Wasserversorgung Auerbach

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Bitte an UWB und staatl. Gesundheitsamt

Ist bei Ihnen aktenkundig dokumentiert, dass die neben der Primärversorgung vom Wasserwerk-Ranna aus vorhandene redundante (Not-)Versorgung der Stadt Auerbach "auf der Ruh" - fachbehördlich beanstandet -
a) nicht mehr den Anforderungen der TwVO entspricht,
b) nicht mehr mit vertretbarem Aufwand saniert werden kann,
c) als Ersatz für die Auflassung der WV-"auf der Ruh" dauerhaft oder nur sporadisch Wasser aus dem Netz des ZwV-Juragruppe zugeführt werden soll?
Meine Fragestellung hierzu grenzt sich auf den Zweitraum ab 01.01.2016 bis 31.12. 2018 ein.

d) Ist bei Ihnen aktuell bekannt, dass die WV-"auf der Ruh" nach Anschluss an die Fernleitung des ZwV-Juragruppe stillgelegt/aufgelassen werden soll?
e) Wird künftig Auerbach zeitgleich von der WV-Ranna und aus der ZwV-Fernleitung versorgt, oder dient die Fernleitung der Juragruppe nur als zweites Standbein zur redundanten Versorgungsicherheit und ist deshalb nicht dauerhaft durchflossen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte an …
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
22. September 2019 14:05
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte an UWB und staatl. Gesundheitsamt Ist bei Ihnen aktenkundig dokumentiert, dass die neben der Primärversorgung vom Wasserwerk-Ranna aus vorhandene redundante (Not-)Versorgung der Stadt Auerbach "auf der Ruh" - fachbehördlich beanstandet - a) nicht mehr den Anforderungen der TwVO entspricht, b) nicht mehr mit vertretbarem Aufwand saniert werden kann, c) als Ersatz für die Auflassung der WV-"auf der Ruh" dauerhaft oder nur sporadisch Wasser aus dem Netz des ZwV-Juragruppe zugeführt werden soll? Meine Fragestellung hierzu grenzt sich auf den Zweitraum ab 01.01.2016 bis 31.12. 2018 ein. d) Ist bei Ihnen aktuell bekannt, dass die WV-"auf der Ruh" nach Anschluss an die Fernleitung des ZwV-Juragruppe stillgelegt/aufgelassen werden soll? e) Wird künftig Auerbach zeitgleich von der WV-Ranna und aus der ZwV-Fernleitung versorgt, oder dient die Fernleitung der Juragruppe nur als zweites Standbein zur redundanten Versorgungsicherheit und ist deshalb nicht dauerhaft durchflossen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrter Herr Mayer, laut Auskunft der Abteilungsleitung "Umwelt" (Sachgebiet 50) des Landratsamte…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
AW: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
2. Oktober 2019 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mayer, laut Auskunft der Abteilungsleitung "Umwelt" (Sachgebiet 50) des Landratsamtes Amberg-Sulzbach handelt es sich bei der Trinkwasserversorgung um eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden, weshalb die untere Wasserrechtsbehörde hierzu mangels Zuständigkeit keine Daten oder Informationen hat. Ihre Anfrage wird daher an die Stadt Auerbach weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich war dienstlich 30 Jahre mit Wasserrecht befasst. ;-) Ihre Auskunft entsp…
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
2. Oktober 2019 08:22
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich war dienstlich 30 Jahre mit Wasserrecht befasst. ;-) Ihre Auskunft entspricht einer rechtswidrigen Antwortverweigerung. Das ist doch nicht Ihre Absicht? Die wasserrechtliche Fachaufsicht (Einhaltung v. WR-Bescheid Auflagen) obliegt der UWB, techn. Gewässeraufsicht. Die Überwachung nach der TwVO ist Angelegenheit des staatl. Gesundheitsamts. z.B. die Prüfung und Feststellung ob der Zustand einer Anlage und davon abhängig die Wasserqualität der TwVO entspricht. Wesentliche Änderungen sind nach TwVO dem staatl. Gesundheitsamt zu melden. Die angefragten Auskünfte sind korrekt an das LRA gerichtet. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 167059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre eMail kann nicht weitergeleitet oder bearbeitet werden. Dieses eMail-Konto wi…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
Automatische Antwort: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
