Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau

bei der Gutachterlichen Stellungnahme für die "Umgehungsstraße Oberkotzau" wurde festgestellt bzw. "bemängelt", dass teilweise bei den Schutzgebieten die Schutzzone III fehlt.

Auf der Seite der Marktgemeinde Oberkotzau wurde eine veränderung der ?Wasserschutzgebiete? bekannt gegeben.
https://oberkotzau.de/wp-content/uploads/2020/04/19-10-04-FNP-8.10-Wasser-1.pdf

-Ist diese Änderung verbunden mit einer Ausweisung der jew. Schutzzone III?

-auf welcher Grundlage (evtl. sogar Gutachten?) wurden die Schutzzonen festgelegt?

-Ist die Schutzzone II ausreichend groß bemessen?
(Beim LFU wurde in einem Telefongepräch geagt, dass diese "erfahrungsngemäß früher immer zu klein gemacht wurden")

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei der Gutachter…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
26. November 2020 09:23
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei der Gutachterlichen Stellungnahme für die "Umgehungsstraße Oberkotzau" wurde festgestellt bzw. "bemängelt", dass teilweise bei den Schutzgebieten die Schutzzone III fehlt. Auf der Seite der Marktgemeinde Oberkotzau wurde eine veränderung der ?Wasserschutzgebiete? bekannt gegeben. https://oberkotzau.de/wp-content/uploads/2020/04/19-10-04-FNP-8.10-Wasser-1.pdf -Ist diese Änderung verbunden mit einer Ausweisung der jew. Schutzzone III? -auf welcher Grundlage (evtl. sogar Gutachten?) wurden die Schutzzonen festgelegt? -Ist die Schutzzone II ausreichend groß bemessen? (Beim LFU wurde in einem Telefongepräch geagt, dass diese "erfahrungsngemäß früher immer zu klein gemacht wurden")
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204476/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen äußern wir uns wie folgt. Unsere Antworten sind unten in rot gekenn…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
AW: Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
14. Dezember 2020 06:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihren Fragen äußern wir uns wie folgt. Unsere Antworten sind unten in rot gekennzeichnet. Unsere Antwort bezieht sich auf die WSG Parnitzgrund und Porschnitztal. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Nachricht. Sie schreiben, dass die Abgrenzung eines Trinkwa…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
14. Dezember 2020 09:29
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Nachricht. Sie schreiben, dass die Abgrenzung eines Trinkwasserschutzgebietes auf den technischen Grundlagen der Trinkwassergewinnungsanlage und den hydrogeologischen Randbedingungen im Umfeld der Trinkwassergewinnung basiert. Zitat: "Diese Beurteilung erfolgt regelmäßig im Rahmen von Fachgutachten. Hier werden die Struktur und der Umgriff des Wasserschutzgebietes mit seiner Zonierung erarbeitet." ...... "Die Schutzgebietsfestsetzungen stammen aus dem Jahr 2006 (Porschnitztal) und 1995 (Parnitzgrund). Bereits damals folgte die Abgrenzung der engeren Schutzzone der Maßgabe des 50-Tage-Fließzeitkriteriums. Man kann daher davon ausgehen, dass die engeren Schutzzonen jeweils ausreichend bemessen sind." Zitat Ende. Hier möchte ich noch kurz 2 ergänzende Fragestellungen abklären: -Es gibt zu den genannten Schutzgebieten jew. Fachgutachten, die unter anderem den Bereich des 50-Tage-Fließzeitkriteriums und somit die Schutzzone II klar definieren? (Dieser ist ja nach meinem Verständniss in erster linie abhängig durch die Hydrogeologischen eigenschaften des Bodens Festzusetzen.) -Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Ausweisung der jew. Schutzzone III zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204476/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde mich freuen, wenn sie mir den Bearbeitungsstand zu meiner Anfrage zusenden…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
11. Januar 2021 14:18
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich würde mich freuen, wenn sie mir den Bearbeitungsstand zu meiner Anfrage zusenden könnten. (Ergänzende Fragestellungen) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204476/
Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfragen beantworten wir wie folgt: -Es gibt zu den genannten Schutzgebiet…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
WG: Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
13. Januar 2021 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachfragen beantworten wir wie folgt: -Es gibt zu den genannten Schutzgebieten jew. Fachgutachten, die unter anderem den Bereich des 50-Tage-Fließzeitkriteriums und somit die Schutzzone II klar definieren? (Dieser ist ja nach meinem Verständnis in erster Linie abhängig durch die Hydrogeologischen Eigenschaften des Bodens Festzusetzen.) In vorliegendem Fall beruht die Bemessung der engeren Schutzzonen auf der damaligen Begutachtung des früheren Landesamtes für Wasserwirtschaft. Die Wasserschutzgebiete einschließlich der Zonierung sind festgesetzt, die Kriterien der Festsetzung wurden in den damaligen Rechtsverfahren geprüft und entsprachen den damaligen Vorgaben. -Ich habe es jetzt so verstanden, dass die Ausweisung der jew. Schutzzone III zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt ist? Eine Schutzzone III ist bei allen genannten Wasserschutzgebieten ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In einer gutachterlichen Stellungnahme von Ihrer Behörde von 03.2011 steht folgendes…
An Wasserwirtschaftsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
13. Januar 2021 08:36
An
Wasserwirtschaftsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In einer gutachterlichen Stellungnahme von Ihrer Behörde von 03.2011 steht folgendes: " -Tiefbrunnen II und IV Parnitztal, festgesetzt mit VO des LRA Hof am 21.Juni 1995 Die kürzeste Entfernung des Staatsstraßenkörpers St2177 zum nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen IV Parnitztal beträgt rd. 190 m. Die Staatsstraße tangiert die ausgewiesene engere Schutzzone (Zone II), liegt selbst jedoch bereits außerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes. Eine weitere Schutzzone (Zone III) ist hier nicht festgesetzt. " Da laut dem Schreiben zu diesem Zeitpunkt (03.2011) keine Schutzzone III festgelegt ist würde ich mich freuen die Grundlage und den Zeitpunkt für diese Festlegung zu bekommen. Diese ist ja augenscheinlich nach diesem Schreiben festgesetzt worden. Gibt es auch unterlagen zu den Ursprünglichen Festsetzungen? -Tiefbrunnen II Porschnitztal, festgesetzt mit VO des LRA Hof am 01.Aug.2006 -Tiefbrunnen II und IV Parnitztal, festgesetzt mit VO des LRA Hof am 21.Juni 1995 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204476 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204476/

