragenr: 145516 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/145516