Wasserschutzgebietsverordnung "Engerser Feld"
Anfrage an:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Heddesdorf, Engers, Heimbach, Weis, Gladbach und Neuwied (Stadt Neuwied), Kreis Neuwied, sowie Gemarkung Sayn (Stadt Bendorf), Kreis Mayen-Koblenz zugunsten des Landkreises und der Stadt Neuwied vom 17. April 1991, vollständig abgedruckt im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 29. April 1991, Seite 466, berichtigt im Staatsanzeiger Nr. 28 vom 1. Juli 1991, Seite 897.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juli 2020
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22. August 2020
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