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Wasserwirtschaftsamt Hof
Sehr << Antragsteller:in >> die unten stehende Aussage des WWA bezieht sich auf das Wasserschutzgebi…
Von
Wasserwirtschaftsamt Hof
Betreff
Wasserschutzgebiete Marktgemeinde Oberkotzau [#204476]
Datum
20. Januar 2021 15:50
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> die unten stehende Aussage des WWA bezieht sich auf das Wasserschutzgebiet Parnitzgrund. Zur Erläuterung: Eine Schutzgebietszone III ist grundsätzlich festgesetzt. Allerdings erstreckt sich diese ausschließlich auf den Zustrombereich. Im nordöstlichen Randbereich der festgesetzten Zone II schließt keine weitere Zone an, d.h. die Zone II wird nicht vollständig von der Zone III umschlossen (siehe Abbildung). Damit ist lediglich im abstromigen Bereich keine Zone III festgesetzt. [Zone II][Zone III][Zone III][Zone III][cid:image015.jpg@01D6EF43.D2CE6FC0] In Anlage erhalten Sie noch die Scans der jeweiligen Schutzgebietsverordnungen der genannten Schutzgebiete. Diese entsprechend den derzeit gültigen Abgrenzungen der Wasserschutzgebiete. Mit freundlichen Grüßen