Wasserrechtsbescheid Trockau

Anfrage an: Landratsamt Bayreuth

1. Gibt es für die autonome, ortsnahe Wasserversorgung Trockau in deren WR-Bescheid - die Quellgrundstücke im Lindenhardter Forst betreffend - auch Schutzauflagen, die (wie bei Leups) den dauerhaften Verbleib im Eigentum der Gemeinde (seit Eingemeindung der Stadt Pegnitz als Rechtsnachfolger) verbleiben müssen?
Ich bitte um Kopie des vollständigen Bescheids, oder zumindest aller Schutzauflagen im entsprechenden Absatz.
2. Hätte in diesem Fall die Stadt Pegnitz rechtsgrundlos, ohne Satzungspflicht und ohne Erforderlichkeit diese Schutzauflage durch Eigentumsübertragung 2017 ignorieren dürfen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    1. September 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt e…
An Landratsamt Bayreuth Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
2. August 2019 12:14
An
Landratsamt Bayreuth
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es für die autonome, ortsnahe Wasserversorgung Trockau in deren WR-Bescheid - die Quellgrundstücke im Lindenhardter Forst betreffend - auch Schutzauflagen, die (wie bei Leups) den dauerhaften Verbleib im Eigentum der Gemeinde (seit Eingemeindung der Stadt Pegnitz als Rechtsnachfolger) verbleiben müssen? Ich bitte um Kopie des vollständigen Bescheids, oder zumindest aller Schutzauflagen im entsprechenden Absatz. 2. Hätte in diesem Fall die Stadt Pegnitz rechtsgrundlos, ohne Satzungspflicht und ohne Erforderlichkeit diese Schutzauflage durch Eigentumsübertragung 2017 ignorieren dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
30. September 2019 12:45
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Ich möchte hiermit meine Anfrage auf die WR-Bescheide von Zips und Troschenreuth ausweiten und konkretisieren: Enthalten die Bescheide unter den Schutzauflagen eine vergleichbare Formulierung wieder Bescheid bezüglich Leups: "Die Grundstückesind dauerhaft im Eigentum der Gemeinde zu behalten" -entspricht "Veräußerungsverbot"? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.…
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
4. Oktober 2019 22:42
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Wollen sie noch antworten, soll ich Dienstaufsichtsbeschwerde führen odergleich klagen lassen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
6. November 2019 16:47
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162366
Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
3. Dezember 2019 17:57
An
Landratsamt Bayreuth
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 94 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162366 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
25. Dezember 2019 23:02
An
Landratsamt Bayreuth
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 116 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162366

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Leopold Mayer
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Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserrechtsbescheid Trockau [#162366]
Datum
13. Januar 2020 18:07
An
Landratsamt Bayreuth
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wasserrechtsbescheid Trockau“ vom 02.08.2019 (#162366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 135 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 162366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162366