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Wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid Tagebau Hambach

1. Den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid, welcher die RWE AG auch im Jahre 2021 noch autorisiert zum Zwecke des Tagebaubetriebs Grundwasser in erheblichem Ausmaße abzupumpen, Zweck zu entfremden und unentgeltlich zu nutzen.
2. Die zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid Tagebau Hambach [#208525]
Datum
12. Januar 2021 13:11
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid, welcher die RWE AG auch im Jahre 2021 noch autorisiert zum Zwecke des Tagebaubetriebs Grundwasser in erheblichem Ausmaße abzupumpen, Zweck zu entfremden und unentgeltlich zu nutzen. 2. Die zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208525/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Arnsberg
Ihre Anfrage vom 12.1.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen begehrten Auskünfte kann ich derzeit leider …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.1.2021
Datum
9. Februar 2021 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen begehrten Auskünfte kann ich derzeit leider nicht erteilen, da der von Ihnen angefragte Genehmigungsbescheid bisher noch nicht fertiggestellt wurde. Ich füge zu Ihrer Information eine Pressemitteilung vom 4.1.21 bei. Mit freundlichem Gruß
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