2. Oktober 2019 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre eMail kann nicht weitergeleitet oder bearbeitet werden. Dieses eMail-Konto wird demnächst deaktiviert. Bezüglich Anfragen etc. die den Datenschutz und die DSGVO betreffen, wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Bei Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gem. Art. 33 DSGVO wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Bezüglich Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt/Asylbewerberleistungen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Mit freundlichen Grüßen
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich war dienstlich 30 Jahre mit Wasserrecht befasst. ;-) Ihre Auskunft entsp…
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Automatische Antwort: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
2. Oktober 2019 08:27
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich war dienstlich 30 Jahre mit Wasserrecht befasst. ;-) Ihre Auskunft entspricht einer rechtswidrigen Antwortverweigerung. Das ist doch nicht Ihre Absicht? Die wasserrechtliche Fachaufsicht (Einhaltung v. WR-Bescheid Auflagen) obliegt der UWB, techn. Gewässeraufsicht. Die Überwachung nach der TwVO ist Angelegenheit des staatl. Gesundheitsamts. z.B. die Prüfung und Feststellung ob der Zustand einer Anlage und davon abhängig die Wasserqualität der TwVO entspricht. Wesentliche Änderungen sind nach TwVO dem staatl. Gesundheitsamt zu melden. Die angefragten Auskünfte sind korrekt an das LRA gerichtet. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 167059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrter Herr Mayer, da das Sachgebiet L5, Verantwortlicher für den Datenschutz, nicht für Ihre Anfrage zust…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
AW: Automatische Antwort: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
2. Oktober 2019 09:14
Status
Sehr geehrter Herr Mayer, da das Sachgebiet L5, Verantwortlicher für den Datenschutz, nicht für Ihre Anfrage zuständig ist, wurde untenstehende Antwort und Ihre Anfrage erneut an das Sachgebiet 50, Umwelt, mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrter Herr Mayer, die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich verzögert, da Archivunterlagen herangezogen wer…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
Wasserversorgung Auerbach
Datum
15. Oktober 2019 15:59
Status
Sehr geehrter Herr Mayer, die Beantwortung Ihrer Anfrage hat sich verzögert, da Archivunterlagen herangezogen werden mussten. Nach unserem Kenntnisstand wird der Brunnen "Auf der Ruh" der Stadt Auerbach nicht für die Trinkwasserversorgung verwendet. Somit fällt er nicht in den Zuständigkeitsbereich der Trinkwasserverordnung und ist für das Gesundheitsamt ohne Belang. Uns liegen Messergebnisse aus früheren Jahren vor, die Grenzwertüberschreitungen bei Pflanzenschutzmitteln, Trübung und Eisen dokumentieren. Offenbar wurden auch Coliforme Bakterien nachgewiesen. Aktuelle Befunde/Messergebnisse sind uns nicht bekannt. Die Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung wäre für eine entsprechende Nutzung des Brunnens unabdingbar. Inwieweit eine Sanierung/Aufbereitung mit vertretbarem Aufwand möglich wäre, können wir nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Mühe, die sie sich mit der Beantwortung machen m…
An FQA Landkreis Amberg-Sulzbach Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
15. Oktober 2019 16:29
An
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ganz herzlichen Dank für die Mühe, die sie sich mit der Beantwortung machen mussten. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 167059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Sehr geehrter Herr Mayer, bitte schön, ich möchte Sie jedoch bitten, meine persönlichen Kontaktdaten nicht im In…
Von
FQA Landkreis Amberg-Sulzbach
Betreff
AW: Wasserversorgung Auerbach [#167059]
Datum
16. Oktober 2019 07:12
Status
Sehr geehrter Herr Mayer, bitte schön, ich möchte Sie jedoch bitten, meine persönlichen Kontaktdaten nicht im Internet zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen