Wasserschutzgebietsverordnung "Engerser Feld"

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz zugunsten des Landkreises und der Stadt Neuwied vom 17. April 1991, vollständig abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466, berichtigt im Staatsanzeiger Nr. 28 vom 1. Juli 1991, Seite 897.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rechtsverordn…
An Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Details
Von
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Betreff
Wasserschutzgebietsverordnung "Engerser Feld" [#193063]
Datum
18. Juli 2020 21:52
An
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz zugunsten des Landkreises und der Stadt Neuwied vom 17. April 1991, vollständig abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466, berichtigt im Staatsanzeiger Nr. 28 vom 1. Juli 1991, Seite 897.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193063/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Antrag nach dem LTranspG Az.: 312-56-138-01/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 2 Abs. 2 LTran…
Von
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Betreff
AW: Wasserschutzgebietsverordnung "Engerser Feld" [#193063]
Datum
21. Juli 2020 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag nach dem LTranspG Az.: 312-56-138-01/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 2 Abs. 2 LTranspG ist hier eingegangen. Antragsgemäß erhalten Sie gemäß § 12 Abs. 3 LTranspG die gewünschte Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz, vom 17. April 1991, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466 - 471, sowie die Berichtigung, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 24 vom 1. Juli 1991, Seite 697, zur Kenntnis. Zur Vollständigkeit ist ferner die Änderungsrechtsverordnung vom 08. Oktober 1993 beigefügt, abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 39 vom 25. Oktober 1993, Seite 1047 – 1048. Mit dieser Änderungsrechtsverordnung wurde § 6 („Begünstigte“) der Rechtsverordnung vom 17.04.1991 geändert. Diese Auskunft ergeht gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 LTranspG kostenfrei. Für evt. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen