Wasserversorgung

Informationen über die Strategie der Bundesregierung, die sich immer stärker abzeichnenden Probleme mit unserer (Trink –) Wasserversorgung anzugehen.
Hintergrund: Aufgrund der sich stetig verringernden Niederschlagsmengen und sinkenden Grundwasserspiegel ist dies nicht nur relevant in Hinblick auf die Trinkwasserversorgung, sondern auch für die gesamte Land- und Waldwirtschaft. Es stellt sich daher die Frage, wie durch eine flächendeckende Bewässerung des Staatsgebietes zukünftig Bodenerosion vermieden und Ernteerfolg sicher gestellt werden soll.
Als Küstenstaat mit unbegrenztem Zugang zu Wasser ist Deutschland dabei nicht nur in der Verantwortung für die eigene Bevölkerung sondern möglicherweise ja auch für unsere europäischen Nachbarn.

Ich danke für eine erste Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wasserversorgung [#255755]
Datum
27. Juli 2022 17:42
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Strategie der Bundesregierung, die sich immer stärker abzeichnenden Probleme mit unserer (Trink –) Wasserversorgung anzugehen. Hintergrund: Aufgrund der sich stetig verringernden Niederschlagsmengen und sinkenden Grundwasserspiegel ist dies nicht nur relevant in Hinblick auf die Trinkwasserversorgung, sondern auch für die gesamte Land- und Waldwirtschaft. Es stellt sich daher die Frage, wie durch eine flächendeckende Bewässerung des Staatsgebietes zukünftig Bodenerosion vermieden und Ernteerfolg sicher gestellt werden soll. Als Küstenstaat mit unbegrenztem Zugang zu Wasser ist Deutschland dabei nicht nur in der Verantwortung für die eigene Bevölkerung sondern möglicherweise ja auch für unsere europäischen Nachbarn. Ich danke für eine erste Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255755/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten auch wenn wir Ih…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Wasserversorgung [#255755]
Datum
17. August 2022 07:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir gern beantworten auch wenn wir Ihnen nicht unmittelbar weiter helfen können. Tatsächlich fachlich zuständig innerhalb der Bundesregierung für die von Ihnen angesprochene Fragestellung zum Wassermangel ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Bei Interesse zum Nachlesen z.B.: https://www.bmuv.de/interview/stefan-... Wir empfehlen Ihnen, sich vielleicht auch einmal mit Ihren Fragen an das BMUV zu wenden. Sie erreichen den Bürgerservice des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter dem Kontaktformular auf dieser Seite: https://www.bmu.de/service/buergerser... sowie unter: <<E-Mail-Adresse>>. Für den Bereich Trinkwasser ist innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) federführend zuständig (<<E-Mail-Adresse>>). Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, wir danken Ihnen für Ihre offenen Worte. Sie dürfen sicher sein, dass wir Ihre Punkte ernst nehmen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen